Ist das Bundeswahlrecht mittlerweile wieder rechtsgültig?

bezugnehmend auf die Tagesschausendung vom 25.07.2012 (Videolinbk unten) ich würde gerne wissen ob das dort benannte "Neue Bundeswahlrecht" geändert wurde, so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangte.

Und wenn ja möchte ich gerne wissen:

a. zu wann wurde es geändert
b. in welchen Unterlagen kann ich dies nachlesen bzw. nachvollziehen

Vielen Dank.

Tagesschau vom 25.07.2012
Aussage: "Neues Bundeswahlrecht" (Alleingang von 2011 Union+FTP) verstößt gegen das Grundgesetz.
YouTube-Link: https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2017
  • Frist
    19. August 2017
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Marco Ciro Rullo
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bezugnehmend auf…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marco Ciro Rullo
Betreff
Ist das Bundeswahlrecht mittlerweile wieder rechtsgültig? [#23769]
Datum
3. Juli 2017 10:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bezugnehmend auf die Tagesschausendung vom 25.07.2012 (Videolinbk unten) ich würde gerne wissen ob das dort benannte "Neue Bundeswahlrecht" geändert wurde, so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangte. Und wenn ja möchte ich gerne wissen: a. zu wann wurde es geändert b. in welchen Unterlagen kann ich dies nachlesen bzw. nachvollziehen Vielen Dank. Tagesschau vom 25.07.2012 Aussage: "Neues Bundeswahlrecht" (Alleingang von 2011 Union+FTP) verstößt gegen das Grundgesetz. YouTube-Link: https://www.youtube.com/watch?v=WcabqxkFPpY
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marco Ciro Rullo <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Ciro Rullo << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Ciro Rullo

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwort Anfrage des Herrn Marco Ciro Rullo vom 18. JUli 2017
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Antwort Anfrage des Herrn Marco Ciro Rullo vom 18. JUli 2017
Datum
24. Juli 2017 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen