Markterkundungsverfahren zur Einführung von einer digitalen Kontaktverfolgung (Teil II)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 18.4. 2021 hatte ich eine Anfrage zum Markterkundungsverfahren dass zur Einführung der "LUCA App" als verbindliche Lösung zur teilweise digitalen Kontaktverfolgung im Land MV geführt hat gestellt.
Diese Anfrage wurde unter Hinweis auf (damals von Ihnen nicht näher bezeichnete) laufende Gerichtsverfahren nur teilweise beantwortet. Da ich davon ausgehe, daß es mit den bekannten Urteilen des OLG Rostock zur Unwirksamkeit der entsprechenden Verträge die Gründe weggefallen sind die zur teilweisen Nichtbeantwortung meiner damaligen Anfrage geführt haben, stelle ich diese hiermit erneut:
Welche Produkte wurden von Ihnen evaluiert, welche Anbieter (ausser der Culture 4 live Gmbh) wurden kontaktiert am Verfahren beteiligt?
Ich bitte um explizite Nennung der Produktnamen und Anbieter, so daß eine eindeutige Identifizierung möglich ist.
Sollte -- wovon wohl auszugehen ist -- ein entsprechendes Dokument mit den Ergebnissen der Markterkundung als Entscheidungsvorlage existieren bitte ich um dessen Übersendung.
Sollte es Ihnen aufgrund weitererer Gerichtsverfahren o.ä immer noch nicht möglich sein die am 18.4.2021 gestellten Fragen zum Auswahlverfahren zu beantworten bitte ich darum daß Sie die entsprechenden Verfahren diesmal explizit benennen.
Sollte das Thema nach der Umorganisation der Ministerien im MV jetzt nicht mehr vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet werden können bitte ich um Weiterleitung an die nunmehr zuständige Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Ministerium hat insgesamt 9 Produkte untersucht, wobei auffällt, das lediglich die Anbieter der LUCA App im Vorfeld kontaktiert wurden und die Möglichkeit hatten ein Finanzierungsmodell auszuarbeiten und vorzulegen, das den Anforderungen der Ausschreibung (Landeslizenz zentral finanziert) entspricht.
5 Produkte wurden ohne Kontaktierung der Anbieter verworfen weil eine Landeslizenz nicht angeboten (aber im Gegensatz zur LUCA App auch nicht eingefordert wurde)
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Januar 2022
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19. Februar 2022
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