Arbeitskrisenstab Corona

Aus welchen MItgliedern setzt sich der Arbeitskrisenstab Corona im SMS zusammen? Welchen beruflichen und fachlichen Hintergrund haben die Mitglieder? Welche Ausbildung im Bereich Krisenmanagement (z.B. Stabsausbildung etc.) können die Mitglieder vorweisen?
Welche Fachberater stehen dem Krisenstab beratend zur Seite?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus welchen MIt…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
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Betreff
Arbeitskrisenstab Corona [#237709]
Datum
16. Januar 2022 09:39
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus welchen MItgliedern setzt sich der Arbeitskrisenstab Corona im SMS zusammen? Welchen beruflichen und fachlichen Hintergrund haben die Mitglieder? Welche Ausbildung im Bereich Krisenmanagement (z.B. Stabsausbildung etc.) können die Mitglieder vorweisen? Welche Fachberater stehen dem Krisenstab beratend zur Seite?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237709/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
16. Januar 2022 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
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Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#237709]
Datum
19. Februar 2022 09:13
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitskrisenstab Corona“ vom 16.01.2022 (#237709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237709/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
19. Februar 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusamm…
An Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#237709]
Datum
19. August 2022 10:00
An
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitskrisenstab Corona“ vom 16.01.2022 (#237709) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenha…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Datum
19. August 2022 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, die während unserer werktäglichen Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr zeitnah an den zuständigen Bereich weitergeleitet wird. Sollten Sie Auskünfte zu Ihrem Anliegen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bürgerbeauftragte, Telefon 0351/564-58000. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusamm…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung - Poststelle des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt [#237709]
Datum
13. September 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen als Bezug für Ihr Auskunftsersuchen genannten rechtlichen Grundlagen Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) und Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind für die Begründung Ihres Auskunftsersuchens nicht geeignet. § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUlG) enthält einen Auskunftsanspruch des Bürgers in Bezug auf Umweltinformationen. Umweltinformationen liegen vor allem dann vor, wenn sie den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft, Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, die natürlichen Lebensräume der Tiere und Pflanzen, die Artenvielfalt einschließlich genetisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen und auf diese Bestandteile einwirkende Faktoren betreffen. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) enthält ebenfalls einen Auskunftsanspruch des Bürgers gegenüber Behörden. Voraussetzung ist hier, dass es sich bei dem Fragegegenstand um ein Lebensmittel, Futtermittel oder ein Produkt, das für Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmt ist, handelt. Daher wird Ihr Auskunftsersuchen unter Bezugnahme auf öffentlich zugängliche statistische Daten wie folgt als Bürgeranfrage beantwortet: Im Verlauf der Pandemie wurde die Zusammensetzung des Arbeitskrisenstabs der jeweiligen Infektionslage angepasst. Zunächst war der Arbeitskrisenstab ein Gremium der sächsischen Ministerien, des Landesjugendamtes, der Landesdirektion Sachsen, des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, der kommunalen Spitzenverbände (Sächsischer Städte- und Gemeindetag sowie Sächsischer Landkreistag), der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Deutschen Roten Kreuz Landesverband Sachsen (DRK) und des Technischen Hilfswerks Landesverband Sachsen, Thüringen (THW). Die Vertreterinnen und Vertreter der oben genannten Institutionen waren aufgrund ihrer thematischen Zuständigkeit und fachlichen Kompetenz Teil des Arbeitskrisenstabs: das Sächsische Innenministerium wegen der allgemeinen Kriminalitäts- und Verkehrslage und der Zuständigkeit im Bereich Katastrophenschutz sowie Angelegenheiten der Beschaffung unter anderem von Persönlicher Schutzausrüstung, Bundespolizei wegen der Einreiseregelungen, Landesjugendamt wegen Fragen der Kindeswohlgefährdung und Inobhutnahme, Sächsische Kultusministerium wegen Schule und Kindertageseinrichtungen, Sächsische Wirtschaftsministerium wegen (Einzelhandels-)Unternehmen. Die kommunalen Spitzenverbände waren wegen der Umsetzung verschiedener Regelungen auf kommunaler Ebene einbezogen. Expertise in der Praxis des Katastrophenschutzes steuerten das DRK und THW bei. Der Krisenstab tagte bis Juni 2021 und wurde dann aufgrund der niedrigen Infektionslage ausgesetzt. Von November 2021 bis März 2022 fand der Arbeitskrisenstab in einer veränderten Zusammensetzung statt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Sächsische Datenschutzbeauftragte, die Landesdirektion Sachsen, die Bundeswehr, die Bundespolizei, das THW, die Industrie- und Handelskammer Sachsen, die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, der Deutsche Gewerkschaftsbund Sachsen, der Sächsische Handwerkstag, der Arbeiter-Samariter-Bund Sachsen, die Maltester-Werke Sachsen und der Johanniter Landesverband Sachsen. Dieses Gremium war eine Ergänzung zu den regulären Gremien der Staatsregierung und diente der Information über die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie. Mit freundlichen Grüßen