Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom HR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
  • Ein:e Follower:in
Jakob Daniel Marr
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
3. Juli 2017 15:25
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Geldbußen die vom HR nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verhängt worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr
Hessischer Rundfunk AdöR
Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrter Herr Marr, …
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
3. Juli 2017 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, gern leiten wir Ihr Anliegen an unseren Beitragsservice weiter. Freundliche Grüße
Jakob Daniel Marr
AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrte Damen und …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
4. August 2017 11:58
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 03.07.2017 (#23772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr << Adresse entfernt >>
Jakob Daniel Marr
AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrte Damen …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
12. März 2018 09:43
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 03.07.2017 (#23772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 221 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Hessischer Rundfunk AdöR
AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrter Herr …
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
13. März 2018 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Hessischen Rundfunk. Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet: www.rundfunkbeitrag.hr.de Freundliche Grüße
Jakob Daniel Marr
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrte Da…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
18. April 2018 10:29
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 03.07.2017 (#23772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 258 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Hessischer Rundfunk AdöR
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrter H…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
19. April 2018 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Hessischen Rundfunk. Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet: www.rundfunkbeitrag.hr.de Freundliche Grüße
Hessischer Rundfunk AdöR
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrter…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
19. April 2018 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, Ihre E-Mail vom 13.03.2018 wurde zuständigkeitshalber an den zentralen Beitragsservice nach Köln weitergeleitet. Eventuell konnte der Beitragsservice Köln Ihre E-Mail nicht zuordnen. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Anschrift oder Ihre Beitragsnummer mit. Vielen Dank. Freundliche Grüße
Jakob Daniel Marr
AW: AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772] Sehr geehrt…
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: AW: AW: AW: Antw: Ordnungswidrigkeiten nach = C2�12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) [#23772]
Datum
9. Juli 2018 17:12
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ vom 03.07.2017 (#23772) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 340 Tage überschritten. Es geht hier um eine allgemeine Anfrage, deren Antworten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Es sollen gerade KEINE persönlichen Anfragen gestellt und bearbeitet werden. Bitte leiten Sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter! Ich weise sie auf § 12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Ordnungswidrigkeiten hin. Dort finden sie: "(3) Die Ordnungswidrigkeit wird nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt; sie ist vom Ausgang des Verfahrens zu benachrichtigen." In Ihrer Behörde müssen also Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ [#23772]
Datum
10. Juli 2018 09:12
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23772 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Hessischer Rundfunk (AdöR) meine Anfrage an den Beitragsservice weitergeleitet hat, obwohl nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Informationen zu meiner Anfrage bei der Behörde Hessischer Rundfunk vorhanden sein müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 23772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. September 2018 10:35
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Marr, für Ihren Antrag vom 3. Juli 2017 wird die Vermittlung abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ordnungswidrigkeiten nach §12 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)“ [#23772]
Datum
17. September 2018 17:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marr, für Ihren Antrag vom 3. Juli 2017 wird die Vermittlung abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Hessen noch kein Informationsfreiheitsgesetz. Insoweit sind auch Ihre Hinweise auf angebliche Fristversäumnisse mit Blick auf die Informationsfreiheitsregelungen in Hessen, die es erst seit Mai 2018 gibt, obsolet. Mit freundlichen Grüßen