Weiterleitung Anmeldedaten

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wenn man / frau bei der Anmeldung am Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragt, werden dann trotzdem die Daten des Anmeldenden automatisch an den Beitragsservice (vorher GEZ) weitergeleitet?

So ja, auf welche Rechtsgrundlage findet diese Weiterleitung statt und wie Viele Weiterleitungen haben in 2014, 2015, 2016 und bis heute in 2017 statt gefunden?
Und wurde im Falle eine Weiterleitung den Betroffene informiert?

So nein,
1) wurden dann die Daten in RLP an ein Zentrale Landesmeldestelle weitergeleitet – analog zum „Meldeportal Behörden (MpB) NRW“ bei unser Nordliche Nachbarn?
2) Werden Anmeldedaten regelmäßig von den Beitragsservice abgefragt?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2017
  • Frist
    4. August 2017
  • Ein:e Follower:in
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An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
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Betreff
Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
3. Juli 2017 16:32
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn man / frau bei der Anmeldung am Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre beantragt, werden dann trotzdem die Daten des Anmeldenden automatisch an den Beitragsservice (vorher GEZ) weitergeleitet? So ja, auf welche Rechtsgrundlage findet diese Weiterleitung statt und wie Viele Weiterleitungen haben in 2014, 2015, 2016 und bis heute in 2017 statt gefunden? Und wurde im Falle eine Weiterleitung den Betroffene informiert? So nein, 1) wurden dann die Daten in RLP an ein Zentrale Landesmeldestelle weitergeleitet – analog zum „Meldeportal Behörden (MpB) NRW“ bei unser Nordliche Nachbarn? 2) Werden Anmeldedaten regelmäßig von den Beitragsservice abgefragt? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
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Betreff
AW: Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
22. August 2017 21:44
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#23775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
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Betreff
AW: AW: Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
1. September 2017 22:12
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#23775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
10. September 2017 21:36
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#23775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
5. Oktober 2017 07:40
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ vom 03.07.2017 (#23775) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Sehr geehrtAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage über die "Weiterleitung von Anmelded…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Betreff
AW: AW: AW: AW: Weiterleitung Anmeldedaten [#23775]
Datum
5. Oktober 2017 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage über die "Weiterleitung von Anmeldedaten" über das o. g. öffentliche Portal bereits mehrfach mit Schreiben vom 10.07.2017, 18.08.2017 und 04.10.2017 direkt an Sie beantwortet haben. Anfragen über ein öffentliches Portal werden von uns grundsätzlich nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weiterleitung Anmeldedaten“ [#23775]
Datum
6. Oktober 2017 10:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23775 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Schreiben worauf die Verbandsgemeinde in Ihre Antwort bezug nimmt sind Privaten Natur und beziehen sich auf einem persönliche Widerspruch gegen die Weiterleitung meiner Meldedaten. Das ist lose von die öffentliche Nachfrage die sich auf die Informationsfreiheit bezieht. Außerdem finde ich die Aussage grundsätzlich nicht auf Anfragen via den öffentlichen Portal antworten zu wollen eine Antwort von ziemlich aggressiven Natur. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Weiterleitung Anmeldedaten Verbandsgemeinde Prüm"
Datum
12. Oktober 2017 11:54
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 12.10.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.104 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Vermittlung bei Anfrage "Weiterleitung Anmeldedaten Verbandsgemeinde Prüm" Ihre E-Mail vom 06.10.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Informationsanfrage an die Verbandsgemeinde Prüm Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informatio…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Informationsanfrage an die Verbandsgemeinde Prüm
Datum
25. Oktober 2017 13:59
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 25.10.2017 Gesch.Z.: 4.03.17.104 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Informationsanfrage an die Verbandsgemeinde Prüm Ihre Email vom 06.10.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich in Ihrer Sache mit der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in Verbindung gesetzt. Diese hat versprochen, Ihren Antrag auf Informationszugang zu bearbeiten. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, können Sie sich gerne noch einmal an mich wenden. Das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) enthält keine Vorschrift, die die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm verpflichtet, Ihre Informationsanfrage über die Plattform "Frag den Staat" zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Vollzug des Bundesmeldegesetzes
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Bundesmeldegesetzes
Datum
26. Oktober 2017
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Bundesmeldegesetzes [#23775] Sehr geehrte Damen und Herren, Wie Sie in der Anlage feststellen kön…
An Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Bundesmeldegesetzes [#23775]
Datum
13. November 2017 14:03
An
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie Sie in der Anlage feststellen können beinhaltet die Antwort von KommWiss nur Seitenlange Kopien von Verordnungen und steht die Antwort auf die ursprüngliche Fragen vom 03. Juli 2017 16:32 noch stets aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>