Kontrollbericht zu Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel
Carl-Benz-Straße 16
60386 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel [#237848]
Datum
17. Januar 2022 19:00
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel Carl-Benz-Straße 16 60386 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237848/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 17.01.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine …
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel [#237848]
Datum
18. Januar 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 17.01.2022 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Verfahren äußerst umfangreich ist. So wird zunächst der angefragte Betrieb gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 VIG i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) angehört und eine Frist zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Anschließend ergeht der Mitteilungsbescheid über die Bekanntgabe der Entscheidung an den Dritten sowie der Grundbescheid an Sie als Antragsteller/in. Gegen das Vorhaben der Weitergabe der Kontrollberichte kann der Dritte gerichtlich vorgehen. In diesem Fall werden Sie als Beteiligte/r seitens des Gerichtes beigeladen, wodurch ggf. Kosten entstehen können. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen sowie des oben beschriebenen Verfahrens ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Bescheid
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Bescheid
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Wilhelm Schneider GmbH Fleischgroßhandel [#237848]
Datum
27. Juni 2022 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Wilhelm Schneider GmbH“, Carl-Benz-Str. 16, 60386 Frankfurt am Main Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 03.06.2022 senden wir Ihnen hiermit alle Kontrollberichte mit Beanstandungen der letzten 5 Jahre ab Antragseingang. Aufgrund der Menge wurden die Kontrollberichte in einer ZIP Datei komprimiert. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Auskunft (extrahiert aus übersendeter Archivdatei): - Kontrollbericht vom 10.02.2017: 1 Feststellung - Kontrollbe…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Juni 2022
Status
Auskunft (extrahiert aus übersendeter Archivdatei): - Kontrollbericht vom 10.02.2017: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 12.04.2017: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 24.05.2017: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 23.06.2017: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 30.08.2017: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 27.09.2017: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 26.10.2017: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 22.11.2017: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 12.12.2017: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 24.01.2018: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 20.02.2018: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 16.03.2018: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 18.04.2018: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 16.05.2018: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 11.07.2018: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 13.08.2018: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 27.09.2018: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 22.10.2018: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 20.11.2018: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 23.01.2019: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 13.02.2019: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 10.04.2019: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 22.05.2019: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 26.06.2019: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 25.07.2019: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 22.08.2019: 7 Feststellungen - Kontrollbericht vom 25.09.2019: 5 Feststellungen - Kontrollbericht vom 30.10.2019: 5 Feststellungen - Kontrollbericht vom 17.12.2019: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 24.01.2020: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 26.02.2020: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 18.03.2020: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 23.04.2020: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 28.05.2020: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 25.06.2020: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 28.07.2020: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 27.08.2020: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 22.09.2020: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 23.10.2020: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 18.11.2020: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 20.11.2020: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 08.12.2020: 4 Feststellungen - Kontrollbericht vom 25.01.2021: 5 Feststellungen - Kontrollbericht vom 23.02.2021: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 25.03.2021: 6 Feststellungen - Kontrollbericht vom 27.04.2021: 1 Feststellung - Kontrollbericht vom 28.05.2021: 1 Feststellung; Mängel eines unbekannten Prüfberichtes wurden nicht behoben - Kontrollbericht vom 25.06.2021: 7 Feststellungen - Kontrollbericht vom 14.07.2021: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 26.10.2021: 3 Feststellungen - Kontrollbericht vom 17.11.2021: 2 Feststellungen - Kontrollbericht vom 16.12.2021: 1 Feststellung