Kontrollbericht zu Metzgerei Schmidt GbR

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Metzgerei Schmidt GbR
Hauptstraße 22
56370 Schönborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb fürchtet bei Veröffentlichung seiner lebensmittelrechtlichen Verfehlungen geschäftsschädigende Auswirkungen. Deshalb versucht mit aktiver Unterstützung der Behörde die Weitergabe der Kontrollberichte zu verhindern.

Da muss jede:r eigene Schlüsse ziehen...

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Schmidt GbR [#237851]
Datum
17. Januar 2022 19:09
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Schmidt GbR Hauptstraße 22 56370 Schönborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237851/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Januar 2022 20:25
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Eingangsbestätigung
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
449,6 KB
Eingangsbestätigung
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher als abgelehnt bewertet werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Geschäftsführung des angefragten Betriebes eine Herausgabe der Kopien ablehnt.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 06.05.2022 zu meiner VIG-Anfrage &qu…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
23. Mai 2022
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 06.05.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Metzgerei Schmidt GbR [#237851]" lege ich Widerspruch ein. Begründung: Wenn der angefragte Lebensmittelbetrieb nicht möchte, dass dort herrschende lebensmittelrechliche Zustände öffentlich werden, hat er 2 Möglichkeiten: (a) Er kann sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. In diesem Fall werden bei Kontrollen keine Mängel festgestellt. (b) Er kann gegen die Informationseröffnung klagen. Derartige Klagen scheitern jedoch regelmäßig und verzögern eine Informationseröffnung nur. Sie haben sich mit Ihrem Bescheid für eine dritte Möglichkeit entschieden: (c) Die unzulässige Deckung lebensmittelrechlich mangelhafter Betriebe durch ausschließliche Akteneinsicht vor Ort. Es liegt kein wichtiger Grund für eine Abweichung von der gewünschten Art der Informationserteilung vor. Insbesondere ist es ermessensfehlerhaft, die Auskunft nur im Rahmen von Akteneinsicht oder bloße mündliche Auskunftserteilung zugänglich zu machen (so auch VG Weimar, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19, juris Rn. 25 f.; VG Augsburg, Urteile vom 30. April 2019 - Au 1 K 19.244; Au 1 K 19.242, juris). Ihrer Vorgabe einer ausschließlichen Akteneinsicht in Ihrer Behörde widerspreche ich. Eine ausschließliche Informationsgewährung in Form einer Akteneinsicht widerspricht dem ausdrücklichen Ziel des VIG, dass alle Verbraucher Anspruch auf die angeforderten Information erhalten: (1) Nicht am Behördenstandort wohnhafte Konsumenten werden durch Ihre Behörde von Verbraucherinformationen ausgeschlossen. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG normiert jedoch ein "Jedermannsrecht". Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu geurteilt, dass dieses sogar Personen zusteht, die sich in Sicherheitsverwahrung befinden (Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 29.17). (2) Berufstätigen Antragstellerinnen werden durch Ihre Behörde Verbraucherinformationen vorenthalten. (3) Sie versuchen Antragstellerinnen durch die hohen Kosten und den Zeitaufwand einer Anreise von einer Informationsgewährung abzuhalten. (4) Eine barrierefreier Teilhabe ist durch das Vorgehen Ihrer Behörde nicht möglich. Diese bedeutet wesentlich mehr als einen rollstuhlgerechten Zugang. Qualitativ hochwertige elektronische Dokumente (z. B. als PDF) ermöglichen beispielsweise auch Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit eine Teilhabe. Hier fehlt es Ihnen offensichtlich an Sensibilisierung. Ich schlage vor, dass Sie sich hierzu von Ihrem bzw. Ihrer Behindertenbeauftragen beraten lassen. (5) Dass Sie Antragsteller und Behördenmitarbeiter während der Corona-Pandemie vorsätzlich dem Risiko einer Infektion aussetzen möchten, sei ebenfalls erwähnt. Damit werden insbesondere Risikogruppen von einer Informationgewährung ausgeschlossen. Antidiskriminierung gestaltet sich anders. (6) Unter Umweltschutzgesichtspunkten sind die von Ihrer Behörde eingeforderten, unnötigen Reisen ein Offenbahrungseid. Überdies können Sie nicht einmal sicherstellen, dass die Akteneinsicht trotz Anreise immer durchgeführt werden kann: Behördenmitarbeiterinnen erkranken, Dokumente sind nicht verfügbar, ... Kurz: Die von Ihnen ausschließlich angebotene Akteneinsicht ist kein Mittel um die angefragten Informationen zu gewähren. Sie ist ein Mittel, um die angefragten Informationen zu verweigern. Damit sabotiert Ihre Behörde Informationrechte nach dem VIG. Ich forderere Sie auf, meinem Antrag wie gefordert durch Zusendung aller "Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden" stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Die Behörde hat den Widerspruch an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet. Sie ist der Meinung, dass der Widerspr…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Die Behörde hat den Widerspruch an den Kreisrechtsausschuss weitergeleitet. Sie ist der Meinung, dass der Widerspruch unbegründet ist. Der Betrieb ist der Meinung, dass die Zusendung der Kontrollberichte geschäftsschädigende Auswirkungen hat. Im Ergebnis beschneidet die Behörde VIG-Rechte um den Betrieb zu decken.
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Allgemeines zum Widerspruchsverfahren. Es werden Kosten erwähnt, ohne jedoch Beträge zu nennen. Beigefügt ist ein…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Allgemeines zum Widerspruchsverfahren. Es werden Kosten erwähnt, ohne jedoch Beträge zu nennen. Beigefügt ist ein Vordruck mit Bitte um Rücksendung. Immerhin wurde ein frankierter Rückumschlag beigelegt.
<< Anfragesteller:in >>
Fragen Widerspruchsverfahren PER FAX Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie mir folgende Dinge…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fragen Widerspruchsverfahren
Datum
10. Juli 2022
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
PER FAX Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie mir folgende Dinge mit: - Die Kosten des Widerspruchsverfahrens. - Ist die mündliche Anhörung barrierefrei? Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Antworten der Behörde zu Fragen zum Widerspruchsverfahren.
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Antworten der Behörde zu Fragen zum Widerspruchsverfahren.

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<< Anfragesteller:in >>
Widerspruchsverfahren PER FAX Sehr << Antragsteller:in >> bitte lassen Sie mein Widerspruchsverfahre…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsverfahren
Datum
28. Juli 2022
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
PER FAX Sehr << Antragsteller:in >> bitte lassen Sie mein Widerspruchsverfahren ruhen, bis ein ähnliches Verfahren bei einer anderen auskunfsresitenten RLP-Behörde abgeschlossen ist. Dann kann ich dessen Ergebnis in dieses Widerspruchsverfahren einbringen. Danke. Bis dahin ordne ich meine Abfrage als verweigert und die Metzgerei Schmidt GbR als "Ekelbtrieb" ein. Mit freundlichen Grüßen,