🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Ihrer Bekanntmachung zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Hamburg vom 30.06.2017 liegen die Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens zum Luftreinhalteplan sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht öffentlich aus.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen unverzüglich zu oder stellen Sie diese unverzüglich auf Ihren Internetseiten bereit.

Da Ihnen das Dokument in bearbeiteter Form vorliegt, gehe ich davon aus, dass es für Sie keinen Hinderungsgrund gibt, dies gemäß des HmbTG unverzüglich zu übermitteln.

Der Ausnahmetatbestand, nach dem es möglich ist, Informationen in besonders schwierigen Fällen auch erst nach maximal vier Wochen bereit zu stellen, greift daher nicht.

Lassen Sie mir das Dokument daher bitte noch im Laufe dieser Woche zukommen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrer Bekanntmachun…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
4. Juli 2017 08:05
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, laut Ihrer Bekanntmachung zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Hamburg vom 30.06.2017 liegen die Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens zum Luftreinhalteplan sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht öffentlich aus. Bitte senden Sie mir die Unterlagen unverzüglich zu oder stellen Sie diese unverzüglich auf Ihren Internetseiten bereit. Da Ihnen das Dokument in bearbeiteter Form vorliegt, gehe ich davon aus, dass es für Sie keinen Hinderungsgrund gibt, dies gemäß des HmbTG unverzüglich zu übermitteln. Der Ausnahmetatbestand, nach dem es möglich ist, Informationen in besonders schwierigen Fällen auch erst nach maximal vier Wochen bereit zu stellen, greift daher nicht. Lassen Sie mir das Dokument daher bitte noch im Laufe dieser Woche zukommen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
4. Juli 2017 08:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich nun vor Ort Einsicht in die Stellungnahmen zum LRP nehmen konnte, frag…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
10. Juli 2017 10:16
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem ich nun vor Ort Einsicht in die Stellungnahmen zum LRP nehmen konnte, frage ich mich, warum es Ihnen bis dato nicht möglich war, mir die gewünschten Unterlagen unverzüglich zukommen zu lassen. Es handelt sich um ein maschinell sauber gelayoutetes Dokument, in dem es nichts zu schwärzen gibt (es ist also nicht so, dass da irgenwie die Stellungnahmen liegen und kleine Post-its dran kleben oder Namen geschwärzt werden müssen). Faktisch muss also nur jemand aus der BUE das Dokument an eine E-Mail hängen und mir schicken. Dies dürfte ein Aufwand von maximal 2 Minuten sein. Daher erbitte ich die sofortige Übersendung des Dokuments. Gerne weise ich Sie auch noch einmal auf folgende Einschätzung des HmbBfDI zum Thema Antwortfrist hin: "Die Frist beträgt nicht „einen Monat“ wie dies von FragdenStaat.de fälschlich suggeriert wird. Vielmehr sind Anfragen nach § 1 Abs. 2, § 13 Abs. 1 HmbTG „unverzüglich“ zu beantworten. Darunter versteht das Gesetz nach § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Die 1-Monats-Frist stellt die äußerste Grenze dar, die auch bei Vorliegen guter Gründe nicht überschritten werden darf. Die Pflicht zur Antwort besteht aber „unverzüglich“. Dies hat die Rechtsprechung inzwischen ausdrücklich bestätigt und klargestellt, dass keine generelle Monatsfrist gilt (OVG HH, Beschl. v. 20.11.2012 – 5 Bs 246/12)." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie die Unterlagen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme v…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
11. Juli 2017 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage erhalten Sie die Unterlagen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme vom 3. bis zum 17. Juli 2017 gem. § 47 Absatz 5a Satz 7 BImSchG zur 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Hamburg. Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans selbst kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.hamburg.de/contentblob/9024022/7dde37bb04244521442fab91910fa39c/data/d-lrp-2017.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Ich freue mich sehr, dass dies sch…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
11. Juli 2017 12:25
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Ich freue mich sehr, dass dies schnell und unkompliziert möglich war. Veröffentlichen Sie die Unterlagen auch noch auf den Seiten der BUE? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die Unterlagen mit dem Ergebnis der angemessenen Berücksichtigung der im Rahmen der Ö…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Stellungnahmen zum Luftreinhalteplan [#23787]
Datum
28. Juli 2017 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Unterlagen mit dem Ergebnis der angemessenen Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen sind auf der Internetseite der BUE veröffentlicht worden. Mit freundlichen Grüßen