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Wann bekommen betroffene Berliner Bürger*innen Ombudsstellen zu den bezirklichen Jobcentern?

Bereits vor den Wahlen 2021 hatten die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf Ombudsstellen für die dort ansässigen Jobcenter und deren so genannte Kund*innen. Wann bekommen betroffene Bürger*innen in den verbleibenden Bezirken unserer Stadt ebenfalls die von der Ampelkoalition angekündigten Ombudsstellen? Dies ist für mich auch eine Frage der Fairness und Gleichbehandlung aller Berliner*innen!

Ombudsstellen haben nicht nur den Vorteil, dass rein sachlich-faktisch Bürgeranliegen zahlenmäßig erfasst und damit Bedarfe/Probleme – auch und vor allem wiederkehrende – tatsächlich klar identifiziert und somit messbar werden. Und zwar extern. Auch Menschen, die seit Jahren vergeblich versuchen, innerhalb des (Beschwerde)Systems Jobcenter direkt/Bundesagentur Nürnberg/Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nachhaltige Hilfe zu bekommen, haben dann einen geschützten Raum und endlich eine echte Chance, ihre Situation zu verbessern.

Ohne despektierlich zu sein erinnert mich ein rein intern arbeitendes, derart vernetztes System wie das der so genannten Kunden-Reaktionsmanagements (KRM) an das Sprichwort vom Bock und Gärtner...

Arbeitslosigkeit gekoppelt mit Armut ist schon für sich ein Stressor mit Dauerbelastung. Wenn dann die noch sehr oft destruktiven Erfahrungen im Jobcenter dazukommen, potenziert sich das Grundproblem.

Da ich auf meine Anfrage in meinem Bezirk bisher nur eine "Nicht zuständig"-Antwort bekam, erlaube ich mir heute, diese Anfrage auch für das ganze Stadtgebiet Berlin zu stellen. Es ist ja - so die Ampel - explizit sogar Thema auf Bundesebene.

Abschließend noch ein Gedanke: Namensänderungen sind Namensänderungen. Nur weil ich Kunde genannt werde, bedeutet es ja nicht, dass ich respektvoll behandelt werde oder echte Unterstützung erhalte. Auch ein Begriff wie Bürgergeld bringt nicht automatisch über Nacht den von Olaf Scholz versprochenen Respekt in die Jobcenter. In meiner Wahrnehmung sind Ombudsstellen heute dringender als je zuvor notwendig.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
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Betreff
Wann bekommen betroffene Berliner Bürger*innen Ombudsstellen zu den bezirklichen Jobcentern? [#237906]
Datum
18. Januar 2022 10:38
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bereits vor den Wahlen 2021 hatten die Berliner Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Steglitz-Zehlendorf Ombudsstellen für die dort ansässigen Jobcenter und deren so genannte Kund*innen. Wann bekommen betroffene Bürger*innen in den verbleibenden Bezirken unserer Stadt ebenfalls die von der Ampelkoalition angekündigten Ombudsstellen? Dies ist für mich auch eine Frage der Fairness und Gleichbehandlung aller Berliner*innen! Ombudsstellen haben nicht nur den Vorteil, dass rein sachlich-faktisch Bürgeranliegen zahlenmäßig erfasst und damit Bedarfe/Probleme – auch und vor allem wiederkehrende – tatsächlich klar identifiziert und somit messbar werden. Und zwar extern. Auch Menschen, die seit Jahren vergeblich versuchen, innerhalb des (Beschwerde)Systems Jobcenter direkt/Bundesagentur Nürnberg/Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nachhaltige Hilfe zu bekommen, haben dann einen geschützten Raum und endlich eine echte Chance, ihre Situation zu verbessern. Ohne despektierlich zu sein erinnert mich ein rein intern arbeitendes, derart vernetztes System wie das der so genannten Kunden-Reaktionsmanagements (KRM) an das Sprichwort vom Bock und Gärtner... Arbeitslosigkeit gekoppelt mit Armut ist schon für sich ein Stressor mit Dauerbelastung. Wenn dann die noch sehr oft destruktiven Erfahrungen im Jobcenter dazukommen, potenziert sich das Grundproblem. Da ich auf meine Anfrage in meinem Bezirk bisher nur eine "Nicht zuständig"-Antwort bekam, erlaube ich mir heute, diese Anfrage auch für das ganze Stadtgebiet Berlin zu stellen. Es ist ja - so die Ampel - explizit sogar Thema auf Bundesebene. Abschließend noch ein Gedanke: Namensänderungen sind Namensänderungen. Nur weil ich Kunde genannt werde, bedeutet es ja nicht, dass ich respektvoll behandelt werde oder echte Unterstützung erhalte. Auch ein Begriff wie Bürgergeld bringt nicht automatisch über Nacht den von Olaf Scholz versprochenen Respekt in die Jobcenter. In meiner Wahrnehmung sind Ombudsstellen heute dringender als je zuvor notwendig.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237906/
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