Organisation UA Mandatsdienste

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Mandatsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    4. Juli 2017
  • Frist
    5. August 2017
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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Mai 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Organisation UA Mandatsdienste [#23795]
Datum
4. Juli 2017 13:07
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Einrichtungsverfügung der Unterabteilung Mandatsdienste (incl. der Referate in der Unterabteilung), aus der die Aufgabenabgrenzung hervorgeht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Juli 2017
Status
Warte auf Antwort
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795] ZR 4-1334-IFG-184/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795]
Datum
13. Juli 2017 14:28
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-184/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 12.07.2017, dessen Erhalt ich für den 13.07.2017 bestätigen darf. Sie schreiben, dass ich einen inhaltsgleichen Antrag bereits am 14.05.2017 gestellt habe. Ich darf diese Behauptung zurückweisen, da sie nicht den Tatsachen entspricht. Der damalige Antrag, der von mir zurückgezogen worden ist, war wesentlich weiter gefasst und der nunmehr vorliegende Antrag auf Zusendung der Einrichtungsverfügungen für die Unterabteilung Mandatsdienste und die in ihr eingerichteten Referate. Ich gehe hierbei davon aus, dass die Einrichtungsverfügungen (ggf. aus Hausmitteilungen bekanntgegeben) in einer zusammengefassten Organisationsakte des zuständigen Referats und / oder der Unterabteilungs- und Referatsleitungen vorliegen. Dies dürfte bereits deshalb notwendig sein, damit der Aufgabenbereich entsprechend bekannt ist und die im Beamtenrecht als Grundlage dienende Zuständigkeitsprüfung durch die jeweiligen Bediensteten vorgenommen werden können. Insofern ist mir nicht nachvollziehbar, warum diese Unterlagen keine einfache Auskunft darstellen sollen. Selbst wenn diese Unterlagen erst eingescannt werden müssten, so ist dies ein Vorgang von nicht mehr als fünf Minuten. Da es sich hier erkennbar nicht um personenbezogene Daten, sondern allgemeine Regelungen handelt, sind auch keine Prüfungen hinsichtlich Ausschlusstatbeständigen erforderlich. Sollten dies Unterlagen nicht mehr greifbar sein, so dürfte es sich hierbei um ein Organisationsversagen handeln, die zu Ihren eigenen Lasten gehen. Diese Rechtsauffassung wird auch von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informati-onsfreiheit geteilt. Ich darf daher um Erläuterung bitten, wieso es zu einer solchen Kostenentwicklung kommen soll. Ich ergänzend darauf hinweisen, dass das Bundesgebührengesetz vorliegend nicht anwendbar ist. Dieses wird durch die Regelungen des IFG und der IFGGebV als spezialgesetzliche Regelung verdrängt. Die Gebührenverordnung nach dem IFG hat nicht ihre Grundlage im BGebG (siehe § 1 BGebG). Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreihe…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795]
Datum
5. August 2017 03:02
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Organisation UA Mandatsdienste“ vom 04.07.2017 (#23795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795] ZR 4-1334-IFG-184/2017 Sehr geehrt<< Anrede >>
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#23795]
Datum
28. August 2017 08:30
An
Deutscher Bundestag
Status
ZR 4-1334-IFG-184/2017 Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 24.08.2017. Zunächst darf ich bitten, wie es zu einer solchen Verfahrensverzögerung kommt. Mein Schreiben, auf welches Sie referenzieren, datiert vom 13.07.2017. Ihre Antwort ist daher – unabhängig von der generellen Antwortverpflichtung bis zum Verfahrensabschluss innerhalb eines Monats – weit über jegliche Fristen verspätet. Dies ist von meiner Seite nicht nachvollziehbar vor dem Hintergrund, dass die Bundestagsverwaltung gut aufgestellt ist, auch was Ihr Referat betrifft. In diesem Zusammenhang darf ich um Zusendung des Verwaltungsvorgangs bitten einschliesslich des Vorverfahrens ZR 4-1334-IFG-124/2017, um der Sache nachzugehen. Zum inhaltlichen Teil Ihres Schreibens darf ich ausführen, dass ich in meinem Schreiben vom 13.07.2017 keine Rechtsauffassung mitgeteilt habe, die Ihrerseits teilbar ist, sondern eine Tatsachenfeststellung. Diese haben Sie nicht angegriffen und insofern gehe ich davon aus, dass die Tatsachenfeststellung von Ihnen auch als korrekt angesehen wird. Fakt ist, dass der von Ihnen angesprochene Antrag aus dem Vorverfahren ZR 4-1334-IFG-124/2017 nicht mehr existent ist. Weshalb Ihrerseits dennoch hierauf Bezug genommen wird, erschliesst sich mir nicht und dies ändert auch nichts daran, dass Ihre Schreiben beständig ein anderes Verfahren mit einbeziehen, ohne auf den konkreten Sachverhalt in diesem Verfahren einzugehen. Mir ist nicht erläuterbar, wieso die Zusendung der Einrichtungsverfügung kein einfacher Vorgang sein soll. Es handelt sich dort um abgrenzbare Dokumente, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Ausserdem sind diese auch aufgrund ihrer aktuellen Gültigkeit beständig vorrätig zu halten und müssten, soweit sie nicht ohnehin und vermutet elektronisch vorliegen, lediglich gescannt werden. Darüber hinaus ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt, die Sie berechtigen würde, das Verfahren einfach einzustellen und ad acta zu legen, nur weil Sie hier mit Ihrer Verzögerungs- und Hinhaltetaktik nicht weiter kommen. Fakt ist: Sie sind zur Herausgabe dieser Unterlagen verpflichtet und auch für eine Gebührenregelung besteht aufgrund eines einfachen Kopiervorgangs keine Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Organisation UA Mandatsdienste“ [#23795]
Datum
28. August 2017 08:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/23795 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsbehörde das Verfahren in unzulässiger Weise mit anderen Verfahren verknüpft. Insbesondere referenziert sie auf ein Verfahren, welches durch Antragsrücknahme bereits abgeschlossen ist. Vorliegend handelt es sich um eine einfache Auskunft. Die Unterlagen müssen lediglich, soweit sie nicht sowieso bereits in elektronischer Form vorliegen, gescannt werden. Dies überschreitet selbst den von der Bundesverwaltung immer wieder angenommenen Wert von einer halben Arbeitsstunde. Auch sind darin keine persönlichen Daten enthalten, so dass auch keine Schwärzungen vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig darf ich auf die Verfahrensdauer hinweisen und bitten, mir den Schriftverkehr mit dem Bundestag zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0255 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Organisation UA Mandatsdienste“ [#23795]
Datum
30. August 2017 15:51
Status
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-736/001 II#0255 Sehr geehrter Herr Al Sharkey, ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 28. August 2017 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat 15, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung der BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255
Datum
8. November 2017 07:08
Status
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geschwärzt
488,2 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
Mohammed Al Sharkey
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundest…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255 [#23795]
Datum
8. November 2017 07:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich halte an meiner Bitte fest, mir den bei Ihnen entstandenen Vorgang zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255 [#23795]
Datum
2. Dezember 2017 10:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf nochmals um Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs bitten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Mohammed Al Sharkey
2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255 [#23795]
Datum
17. Dezember 2017 21:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf nochmals um Zusendung des bei Ihnen entstandenen Vorgangs bitten. Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: 2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: 2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255 [#23795]
Datum
4. Januar 2018 16:25
Status
Warte auf Antwort
236,3 KB
311,9 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-736/001 II#0255 Sehr geehrter Herr Al-Sharkey, anbei erhalten Sie auf Grundlage Ihres IFG-Antrags die Ihnen noch nicht bekannten Teile unseres Verwaltungsvorgangs. Die lange Bearbeitungsdauer bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Mohammed Al Sharkey
AW: AW: 2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bund…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
AW: AW: 2. Reminder!!! AW: AW: AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Deutschen Bundestag (BT) # 15-736/001 II#0255 [#23795]
Datum
8. April 2018 08:37
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey Anfragenr: 23795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mohammed Al Sharkey