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VBB / BVG Nutzung für alle

als ich letztens mal wieder mit der BVG unterwegs war, kam mir ein Gedanke den ich Ihnen als sozialistische, soziale und umweltbewusste Regierung einmal erläutern möchte.
Wenn alle Berliner ab 18 Jahre pro Tag einen Euro (365€ pro Jahr) für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen und man unbürokratisch (ohne noch einer Plastikkarte) mit dem Personalausweis (Berliner Adresse) in Berlin jedes Verkehrsmittel nutzen kann, wäre es doch für viele Autofahrende Menschen etwas einfacher den Nahverkehr auszuprobieren. Die Menschen aus dem Umland könnten ja auch einen ähnlichen Betrag zahlen und die Berlin Gäste haben ein normales Ticket (Tageskarte, 48h, 72h,...) zu kaufen. Das Einziehen des Geldes könnten sogar die Finanzämter übernehmen. Wenn die eine Rechnung schicken, wird die mit Sicherheit schnell bezahlt. Das wäre eine wirkliche Solidargemeinschaft. Es würden Autos von den Straßen verschwinden und eventuell sogar neue Strecken angeboten.
Dazu natürlich die Frage: Ist dies umsetzbar und bringt es genügend Geld für den Nahverkehr ein?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Andreas Stein
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Andreas Stein
Betreff
VBB / BVG Nutzung für alle [#237960]
Datum
18. Januar 2022 16:26
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als ich letztens mal wieder mit der BVG unterwegs war, kam mir ein Gedanke den ich Ihnen als sozialistische, soziale und umweltbewusste Regierung einmal erläutern möchte. Wenn alle Berliner ab 18 Jahre pro Tag einen Euro (365€ pro Jahr) für den öffentlichen Nahverkehr bezahlen und man unbürokratisch (ohne noch einer Plastikkarte) mit dem Personalausweis (Berliner Adresse) in Berlin jedes Verkehrsmittel nutzen kann, wäre es doch für viele Autofahrende Menschen etwas einfacher den Nahverkehr auszuprobieren. Die Menschen aus dem Umland könnten ja auch einen ähnlichen Betrag zahlen und die Berlin Gäste haben ein normales Ticket (Tageskarte, 48h, 72h,...) zu kaufen. Das Einziehen des Geldes könnten sogar die Finanzämter übernehmen. Wenn die eine Rechnung schicken, wird die mit Sicherheit schnell bezahlt. Das wäre eine wirkliche Solidargemeinschaft. Es würden Autos von den Straßen verschwinden und eventuell sogar neue Strecken angeboten. Dazu natürlich die Frage: Ist dies umsetzbar und bringt es genügend Geld für den Nahverkehr ein?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Stein Anfragenr: 237960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237960/ Postanschrift Andreas Stein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Stein

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Stein, das Akteneinsichtsrecht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: VBB / BVG Nutzung für alle [#237960]
Datum
19. Januar 2022 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
VBBBVGNutzungfralle237960.eml
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Sehr geehrter Herr Stein, das Akteneinsichtsrecht nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin gibt jedem Menschen ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der von der öffentlichen Stelle geführten Akten. Sie werfen allerdings eine Sachfrage auf („Ist dies umsetzbar …?“), um deren Beantwortung sie bitten. Der Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes ist mithin nicht eröffnet. Dies vorausgeschickt, verweise ich Sie allerdings auf die im Internet frei verfügbare Machbarkeitsstudie „Ergänzende Instrumente zur Finanzierung des Berliner ÖPNV“ (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr...), die im Auftrag meiner Senatsverwaltung erstellt wurde. In der Studie wird sich auch mit der von Ihnen angesprochenen Idee eines Bürger*innen-Tickets auseinandergesetzt. Sie enthält ferner Ausführungen zu den rechtlichen Anforderungen, zu Einziehungsmodalitäten und zur Höhe eines Tickets. Damit sollten die von Ihnen aufgeworfenen Fragen hinreichend beantwortet werden können. Mit freundlichen Grüßen