X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem von ihnen geführten X500 Verzeichnis, abrufbar unter http://x500.bund.de/ befindet sich eine Behörde mit dem Namen Bundesservice Telekommunikation. Gerne möchte ich verstehen, wie es zur Eintragung dieser Behörde gekommen ist.
bitten senden Sie mir folgendes zu:
* sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. zum Vorgang der Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung im Zusammenhand mit dem Bundesservice Telekommunikation
* sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. die zur Eintragung des Bundesservice Telekommunikation in das X.500 Verzeichnis geführt haben
* die allgemeine Dokumentation zum Verfahren zur Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. Januar 2022
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22. Februar 2022
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