X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem von ihnen geführten X500 Verzeichnis, abrufbar unter http://x500.bund.de/ befindet sich eine Behörde mit dem Namen Bundesservice Telekommunikation. Gerne möchte ich verstehen, wie es zur Eintragung dieser Behörde gekommen ist.

bitten senden Sie mir folgendes zu:
* sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. zum Vorgang der Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung im Zusammenhand mit dem Bundesservice Telekommunikation
* sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. die zur Eintragung des Bundesservice Telekommunikation in das X.500 Verzeichnis geführt haben
* die allgemeine Dokumentation zum Verfahren zur Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 5 Follower:innen
Matthias Gliwka
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in dem von ihnen geführten X500 Verzeichnis, abrufbar…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]
Datum
19. Januar 2022 14:08
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in dem von ihnen geführten X500 Verzeichnis, abrufbar unter http://x500.bund.de/ befindet sich eine Behörde mit dem Namen Bundesservice Telekommunikation. Gerne möchte ich verstehen, wie es zur Eintragung dieser Behörde gekommen ist. bitten senden Sie mir folgendes zu: * sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. zum Vorgang der Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung im Zusammenhand mit dem Bundesservice Telekommunikation * sämtliche Dokumente, Protokolle, Belege und Kommunikation o.ä. die zur Eintragung des Bundesservice Telekommunikation in das X.500 Verzeichnis geführt haben * die allgemeine Dokumentation zum Verfahren zur Datenübernahme in den Verzeichnisdienst der Bundesverwaltung Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka Anfragenr: 238088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238088/ Postanschrift Matthias Gliwka << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrter Herr Gliwka, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Information…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen "X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]" vom 19.01.2022; hier: Eingangsbestätigung
Datum
4. Februar 2022 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gliwka, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Januar 2022. Ihr Auskunftsersuchen zu "X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#97 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
2,6 MB
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
.Sehr geehrter Herr Gliwka, ich teile mit, dass Ihnen der Bescheid vom 18. Februar 2022 zu Ihrem Antrag nach Info…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Mitteilung Bescheid auf Postweg - Ihre IFG-Anfrage "X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]" vom 19. Januar 2022
Datum
21. Februar 2022 17:07
Status
Warte auf Antwort
.Sehr geehrter Herr Gliwka, ich teile mit, dass Ihnen der Bescheid vom 18. Februar 2022 zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 19. Januar 2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit in Kürze auf dem Postweg zugehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Gliwka
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat mich bis zum heutigen Tage kein Bescheid erreicht. Sie haben die Frist …
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
Matthias Gliwka
Betreff
AW: Mitteilung Bescheid auf Postweg - Ihre IFG-Anfrage "X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]" vom 19. Januar 2022 [#238088]
Datum
28. Februar 2022 12:45
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider hat mich bis zum heutigen Tage kein Bescheid erreicht. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Gerne können Sie den Bescheid auch vorab per Mail oder per Fax an [geschwärzt] übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Matthias Gliwka

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrter Herr Gliwka, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Februar 2022, mit welcher Sie mitteilen, dass I…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Rückmeldung BDBOS zu Ihrer Nachricht vom 28. Februar 2022 - Ihre IFG-Anfrage "X.500 Verzeichnis - Informationen zu einem Eintrag [#238088]" vom 19. Januar 2022 [#238088]
Datum
1. März 2022 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gliwka, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Februar 2022, mit welcher Sie mitteilen, dass Ihnen der Bescheid vom 18. Februar 2022 noch nicht zugestellt wurde. Dies bedauere ich sehr, jedoch liegt es außerhalb meiner Einflussmöglichkeiten, die Postzustellung zu beschleunigen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Bescheid in Kürze zugehen wird. Ich bitte daher um ein klein wenig Geduld. Einen Hinweis möchte ich an dieser Stelle noch geben: Der Bescheid mit Datum vom 18. Februar 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage vom 19. Januar 2022 wurde fristgerecht auf den Weg gebracht, insofern liegt keine Verfristung vor. Ich möchte Sie daher bitten auf mich zuzukommen, wenn Sie bis Ende der Woche keinen Posteingang verzeichnen können. Ich werde Ihnen den Bescheid dann erneut zustellen. Mit freundlichen Grüßen