Geotechnischer Bericht zur A20

Den Geotechnischen Bericht Baugrundbeurteilung/ Gründungsbeurteilung
Maßnahme: BAB A 20- Sanierung Trebeltalquerung
Teilmaßnahme: bauzeitliche Behelfsbrücke in der Rifa Stettin;
Betriebs-km BAB A 20: ca. 167+900 bis 168+000
Reg.-Nr. 37050-21

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geotechnischer Bericht zur A20 [#238120]
Datum
19. Januar 2022 20:02
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Geotechnischen Bericht Baugrundbeurteilung/ Gründungsbeurteilung Maßnahme: BAB A 20- Sanierung Trebeltalquerung Teilmaßnahme: bauzeitliche Behelfsbrücke in der Rifa Stettin; Betriebs-km BAB A 20: ca. 167+900 bis 168+000 Reg.-Nr. 37050-21
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 238120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238120/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Geotechnischer Bericht zur A20 [#238120]
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
Geotechnischer Bericht zur A20 [#238120]
Datum
19. Januar 2022 20:02
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
42,7 KB

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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre beiliegende IFG-Anfrage wurde dem Straßenbaureferat des Wirtschaftsministeriums…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
IFG-Antrag_Geotechnischer Bericht zur A20 [#238120]
Datum
21. Januar 2022 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
615,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGFaxempfangenvon493022389807an49385.eml
100,8 KB
WGGeotechnischerBerichtzurA20238120.eml
5,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre beiliegende IFG-Anfrage wurde dem Straßenbaureferat des Wirtschaftsministeriums des Landes M-V zugeleitet. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Die Zuständigkeit für Bundesautobahnen ist mit Wirkung vom 01.01.2021 mit allen Rechten und Pflichten auf den Bund übergegangen. Der Bund hat zur Erledigung dieser neuen Bundesaufgabe die Autobahn GmbH des Bundes geschaffen. Örtlich zuständig für Ihre Anfrage ist die Niederlassung Nordost (Anschrift: Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordost, An der A 111, 16540 Hohen Neuendorf; Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). Ich bitte Sie, Ihre Anfrage dort zu stellen. Mit freundlichen Grüßen