Aufbau des Festsetzungsbescheids
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
"(5) Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden ...
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."
Da Festsetzungsbescheide im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden, müsste der Aufbau der Festsetzungsbescheide vom Land NRW vorher genau festgelegt werden. Sonst läuft man Gefahr, jeden Zettel mit Aufschrift "Festsetzungsbescheid", der nicht den strengen Anforderungen des Verwaltungsvollstreckungsrechts genügt, rechtswidrig zu vollstrecken.
Bitte schicken Sie mir Dokument, wo Aufbau des Festsetzungsbescheids vom Land NRW rechtsverbindlich festgesetzt wurde.
Ich finde merkwürdigerweise diesen Dokument nicht. Normalerweise wird so etwas in der dazugehörigen Anlage beschrieben.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Juli 2017
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8. August 2017
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