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Bergrechtliche Anträge

Erlaubnis- und Bewilligungsanträge für die Felder Fehmarn Süd, Fehmarn West, Kieler Bucht und Nordfriesland Süd sowie sämtliche Korrespondenz zwischen LBEG, MELUR und den Antragstellern diesbezüglich

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Juli 2017
  • Frist
    6. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erlaubnis-…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
Bergrechtliche Anträge [#23836]
Datum
7. Juli 2017 15:41
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlaubnis- und Bewilligungsanträge für die Felder Fehmarn Süd, Fehmarn West, Kieler Bucht und Nordfriesland Süd sowie sämtliche Korrespondenz zwischen LBEG, MELUR und den Antragstellern diesbezüglich
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, Sie haben mit Ihrem IZG-Antrag um Übersendung der Erlaubnis- und Bewilligungsanträg…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: Bergrechtliche Anträge [#23836]
Datum
26. Juli 2017 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, Sie haben mit Ihrem IZG-Antrag um Übersendung der Erlaubnis- und Bewilligungsanträge für die Felder Fehmarn Süd, Fehmarn West, Kieler Bucht und Nordfriesland Süd sowie sämtliche Korrespondenz zwischen LBEG, MELUR und den Antragstellern diesbezüglich in elektronischer Form gebeten. Dabei wollten Sie vorab über die Kosten des Informationszugangs unterrichtet werden. Nach § 13 IZG-SH werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die konkret zu erhebenden Kosten richten sich dann nach der IZG-SH-KostenVO und insbesondere dem dortigen Kostentarif. Vorliegend ist die Tarifstelle 2.2 einschlägig: 2.2 Herausgabe von Duplikaten, bis 500 Euro wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen erforderlich sind, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen Dies ergibt sich daraus, dass Sie umfassende Antragsunterlagen samt dazugehörigem Schriftverkehr begehren. Dabei sind die Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen, so dass Ausschlussgründe nach §§ 9 und 10 IZG-SH detailliert und aufwendig zu prüfen sind und hinsichtlich schutzwürdiger privater Interessen auch jeweils eine Einbeziehung der Antragsteller zu erfolgen hat. Es ist aktuell davon auszugehen, dass oftmals Aktenbestandteile ausgesondert oder geschwärzt werden müssen. Daher weise ich sie darauf hin, dass eine Gebühr in Höhe von 500,00 € nicht unrealistisch ist. Sie wird sich nach dem tatsächlichen Aufwand richten. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob sie an Ihrem Antrag festhalten wollen. Bis dahin werde ich die weitere Bearbeitung des Antrags zurückstellen. Im Übrigen verfügt das MELUND nicht über sämtliche Korrespondenz zwischen Antragstellern und LBEG. Diese Informationen sind beim LBEG als verfahrensführende Stelle vorhanden, so dass diesbezüglich dort ein Antrag zu stellen wäre (Hinweis gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 IZG-SH). Abschließend mache ich auf die Vorschrift des § 5 Absatz 2 Satz 2 IZG-SH aufmerksam. Danach kann die informationspflichtige Stelle die Bearbeitungsfrist auf höchstens zwei Monate verlängern, wenn die Informationen derart umfangreich und komplex sind, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Im vorliegenden Fall wird aller Voraussicht nach die Frist bei einer von Ihnen begehrten Weiterbearbeitung auf Grund der Komplexität der begehrten Informationen verlängert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihr Schreiben vom 26. Juli teile ich folgendes mit: 1. Ich bitte um Mitteilun…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: WG: Bergrechtliche Anträge [#23836]
Datum
28. Juli 2017 20:53
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihr Schreiben vom 26. Juli teile ich folgendes mit: 1. Ich bitte um Mitteilung, welche Bergschätze/Rohstoffe die einzelnen Erlaubnis- und Bewilligungsanträge zum Gegenstand haben und ob sich die Anträge zwischenzeitlich erledigt haben. Nach Mitteilung kann ich den Antrag bezüglich einzelner Vorhaben ggf. zurücknehmen. 2. Ich beschränke mein Zugangsersuchen auf die Erlaubnis- und Bewilligungsanträge sowie dazu ergangene Bescheide. Einsicht in Korrespondenz möchte ich einstweilen nicht nehmen. 3. Ich bitte um Informationszugang zunächst in Form der Einsichtgewährung vor Ort. Diese ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer Anfragenr: 23836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Breyer
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Anträge noch nicht erledigt haben. Di…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
AW: WG: Bergrechtliche Anträge [#23836]
Datum
1. August 2017 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Breyer, hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Anträge noch nicht erledigt haben. Die Anträge hinsichtlich der Erlaubnisfelder Fehmarn Süd und West sind abgelehnt worden, die Widerspruchsverfahren laufen aber noch. Die Anträge hinsichtlich der Erlaubnisfelder Kieler Bucht und Nordfriesland Süd sind noch nicht beschieden. Bei den Feldern Fehmarn Süd, Fehmarn West und Kieler Bucht ist jeweils eine Erlaubnis hinsichtlich der Aufsuchung von Kiessandlagerstätten beantragt. Der Antrag hinsichtlich des Feldes Nordfriesland Süd betrifft Sediment in der Körnung Schluff bis Kies. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag in der unten genannten Form aufrecht erhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen

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Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Anträge nicht auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) abzielen, ziehe ich den…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Patrick Breyer (MdEP (Piratenpartei))
Betreff
AW: AW: WG: Bergrechtliche Anträge [#23836]
Datum
2. August 2017 08:09
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da die Anträge nicht auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) abzielen, ziehe ich den IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Patrick Breyer Anfragenr: 23836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Breyer