Frage nach Belegungen

Ich möchte die genauen Zahlen ,wie viele geimpfte Hospitalisiert sind und wie viele davon ungeimpft.Das gleiche für die Belegung der Intensivbetten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2022
  • Frist
    23. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte die ge…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage nach Belegungen [#238431]
Datum
21. Januar 2022 21:49
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte die genauen Zahlen ,wie viele geimpfte Hospitalisiert sind und wie viele davon ungeimpft.Das gleiche für die Belegung der Intensivbetten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238431/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Frage nach Belegungen [#238431]
Datum
24. Januar 2022 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Zahlen zu den Fällen, i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Frage nach Belegungen [#238431]
Datum
25. Januar 2022 11:55
Status
image001.jpg
1,6 KB
image002.png
2,8 KB


Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Zahlen zu den Fällen, in den Menschen hospitalisiert oder intensivmedizinisch behandelt werden, finden Sie in den Wochenberichten des Robert Koch-Institutes (RKI) in den Tabellen zu Impfdurchbrüchen nach Grundimmunisierung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Ungeimpfte machen aktuell den überwiegenden Anteil aller COVID-19-Aufnahmen auf Intensivstationen aus (https://www.intensivregister.de/#/index ). Dies zeigen Auswertungen aus dem Intensivregister von RKI und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), in dem seit Mitte Dezember 2021 zusätzlich der Impfstatus erfasst wird. Hierzu melden alle Intensivstationen in Deutschland mit Akutversorgung täglich bis 12:00 Uhr den Impfstatus der zum Vortag neu aufgenommenen COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Die Daten werden nicht personenbezogen erhoben, sondern vollständig anonymisiert erfasst. Zwischen dem 14. Dezember 2021 und dem 12. Januar 2022 lag der Impfstatus für 8.912 COVID-19-Aufnahmen vor, das entspricht etwa 90 Prozent der in diesem Zeitraum übermittelten Fälle (9.946). Fast zwei Drittel (62 Prozent, 5.521 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus waren ungeimpft. Rund 9,6 Prozent (856 Fälle) wiesen einen unvollständigen Immunschutz auf (Genesen ohne Impfung bzw. Teil-Immunisierung). Über ein Viertel der Covid-19-ITS-Aufnahmen (28,4 Prozent, 2.535 Fälle) hatte einen vollständigen Impfschutz (Grundimmunisierung oder Booster), der Anteil mit Boosterimpfung lag dabei bei ca. 5,8 Prozent (520 Fälle). Diese Zahlen sind seit dem 21. Januar 2022 – neben vielen anderen Informationen – in den oben genannten Wochenberichten des RKI enthalten. Mit freundlichen Grüßen