Infomationen zur Friedrichstraße zwischen Kreuzung Metzstraße und Kreuzung Olgastraße

Anfrage an: Stadt Friedrichshafen

- Unterlagen zur letzten Verkehrsschau in der Friedrichstraße zwischen Kreuzung Metzstraße und Kreuzung Olgastraße.
- Anordnungen, Untersuchungen und Begründungen soweit vorhanden zur Beschilderung des linksseitigen baulich getrennten Bürgersteigs als Zweirichtungsradwege mit VZ240.
- Die mit folgendem Satz erwähnte Auswertung von Unfallzahlen ("Ausgewertete Unfallzahlen zeigen, dass die Radfahrer momentan auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sicherer unterwegs sind", Quelle: https://sags-doch.de/bms/5787) aus der Friedrichstraße, die zeigen, dass Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg sicherer unterwegs sind und die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2017
  • Frist
    7. August 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen z…
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Infomationen zur Friedrichstraße zwischen Kreuzung Metzstraße und Kreuzung Olgastraße [#23845]
Datum
8. Juli 2017 11:44
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zur letzten Verkehrsschau in der Friedrichstraße zwischen Kreuzung Metzstraße und Kreuzung Olgastraße. - Anordnungen, Untersuchungen und Begründungen soweit vorhanden zur Beschilderung des linksseitigen baulich getrennten Bürgersteigs als Zweirichtungsradwege mit VZ240. - Die mit folgendem Satz erwähnte Auswertung von Unfallzahlen ("Ausgewertete Unfallzahlen zeigen, dass die Radfahrer momentan auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sicherer unterwegs sind", Quelle: https://sags-doch.de/bms/5787) aus der Friedrichstraße, die zeigen, dass Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg sicherer unterwegs sind und die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Friedrichshafen
Ihre Anfrage vom 08.07.2017 - Informationen zur Friedrichstraße [#23845] Sehr geehrtAntragsteller/in gerne nehm…
Von
Stadt Friedrichshafen
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.07.2017 - Informationen zur Friedrichstraße [#23845]
Datum
28. Juli 2017 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
70,2 KB
87,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne nehmen wir zu Ihren Fragen Stellung. Da es in den letzten Jahren keine Probleme bzgl. des gemeinsamen Geh- und Radweges in der Friedrichstraße gab, war die Friedrichstraße nicht Bestandteil der letzten Verkehrsschauen gewesen. Zu: Anordnungen, Untersuchungen und Begründungen soweit vorhanden zur Beschilderung des linksseitigen baulich getrennten Bürgersteigs als Zweirichtungsradwege mit VZ240: Hierzu liegen keine besonderen Untersuchungen vor. Hier wird auf eigene Wahrnehmungen der Fachbehörden, sowie des Radverkehrs und Mischverkehrs aus dem ganzen Stadtgebiet durch die Straßenverkehrsbehörde zurückgegriffen. Die damalige Anordnung zum VZ 240 liegt aktuell nicht vor. Zu: Die mit folgendem Satz erwähnte Auswertung von Unfallzahlen ("Ausgewertete Unfallzahlen zeigen, dass die Radfahrer momentan auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg sicherer unterwegs sind", Quelle: https://sags-doch.de/bms/5787) aus der Friedrichstraße, die zeigen, dass Radfahrer auf dem Zweirichtungsradweg sicherer unterwegs sind und die Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist: Die Auswertung der Unfallzahlen bezog sich in dieser Angelegenheit auf die 3-Jahresstatistik, welche der Straßenverkehrsbehörde zu Auswertung überlassen wurde. Bezüglich des gemeinsamen Geh- und Radweges ist aus den letzten 3 Jahren lediglich ein Unfall vom 17.6.2015 registriert worden. Hier kam es aus Unachtsamkeit zu einem Zusammenstoß zweier Radfahrer, bzw. einem Pedelec, mit einer leichtverletzten und einer schwerverletzten Person. Auszug hierzu in folgenden zwei Bildern: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Weitere Unfälle sind für die dortigen Bereiche in der Friedrichstraße nicht bekannt, sodass die Einstufung des gemeinsamen Geh- und Radweges als verkehrssicher erfolgte. Ein Vergleich zum Radfahren auf der Straße mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) konnte nicht angestellt werden, da für den Bereich eine Nutzungspflicht des gemeinsamen Geh- und Radweges vorliegt und somit kein Vergleich angestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2017 - Informationen zur Friedrichstraße [#23845] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Stadt Friedrichshafen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2017 - Informationen zur Friedrichstraße [#23845]
Datum
29. Juli 2017 11:50
An
Stadt Friedrichshafen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 23845 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>