Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen

Mit Blick auf Auftritte/Veranstaltungen/Projekten der Stiftung Lesen und/oder mit dieser kooperierender Dritter an Schulen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang hierbei werbend und/oder geschäftlich mit der Absicht von Vertragsabschlüssen gegenüber Schüler*innen und deren Eltern agiert wurde.

Ich bitte daher in einem ersten Schritt um Transparenz und Einsicht in die amtlichen Informationen/Dokumentationen zu folgenden Punkten - jeweils begrenzt auf die Jahre 2019 bis 2022:

1) Gibt oder gab es eine Zusammenarbeit/Kooperation zwischen Ihrem Ministerium und der Stiftung Lesen und/oder Dritten in/mit Verbindung zur Stiftung, die Besuche und/oder Initiativen dieser an Schulen umfassen (mit der Bitte um Transparenz zu den Verträgen, Vereinbarungen oder ähnlichem)?
2) Wie viele Schulbesuche der Stiftung Lesen oder Dritter (über diese organisiert) gab es im oben genannten Zeitraum (wo möglich bitte mit der Nennung der Schulen sowie ggf. der Anzahl der jeweiligen Besuche)?
3) Gab es Kritik an diesen Schulbesuchen gegenüber dem Ministerium bzw. der Schulaufsichten (mit der Bitte um Einsicht in deren Dokumentation sowie der Reaktion des Ministeriums)?
4) Sämtliche Kommunikation Ihres Ministeriums mit der Stiftung Lesen im oben genannten Zeitraum?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Blick auf …
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen [#238479]
Datum
22. Januar 2022 17:54
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Blick auf Auftritte/Veranstaltungen/Projekten der Stiftung Lesen und/oder mit dieser kooperierender Dritter an Schulen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang hierbei werbend und/oder geschäftlich mit der Absicht von Vertragsabschlüssen gegenüber Schüler*innen und deren Eltern agiert wurde. Ich bitte daher in einem ersten Schritt um Transparenz und Einsicht in die amtlichen Informationen/Dokumentationen zu folgenden Punkten - jeweils begrenzt auf die Jahre 2019 bis 2022: 1) Gibt oder gab es eine Zusammenarbeit/Kooperation zwischen Ihrem Ministerium und der Stiftung Lesen und/oder Dritten in/mit Verbindung zur Stiftung, die Besuche und/oder Initiativen dieser an Schulen umfassen (mit der Bitte um Transparenz zu den Verträgen, Vereinbarungen oder ähnlichem)? 2) Wie viele Schulbesuche der Stiftung Lesen oder Dritter (über diese organisiert) gab es im oben genannten Zeitraum (wo möglich bitte mit der Nennung der Schulen sowie ggf. der Anzahl der jeweiligen Besuche)? 3) Gab es Kritik an diesen Schulbesuchen gegenüber dem Ministerium bzw. der Schulaufsichten (mit der Bitte um Einsicht in deren Dokumentation sowie der Reaktion des Ministeriums)? 4) Sämtliche Kommunikation Ihres Ministeriums mit der Stiftung Lesen im oben genannten Zeitraum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung…
An Ministerium für Bildung und Kultur Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen [#238479]
Datum
6. Oktober 2022 20:39
An
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen“ vom 22.01.2022 (#238479) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 223 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen“ [#238479]
Datum
6. Oktober 2022 20:40
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/238479/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich noch keinerlei Reaktion der Behörde erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 238479.pdf Anfragenr: 238479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238479/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 6.10.22 - Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Oktober 2…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 6.10.22 - Az. [geschwärzt]
Datum
13. Oktober 2022 09:11
Status
Warte auf Antwort
signatur312.png
37,2 KB


Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 6. Oktober 2022, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Das Ministerium wird hiesigerseits zur Stellungnahme aufgefordert. Über den Fortgang des Verfahren werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]

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Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> folgende Rückmeldung auf Ihre Anfrage. 1) Gibt oder gab es eine Zus…
Von
Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Betreff
AW: Kooperation und Kommunikation mit der Stiftung Lesen [#238479]
Datum
19. Oktober 2022 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,3 KB
image004.jpg
4,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> folgende Rückmeldung auf Ihre Anfrage. 1) Gibt oder gab es eine Zusammenarbeit/Kooperation zwischen Ihrem Ministerium und der Stiftung Lesen und/oder Dritten in/mit Verbindung zur Stiftung, die Besuche und/oder Initiativen dieser an Schulen umfassen (mit der Bitte um Transparenz zu den Verträgen, Vereinbarungen oder ähnlichem)? Das Ministerium unterstützt folgende Maßnahmen der Stiftung Lesen. · "Ich schenk Dir eine Geschichte" jährlich zum Welttag des Buches (23. April) Zielgruppe sind Schüler/innen der 4. und 5. Klassen aller Schulformen, alle erhalten einen Büchergutschein für ein persönliches "Welttags"-Buch. Die Kosten für den Druck der Gutscheine von 575,00 Euro (ca. 11.000 Gutscheine p.a. im Saarland) übernimmt das MBK. · Bundesweiter Vorlesetag (jedes Jahr im November) An diesem Tag werden zahlreiche Vorleseaktionen durchgeführt, z. B. in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken oder Buchhandlungen. Oft sind die Vorleser*innen prominente Personen: Politiker*innen, Autor*innen, Sportler*innen, Musiker*innen. · Ergänzend zu nennen: Leseförderprogramm "Lesestart 1-2-3": Dabei geht es um frühkindliche Leseförderung. Lesestart 1-2-3 richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 1 bis 3 Jahren. Projektpartner sind daher nicht Schulen, sondern Kinderärzte und öffentliche Bibliotheken. · Die Kampagnen zum Welttag des Buches und zum Bundesweiten Vorlesetag sind Angebote der Stiftung Lesen, die sich an die Schulen generell (Welttag des Buches) sowie an interessierte Personen (Vorlesetag) richten. Es gibt über die Unterstützung des MBK für diese Maßnahmen der Stiftung Lesen keine Verträge oder schriftlichen Vereinbarungen. 2) Wie viele Schulbesuche der Stiftung Lesen oder Dritter (über diese organisiert) gab es im oben genannten Zeitraum (wo möglich bitte mit der Nennung der Schulen sowie ggf. der Anzahl der jeweiligen Besuche)? Schulbesuche werden nicht zentral erfasst. Die Stiftung Lesen kann zudem mit Schulen, Bibliotheken oder anderen Partnern direkt zusammenarbeiten, und diese sind nicht verpflichtet, uns darüber Kenntnis zu geben. 3) Gab es Kritik an diesen Schulbesuchen gegenüber dem Ministerium bzw. der Schulaufsichten (mit der Bitte um Einsicht in deren Dokumentation sowie der Reaktion des Ministeriums)? Kritik an Schulbesuchen ist der Schulaufsicht nicht bekannt. 4) Sämtliche Kommunikation Ihres Ministeriums mit der Stiftung Lesen im oben genannten Zeitraum? Kommunikation mit der Stiftung Lesen erfolgt bei Bedarf. Das MBK erhält regelmäßig die Quartalsberichte der Stiftung. Den Schriftverkehr haben wir im Anhang angefügt. Fabian Bosse [cid:image003.jpg@01CF3941.E10851B0] Stv. Pressesprecher/Bürgerbeauftragter Referat M1 Ministerium für Bildung und Kultur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Trierer Str. 33 · 66111 Saarbrücken Tel.: +49(0)681 501-7365 · Mobil +49(0)175-11 86 62 7 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sie finden uns auch unter: www.facebook.com/MBKSaarland<http://www.facebook.com/MBKSaarland> www.facebook.com/kultur.saarland<http://www.facebook.com/kultur.saarland> Instagram: kultusministerium_saarland Twitter: @MBK_Saar www.bildung.saarland.de<http://www.bildung.saarland.de> [cid:image004.jpg@01CF3941.E10851B0]