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Unterlagen beim Bundesumweltministeriums in der Rolle des Gesellschafters der BGE

Alle Unterlagen des BMU und BMUV in der Rolle des Alleingesellschafters der BGE seit Bestehen der BGE. Dazu gehören u. a. die Protokolle der Gesellschafterversammlungen und der weitere Informationsaustausch zwischen Alleingesellschafter und Gesellschaft auf allen Medien wie Telefonnotizen, auf Papier transportierte Unterlagen, per Email-Austausch, Unterlagen im elektronischen Bearbeitungssystem etc.
Im ersten Schritt wird ersatzweise eine Listenaufstellung aller Unterlagen akzeptiert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen beim Bundesumweltministeriums in der Rolle des Gesellschafters der BGE [#238569]
Datum
23. Januar 2022 17:16
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen des BMU und BMUV in der Rolle des Alleingesellschafters der BGE seit Bestehen der BGE. Dazu gehören u. a. die Protokolle der Gesellschafterversammlungen und der weitere Informationsaustausch zwischen Alleingesellschafter und Gesellschaft auf allen Medien wie Telefonnotizen, auf Papier transportierte Unterlagen, per Email-Austausch, Unterlagen im elektronischen Bearbeitungssystem etc. Im ersten Schritt wird ersatzweise eine Listenaufstellung aller Unterlagen akzeptiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238569/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 23. Januar 2022. Ihr Antrag auf In…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Unterlagen beim Bundesumweltministeriums in der Rolle des Gesellschafters der BGE [#238569] (Ticket: DP02-19255)
Datum
26. Januar 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 23. Januar 2022. Ihr Antrag auf Informationszugang wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Januar 2022, mit der Sie gestützt auf das Informationsf…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Unterlagen beim Bundesumweltministeriums in der Rolle des Gesellschafters der BGE [#238569] (Ticket: DP02-19255)
Datum
22. Februar 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Januar 2022, mit der Sie gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz um Übersendung von Informationen zur Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) baten. Der Zugang zu amtlichen Informationen stärkt die demokratische Meinungs- und Willensbildung und verbessert die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht erkennen, ob und bejahendenfalls, welche Umweltinformationen Sie begehren. Wir können Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten. Wir bitten Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie mitteilen könnten, zu welchen die BGE betreffenden Vorgängen Sie Informationen erbitten. Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehen wir Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die leere Antwort auf meinen Antrag kurz vor Fristende. Weiter ko…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Unterlagen beim Bundesumweltministeriums in der Rolle des Gesellschafters der BGE [#238569] (Ticket: DP02-19255) [#238569]
Datum
22. Februar 2022 19:01
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die leere Antwort auf meinen Antrag kurz vor Fristende. Weiter konkretisiert werden kann der Antrag nicht, da mir nicht bekannt ist, welcher Austausch zwischen BMU und BGE gelaufen ist. Leider befindet sich in der gesetzlich nach § 6 StandAG vorgeschriebenen Informationsplattform keinerlei Unterlage dazu. Damit wird das Transparenzgebot des StandAGs verletzt. Als Hilfestellung nannte ich im Antrag schon die Protokolle der Gesellschafterversammlungen. Weiterhin würde ich Ihnen empfehlen, im elektronischen Postausgangsverzeichnis unter Adressat "BGE" nachzusehen. Aufschlussreich wäre u. U. auch ein Blick in den Aktenplan. Leider gibt es in Ihrem Aktenplan aber kein Aktenplankennzeichen für die BGE, obwohl für z. B. die GRS ein solches existiert (Aktenplankennzeichen 1706). Wo also die Korrespondenz mit der BGE abgelegt wird, ist öffentlich nicht nachvollziehbar. Es sollte Ihnen doch gelingen, ähnlich zu arbeiten wie beim Antrag https://fragdenstaat.de/a/164340 . Sie können ja Ihren Kollegen Dr. Kölschbach, damals S III 4, befragen, wie man so etwas macht. Das Ergebnis war ja damals recht erfreulich https://media.frag-den-staat.de/files/foi/431284/bersicht.pdf Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238569/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz (#238569) Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Ant…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz (#238569)
Datum
22. März 2022 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 23. Januar 2022 haben Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes Zugang zu Unterlagen des BMU und BMUV in der Rolle des Alleingesellschafters der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) erbeten. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Zugang zu Umweltinformation. Die Bescheidung erfolgt daher auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) als einschlägiger Rechtsgrundlage. Ihren Antrag in Gestalt Ihrer Email vom 22. Februar 2022 fassen wir zu Ihren Gunsten so auf, dass es Ihnen um Zugang zu den wesentlichen Unterlagen geht, die unserem Haus als Vertreterin der Alleingesellschafterin Bund vorliegen (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung, Jahresabschlüsse, Corporate Governance-Berichte sowie die Protokolle der Gesellschafterversammlungen). Dieses Verständnis berücksichtigt das in § 4 Abs. 2 UIG normierte Bestimmtheitserfordernis und Ihre Einstufung des Antrags als einfache und damit gebührenfreie Auskunft im Sinne von § 12 Absatz 1 Satz 2 UIG. I. Ihrem Antrag wird teilweise stattgegeben. Im Umfang der nachstehend tabellarisch aufgeführten Dokumente wird Ihnen der Zugang zu den beantragten Informationen durch Übersendung elektronischer Kopien gewährt. Antragsgemäß stellen wir Ihnen die nachstehenden wesentlichen Unterlagen, die unserem Haus als Vertreter der Alleingesellschafterin Bund vorliegen und einen umfassenden Einblick in die Bundesgesellschaft ermöglichen, zur Verfügung. Neben den für das Handeln der Gesellschaft und ihrer Organe maßgeblichen Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter anderem auch die Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen seit dem Bestehen der Gesellschaft. Diese geben Auskunft über die wirtschaftliche Lage der Bundesgesellschaft und enthalten mit den Lageberichten zudem ausführliche Information zur Geschäftstätigkeit und den einzelnen Projekten der Gesellschaft. Jahr Dokumente 2016 Gesellschaftsvertrag der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes für das Berichtsjahr 2016 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 Erstbeauftragung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) 2017 Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes für das Berichtsjahr 2017 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 Aufgabenübertragungs- und Beleihungsbescheid vom 24.4.2017 2018 Gesellschaftsvertrag der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Bericht für das Berichtsjahr 2018 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 Geschäftsbericht 2018 2019 Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Bericht für das Berichtsjahr 2019 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 Geschäftsbericht 2019 Änderung des Bescheids des BMUB vom 24. April 2017 zur Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen auf die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH 2020 Bericht der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH zum Public Corporate Governance Bericht für das Berichtsjahr 2020 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 Geschäftsbericht 2020 Änderung des Bescheids des BMUB vom 24. April 2017 zur Übertragung der Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen auf die Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH 2021 Änderungen Gesellschaftsvertrag der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH II. Die von Ihnen erbetenen Protokolle der Gesellschafterin können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Für eine wirksame und effiziente sowie gesellschaftsrechtskonforme Zusammenarbeit der Gremien innerhalb der Bundesgesellschaft ist ein offener und vertrauensvoller Austausch in den Gremien von entscheidender Bedeutung. Die Vertraulichkeit der Beratungen dient der Ermöglichung eines unbefangenen und freien Meinungsaustausches, um eine effektive, funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Die Herausgabe der Protokolle der Gesellschafterversammlung ist nicht vereinbar mit der gesellschaftsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht und des insofern zu berücksichtigenden Public Corporate Governance Kodex; sie ist auch nach nochmaliger Abwägung der verschiedenen Interessenlagen auf Grundlage von § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG abzulehnen. III. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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