Durchgeführte Schnelltests und PCR Tests im Kreis Soest in 2021

Wieviele Tests PCR und weiter wieviele Schnelltests wurden vom Kreis Soest erfasst und wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen z.B. Testzentren und Institute.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchgeführte Schnelltests und PCR Tests im Kreis Soest in 2021 [#238603]
Datum
23. Januar 2022 22:26
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Tests PCR und weiter wieviele Schnelltests wurden vom Kreis Soest erfasst und wie hoch waren die Kosten für die Maßnahmen z.B. Testzentren und Institute.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238603/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen IFG v. 23.01.2022 Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinn…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen IFG v. 23.01.2022
Datum
4. Februar 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunftsersuchen im Sinne des IFG NRW vom 23.01.2022, für die Mitteilung der Information 1. wie viele PCR- Tests und weiter wie viele Schnelltests vom Kreis Soest erfasst wurden und 2. wie hoch die Kosten für die Maßnahmen z.B. Testzentren und Institute waren , kann nicht entsprochen werden. Zur Fragestellung 1: Sie können von einer öffentlichen Stelle nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörden sind nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Dabei ist schon das Zusammenstellen von Informationen aus verschiedenen Quellen als ein Beschaffen anzusehen. Die Meldungen der Schnelltests und PCR-Tests erfolgt durch die beauftragten Leistungserbringer i.S.d. Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in der aktuell gültigen Fassung an das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Die Schnelltests und PCR Tests werden demnach nicht vom Kreis Soest erfasst. Die Meldung der positiven PCR-Tests werden im Rahmen der Fallzahldarstellung öffentlich bekanntgegeben und können freizugänglich eingesehen werden. Daneben stellt das RKI die Gesamtzahl der durchgeführten Tests auf ihrer Internetseite freizugänglich zur Verfügung. Die von Ihnen angefragte Information wird demnach nicht vom Kreis Soest erfasst insoweit kann Ihr Antrag i.S.d. IFG NRW nicht beantwortet werden. Der Antrag wird abgelehnt. Zur Fragestellung 2: Die Verwaltung der Teststellen ist originäre Aufgabe des Gesundheitsamtes, eine Erfassung und Aufteilung der Kosten erfolgt nicht. Die Erstattung der Leistungen und der Sachkosten der Teststellen regelt die Coronavirus-Testverordnung (TestV) in der jeweils gültigen Fassung des Bundes. Diese Information ist von Ihnen jederzeit und ohne unzumutbaren Aufwand eigenständig zu beschaffen. Ihr Antrag wird insoweit abgelehnt. Des Weiteren weise ich Sie auf Ihre Rechte nach § 13 Absatz 2 IFG NRW hin. Mit freundlichen Grüßen