Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Diese Anfrage bezieht sich sowohl auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg als auch auf die Stadt Darmstadt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 3 Follower:innen
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinte…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238704]
Datum
24. Januar 2022 17:06
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) Diese Anfrage bezieht sich sowohl auf den Landkreis Darmstadt-Dieburg als auch auf die Stadt Darmstadt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 238704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238704/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu and…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
AW: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238704]
Datum
26. Februar 2022 11:24
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 24.01.2022 (#238704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Ihre Anfrage nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die Verzögerung der Beantwortung Ihrer Anfrage …
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Datum
28. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, die Verzögerung der Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Zu Ihrem Antrag: Sie haben mit Email vom 24.01.2022 einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) gestellt. Nach Prüfung Ihres Antrages muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen kann: 1. Ihr Antrag wird gemäß § 85 (2) Satz 2 HDSIG hiermit abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Begründung: Ihr Antrag ist allgemein gehalten, richtet sich gleichzeitig aber auf eine Vielzahl an Daten, Informationsträgern und Dokumenten sowie auf einen größeren Zeitraum. Er betrifft damit eine Vielzahl von Aktenvorgängen oder Informationsträgern, welche zusammengetragen werden müssten sowie zweifellos darüber hinaus auf eine Vielzahl an Personen. Zwar haben Sie in Ihrem Antrag hierzu angegeben, dass personenbezogene Daten geschwärzt werden könnten, die Umsetzung dessen, sowie der gewünschte Informationszugang, wäre aber, in Verbindung mit der vorgenannten Vielzahl an abgefragten Daten etc., nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. Dass Daten gern. HUIG und/oder UIG im Zusammenhang mit Ihrem Antrag betroffen wären, ist nicht zu erkennen, weshalb diese von Ihnen angeführten Grundlagen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage ausscheiden. Hinsichtlich Ihrer hilfsweise angeführten Bitte, Ihre Anfrage als „Bürgeranfrage" zu behandeln verweise ich auf meine obigen Ausführungen zur Ablehnung Ihres Antrages nach HDSIG, welche aus gleichen Gründen keine solche umfassende Auskunft möglich macht. Dass sich der Aufwand der Informationszusammenstellung entsprechend Ihres Antrages perspektivisch wesentlich verändern wird ist nicht zu erwarten. Gemäß § 87 (3) HDSIG wird Ihnen hiermit die Ablehnung des beantragten Informationszugangs schriftlich bekannt gegeben.

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Ihre Emails vom 24.01.2022 bzw. 26.02.2022 Sehr geehrter Herr Fuhrmann, entsprechend Ihrer Bitte bestätige ich Ih…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Emails vom 24.01.2022 bzw. 26.02.2022
Datum
28. Februar 2022 15:43
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
4,8 KB


Sehr geehrter Herr Fuhrmann, entsprechend Ihrer Bitte bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 24.01.2022. Eine Antwort hierzu erhalten Sie in Kürze. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Fachbereich Verwaltung und Personalwesen [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [[geschwärzt]]<http://www.gesundheitsamt-dadi.de/> Verwaltungsverband für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Web: www.gesundheitsamt-dadi.de<http://www.gesundheitsamt-dadi.de/>