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Hochwasser 14/15.07.2021

Im Juli 2021 wurde Aachen-Kornelimünster vom Hochwasser überflutet. Es gab Vorwarnungen seitens der Berufsfeuerwehr, so daß die Bürger versuchen konnten Ihre Häuser mit bereitgestellten Sandsäcken zu sichern. Dann wurde der Ort plötzlich zwangsevakuiert. Hierzu waren pltzlich Hundertschaften der Bundespolizei vor Ort. Es hieß, daß eine mehrere Meter Hohe Flutwelle über Land auf den Ort zukäme! Diese Flutwelle kann nicht alleine durch den Dauer- und Starkregen herühren. Es hieß auch, daß Schleusen von Staudämmen geöffnet werden mussten um noch größere Schäden zu vermeiden. Leider kann ich nicht erkennen welche Staudämme das gewesen sein sollen. Denn die Inde wird von keinem Staudamm gespeist. Von welchen Staudämmen wird hier gesprochen? Gibt es unterirdische Querleitungen zum Ableiten vom Dreilägerbachstaudamm hin ins Indetal? Gibt es unter- oder überirdische Ableitungen von der Weserbachtalsperre oder vom Lac de la Gileppe in Belgien hinein ins Indetal? Woher kam die Flutwelle, die den Ortsteil Aachen Kornelimünster in einer nie dagewesenen Brutalität überflutete? Woher stammen die Informationen, welche in so kurzer Zeit einige Hundertschaften Bundespolizei ins Katastrophengebiet beorderten? Viele der Beamten kamen nicht aus NRW, sondern aus den Neuen Bundesländern. Die wurden nicht eingeflogen, die kamen mit Bussen. Welche informationen liegen dieser Tatsache zugrunde?

Ergebnis der Anfrage

In meiner Anfrage hatte ich auch geschrieben:"

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte."

Meine Anfrage wurde nicht wie gewünscht an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Daher bin ich der Auffassung, daß sie nicht beantwortet wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hochwasser 14/15.07.2021 [#238729]
Datum
24. Januar 2022 20:31
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juli 2021 wurde Aachen-Kornelimünster vom Hochwasser überflutet. Es gab Vorwarnungen seitens der Berufsfeuerwehr, so daß die Bürger versuchen konnten Ihre Häuser mit bereitgestellten Sandsäcken zu sichern. Dann wurde der Ort plötzlich zwangsevakuiert. Hierzu waren pltzlich Hundertschaften der Bundespolizei vor Ort. Es hieß, daß eine mehrere Meter Hohe Flutwelle über Land auf den Ort zukäme! Diese Flutwelle kann nicht alleine durch den Dauer- und Starkregen herühren. Es hieß auch, daß Schleusen von Staudämmen geöffnet werden mussten um noch größere Schäden zu vermeiden. Leider kann ich nicht erkennen welche Staudämme das gewesen sein sollen. Denn die Inde wird von keinem Staudamm gespeist. Von welchen Staudämmen wird hier gesprochen? Gibt es unterirdische Querleitungen zum Ableiten vom Dreilägerbachstaudamm hin ins Indetal? Gibt es unter- oder überirdische Ableitungen von der Weserbachtalsperre oder vom Lac de la Gileppe in Belgien hinein ins Indetal? Woher kam die Flutwelle, die den Ortsteil Aachen Kornelimünster in einer nie dagewesenen Brutalität überflutete? Woher stammen die Informationen, welche in so kurzer Zeit einige Hundertschaften Bundespolizei ins Katastrophengebiet beorderten? Viele der Beamten kamen nicht aus NRW, sondern aus den Neuen Bundesländern. Die wurden nicht eingeflogen, die kamen mit Bussen. Welche informationen liegen dieser Tatsache zugrunde?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasser 14/15.07.2021“ vom 24.01.2022 (#238…
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hochwasser 14/15.07.2021 [#238729]
Datum
27. Februar 2022 12:53
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Hochwasser 14/15.07.2021“ vom 24.01.2022 (#238729) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Ihre verschiedenen Fragen sind auf Informati…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Hochwasser 14/15.07.2021 [#238729]
Datum
10. März 2022 16:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Ihre verschiedenen Fragen sind auf Informationen gerichtet, die dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft-, Natur- und Verbraucherschutz nicht vorliegen. Anträge nach den von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen sind auf die Herausgabe vorliegender Informationen gerichtet, nicht auf die Beschaffung und Erarbeitung von Informationen. Die wasserwirtschaftlichen Informationen liegen möglicherweise bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen vor, wenden Sie sich bitte an diese. Uns ist nicht bekannt wo die Informationen zur Polizeikoordination vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin etwas enttäuscht von Ihrer Antwort, die erst auf meine Erinnerung und nach …
An Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hochwasser 14/15.07.2021 [#238729]
Datum
20. März 2022 16:17
An
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin etwas enttäuscht von Ihrer Antwort, die erst auf meine Erinnerung und nach Ablauf der 4 Wochen Frist an mich übermittelt wurde. Feststellen muss ich, daß meine Anfrage sachlich kein Punkt meiner Anfrage beantwortet wurde! In der Anfrage hatte ich darum gebeten:" Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten." Sie weisen meine Anfrage jedoch lapidar ab. Es reicht nicht, sich für nicht zuständig zu erklären und die Angelegenheit nicht wie gewünscht an die zuständige Behörde zu leiten. Ich fordere Sie daher auf, meine Anfrage an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, seien es die Wasserbehörden, das Wetteramt NRW und/oder die Polizei über das Innenministerium NRW. Dies wäre dann auch im Sinne meines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG. Meine Anfrage ist leider als nocht nicht beantwortet zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen sachlich keine Antwort geben, da Ihre Fragen auf Informationen gerichtet sin…
Von
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Hochwasser 14/15.07.2021 [#238729]
Datum
30. März 2022 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich kann Ihnen sachlich keine Antwort geben, da Ihre Fragen auf Informationen gerichtet sind, die dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft-, Natur- und Verbraucherschutz nicht vorliegen. Anträge nach den von Ihnen benannten Rechtsgrundlagen sind auf die Herausgabe vorliegender Informationen gerichtet, nicht auf die Beschaffung und Erarbeitung von Informationen. Sie fordern mich auf die Anfrage an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und sehen Ihre Anfrage nach IFG NRW, UIG, NRW und VIG als nicht beantwortet an. Ihre Anfrage betrifft keine Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG, da es weder um Erzeugnisse noch Verbraucherprodukte geht. Nach IFG NRW handelt es sich um einen Ablehnungsgrund, wenn die Information bei der angefragten Behörde nicht vorhanden ist. Ich weise Sie auf § 2 Satz 3 UIG NRW in Verbindung mit § 4 Absatz 3 Satz 2 UIG des Bundes hin. Danach kann die behördliche Stelle die antragstellende Person auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen. Ich habe Sie mit meiner E-Mail vom 10.03.2022 auf mir bekannte informationspflichtige Stellen hingewiesen. Es besteht für das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz keine Pflicht zur Weiterleitung, zumal hier nicht bekannt ist, ob und ggf. wo die von Ihnen erbetenen Informationen vorliegen. Ich betrachte Ihre Anfrage mit meiner E-Mail vom 10.03.2022 als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen