LK u. SK Heilbronn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und auch in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Diese Anfrage bezieht sich sowohl auf den Landkreis Heilbronn als auch die Stadt Heilbronn.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    1008,00 Euro
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Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
LK u. SK Heilbronn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238742]
Datum
24. Januar 2022 22:19
An
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und auch in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) Diese Anfrage bezieht sich sowohl auf den Landkreis Heilbronn als auch die Stadt Heilbronn.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann Anfragenr: 238742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238742/ Postanschrift Sebastian Fuhrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sebastian Fuhrmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LK u. SK Heilbronn: Nutzung von Kontaktnachver…
An Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt Details
Von
Sebastian Fuhrmann
Betreff
AW: LK u. SK Heilbronn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#238742]
Datum
24. Juli 2022 11:58
An
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „LK u. SK Heilbronn: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 24.01.2022 (#238742) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 146 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Fuhrmann

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Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz - Auskunft nach den LIFG Sehr …
Von
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Betreff
Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz - Auskunft nach den LIFG
Datum
15. August 2022 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fuhrmann, bei Ihrer Anfrage vom 24. Januar 2022 bitten Sie um eine Mitteilung über die Kosten, die für die von Ihnen gewünschte Auskunft anfallen. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine Anfrage, die einen hohen Aufwand für die Bereitstellung der Informationen fordert. Aus diesem Grund können Gebühren nach § 10 Abs. 1 LIFG erhoben werden. Die Kosten werden nach der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebühren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV-Kostenfestlegung) festgesetzt. Berechnet werden die Kosten wie folgt: Für die Zusammenstellung aller Anfragen bezüglich der Corona-Kontaktnachverfolgung wird eine Arbeitszeit von 12 Stunden benötigt. - Da es sich bei dem Jahr 2021 um das Hochzeiten-Jahr der Corona-Pandemie handelt und auch der Datenstand vom Monat Januar diesen Jahres in Ihre Anfrage mit einfließt, wird mit einem hohen Anteil an Daten gerechnet. Entsprechende Daten wurden nach Personen sortiert. Das bedeutet, dass die Daten in den jeweiligen Ordnern rausgesucht und zusammengestellt werden müssen. Demzufolge wird ein hoher Anteil an Arbeitszeit für die Recherche benötigt. - Zudem handelt es sich bei diesen Daten um personenbezogene Daten, die geschwärzt werden müssen. - Des Weiteren müssen Mitarbeiter nach Auskünften befragt werden, da nicht alle Informationen digital zur Verfügung stehen. Darüber hinaus möchten Sie eine Gesamtzahl der Auskünfte, bei denen eine Auskunft möglich war, die Auskunft erfolglos war und eine Gesamtzahl der abgelehnten Auskünfte (inkl. Grund). Außerdem möchten Sie eine Aufgliederung der Auskünfte, die sich auf die Luca-App beziehen und die sich nicht auf die Luca-App beziehen (inkl. Herkunft der Anfrage). Dafür wird eine Arbeitszeit von 4 Stunden benötigt. Gemäß der VwV-Kostenfestsetzung werden Personalkosten für den gehobenen Dienst in Höhe von 63,00 Euro pro Stunde berechnet. Dies ergibt einen Gesamtwert von 1.008,00 Euro. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage nur im Rahmen der dokumentierten Auskünfte möglich ist. Wir bitten um kurze Mitteilung, ob der Antrag weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Freundliche Grüße