Brandbrief des Landkreistages in Bezug auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen der Landesregierung
Antrag nach dem IFG M-V (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,
laut einem Medienbericht der Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG vom 26.01.2022 verfasste der Landkreistag einen "Brandbrief" an die Staatskanzlei, in welchem die Lockerungen der Corona-Maßnahmen gefordert werden.
https://www.ostseewelle.de/nachrichten/MV-Landr%C3%A4te-rebellieren-gegen-Landesregierung-id637369.html
Bitte lassen Sie mir eine Abschrift dieses sogenannten Brandbriefes zukommen.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum26. Januar 2022
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1. März 2022
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