Tierhaltungsanlagen nach BImschG

1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen?

2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils?

3. Wer ist die Antragstellerin?

Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben.

Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser.

Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Sebastian Lokomofeilo
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele An…
An Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
Tierhaltungsanlagen nach BImschG [#238945]
Datum
26. Januar 2022 19:55
An
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV befinden sich noch in der Bearbeitung und welche geplanten Tierzahlen sind dabei jeweils vorgesehen? 2. Auf welche Orte/Flurstücke entfallen die unter l) erfassten Anträge jeweils? 3. Wer ist die Antragstellerin? Ich beantrage die Übersendung der Informationen als zusammenfassende Tabelle oder in Textform mit den entsprechenden Angaben. Liegt bereits eine Kurzbeschreibung zu den Verfahren vor, beantrage ich die Übersendung dieser. Bei Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden, wird um Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung gebeten, sofern sie vorliegt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 238945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238945/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung Antrag nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformat…
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung
Datum
7. Februar 2022 13:00
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Antrag nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) vom 26.01.2022 hier: Eingangsbestätigung und Anhörung Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit E-Mail vom 26.01.2022 stellten Sie beim Umweltamt des Landratsamtes Nordsachsen einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 Abs. 1 SächsUIG. Dabei wurde insbesondere die Herausgabe folgender Informationen beantragt: · Anzahl der Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV in der Bearbeitung · geplante Tierzahlen der jeweiligen Anlagen · Orte/Flurstücke der geplanten Neuerrichtung/Erweiterung · Antragsteller · Kurzbeschreibung zu den Verfahren · Übersendung der Bau- und Betriebsbeschreibung der Anlagen, die im baurechtlichen Verfahren genehmigt werden Soweit ein Anspruch auf Zugang zu den Umweltinformationen besteht, hat die Behörde dem Antragsteller gemäß § 7 Abs. 1 SächsUIG innerhalb eines Monats, bei umfangreichen oder komplexen Sachverhalten innerhalb von zwei Monaten, den Zugang zu den beantragten Umweltinformationen zu gewähren. Gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes auf Antrag Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein Interesse darlegen zu müssen. Der Zugang zu Umweltinformationen kann jedoch zum Schutz öffentlicher und privater Belange gemäß §§ 5 und 6 SächsUIG beschränkt oder vollständig abgelehnt werden. Der Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 SächsUIG abzulehnen, wenn er sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht, es sei denn, es liegt ein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe vor. Der Begriff des Materials ist dabei gleichbedeutend mit dem Begriff der Umweltinformationen (Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller, 96. EL September 2021, UIG § 8 Rn. 65). Diese Umweltinformationen müssen während einer laufenden Vervollständigung nicht bekannt gegeben werden. Eine Vervollständigung findet statt, wenn die betreffenden Umweltinformationen noch ergänzt werden. Dies ist bei laufenden Anträgen zur Errichtung und Erweiterung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen zweifelsfrei der Fall. Die Antragsunterlagen werden im Laufe des Genehmigungsverfahrens regelmäßig ergänzt und angepasst. Ein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe ist nicht ersichtlich und wurde von Ihnen nicht dargelegt. Darüber hinaus bestehen erhebliche Bedenken bzgl. der Bekanntgabe der Antragsteller sowie der Herausgabe der Kurzbeschreibung zu den Verfahren bzw. der Bau- und Betriebsbeschreibung der Anlagen. Ohne eingehende Prüfung dieser Unterlagen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch deren Herausgabe personenbezogene Daten offenbart, Rechte am geistigen Eigentum verletzt oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden. Sollte dies der Fall sein, wäre der Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG abzulehnen, wenn der Betroffene in die Bekanntgabe nicht einwilligt oder kein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe vorliegt. Eine derartige Einwilligung des betroffenen Antragstellers liegt aktuell nicht vor. Ein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe ist nicht ersichtlich und wurde von Ihnen nicht dargelegt. Das Landratsamt Nordsachsen erwägt Ihren Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen aus den vorgenannten Gründen abzulehnen. Ihnen wird daher die Gelegenheit gegeben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen bis zum 21.02.2022 zu äußern oder Ihren Antrag zurückzuziehen. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand zur Bereitstellung der beantragten Informationen nach Einholung der Einwilligung des Antragstellers oder Aussonderung von Daten zum Schutz öffentlicher oder privater Belange über das Maß einer einfachen schriftlichen Auskunft hinausgehen und die Bearbeitung Ihres Antrages daher kostenpflichtig werden würde. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG i.V.m. lfd. Nr. 55 Tarifstelle 1.1 der Zehnten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (10. SächsKVZ) sind für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zwischen 10 und 580 Euro zu erheben. Für die Übermittlung oder Zurverfügungstellung von Informationen in besonders aufwendigen Fällen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen, sind gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG i.V.m. lfd. Nr. 55 Tarifstelle 1.3 der Zehnten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (10. SächsKVZ) Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zwischen 400 und 2.950 Euro zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
AW: UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung [#238945] Sehr << Anrede >> danke fü…
An Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung [#238945]
Datum
30. März 2022 19:15
An
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Ich möchte meine Anfrage folgendermaßen umformulieren / kürzen: - Liegen Ihrer Verwaltung zur Zeit Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV vor, wenn ja, wie viele? Wenn Sie ohne erheblichen Arbeitsaufwand und ohne jegliche Kosten Kurzbeschreibungen mitschicken können freue ich mich. - Alle anderen Punkte können Sie vorerst ignorieren. Zur Kurzbeschreibung von Verfahren: Diese sind dazu da, alle, also auch Bürger*innen, über das geplante Verfahren zu informieren und gehören bei einer Öffentlichkeitsbeteiligung standartmäßig zu dem, was alle anschauen können. Sind also extra so geschrieben, dass keine Rechte verletzt werden. Hier müssen Sie sich daher keine Sorgen machen, dass "personenbezogene Daten offenbart, Rechte am geistigen Eigentum verletzt oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden". Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
[sign]Automatische Antwort: UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung [#238945] Sehr geehrte Da…
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
[sign]Automatische Antwort: UIG-Antrag vom 26.01.2022 - Eingangsbestätigung und Anhörung [#238945]
Datum
30. März 2022 19:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ab dem 04.04.2022 werde ich wieder im Haus sein und Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Friedrich (-4185). Ihre E-Mail wird weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
UIG-Antrag vom 30.03.2022 Antrag nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) vom 30.03.2…
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
UIG-Antrag vom 30.03.2022
Datum
25. April 2022 16:11
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,3 KB


Antrag nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) vom 30.03.2022 Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, mit E-Mail vom 30.03.2022 stellten Sie beim Umweltamt des Landkreises Nordsachsen einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 4 Abs. 1 SächsUIG. Dabei wurde insbesondere die Herausgabe folgender Informationen beantragt: * Anzahl der Anträge auf Neuerrichtung oder Erweiterungen von genehmigungspflichtigen Tierproduktions-Anlagen nach den Nummern 7.1.* und 7.2.* des Anhang 1 zur 4. BImSchV in der Bearbeitung * Übersendung einer Kurzbeschreibung des Verfahrens, wenn diese ohne erheblichen Arbeitsaufwand und ohne jegliche Kosten bereitgestellt werden können Soweit ein Anspruch auf Zugang zu den Umweltinformationen besteht, hat die Behörde dem Antragsteller gemäß § 7 Abs. 1 SächsUIG innerhalb eines Monats, bei umfangreichen oder komplexen Sachverhalten innerhalb von zwei Monaten, den Zugang zu den beantragten Umweltinformationen zu gewähren. Gemäß § 4 Abs. 1 SächsUIG hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes auf Antrag Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein Interesse darlegen zu müssen. Ablehnungsgründe gemäß §§ 5 und 6 SächsUIG liegen nicht vor. Ihrem Antrag ist somit stattzugeben. Umweltinformation: Dem Umweltamt des Landkreises Nordsachsen liegt aktuell ein Antrag auf wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage gemäß § 16 BImSchG vor. Bei dieser Tierhaltungsanlage handelt es sich um eine Anlage zur Haltung/Aufzucht von Truthühnern (Puten) mit 15.000 bis weniger als 40.000 Truthühnermastplätzen gemäß Nr. 7.1.4.2 des Anhangs 1 zur 4. BImschG am Standort Gemarkung Großtreben Flur 3, Flurstück 3/2. In den Stallgebäuden werden die Puten in der 5. Lebenswoche eingestallt und in der 21. Lebenswoche mit maximal 21,5 kg Lebendgewicht ausgestallt. Umfang des Antrages ist der Neubau eines Putenstalls als Ersatzbau für zwei durch Brandschäden vollständig zerstörte Stallgebäude, die Errichtung von drei Futtermittelsilos sowie der Neubau einer Sammelgrube für Reinigungswasser. Die Anzahl der bereits vorhandenen 33.000 Tierplätze wird sich voraussichtlich nicht ändern. Kosten: Für die Bereitstellung dieser Umweltinformationen werden gemäß § 13 Abs. 1 SächsUIG keine Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben, da es sich um eine einfache schriftliche Auskunft handelt. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Lokomofeilo
AW: UIG-Antrag vom 30.03.2022 [#238945] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Können Sie mi…
An Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz Details
Von
Sebastian Lokomofeilo
Betreff
AW: UIG-Antrag vom 30.03.2022 [#238945]
Datum
4. Mai 2022 19:03
An
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Können Sie mir den (Genehmigungs)Stand des oben genannten Verfahrens mitteilen? Wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, wenn ja wann? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Lokomofeilo Anfragenr: 238945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238945/ Postanschrift Sebastian Lokomofeilo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
AW: UIG-Antrag vom 30.03.2022 [#238945] Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, das Umweltamt befindet sich derzeit noch …
Von
Landratsamt Nordsachsen Immissionsschutz
Betreff
AW: UIG-Antrag vom 30.03.2022 [#238945]
Datum
9. Mai 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Lokomofeilo, das Umweltamt befindet sich derzeit noch in der Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird es daher nicht geben. Mit freundlichen Grüßen