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Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche

Alle Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche wie zum Beispiel Aufsichtliche Gespräche, fachlicher Austausch zu Novellierungsnotwendigkeiten des StandAG, wie Herr Karl Hochholzner in der Sitzung am 26.01.2022 erwähnte, etc.

Dabei sind alle Medien wie Telefonnotizen, auf Papier transportierte Unterlagen, per Email-Austausch, Unterlagen im elektronischen Bearbeitungssystem etc. zu berücksichtigen.

Im ersten Schritt wird ersatzweise eine Listenaufstellung aller Unterlagen akzeptiert.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Unterlagen z…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche [#238959]
Datum
26. Januar 2022 21:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche wie zum Beispiel Aufsichtliche Gespräche, fachlicher Austausch zu Novellierungsnotwendigkeiten des StandAG, wie Herr Karl Hochholzner in der Sitzung am 26.01.2022 erwähnte, etc. Dabei sind alle Medien wie Telefonnotizen, auf Papier transportierte Unterlagen, per Email-Austausch, Unterlagen im elektronischen Bearbeitungssystem etc. zu berücksichtigen. Im ersten Schritt wird ersatzweise eine Listenaufstellung aller Unterlagen akzeptiert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238959/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 Sehr Antragsteller/in vielen Da…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche [#238959]
Datum
28. Februar 2022 18:18
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.2022, in der Sie um Auskunft ua. nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 3 i.V.m. Nummer 2 UIG. Das Informationsfreiheitsgesetz findet keine Anwendung, da auf Grund von § 1 Absatz 3 IFG Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen - etwa solchen des Umweltinformationsgesetzes - den Vorschriften des IFG vorgehen. Das VIG ist hinsichtlich der von Ihnen begehrten Informationen nicht einschlägig. 1. Ihr Antrag wird zurzeit hier bearbeitet. Leider ist es mir nicht möglich, die nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat für die Zugänglichmachung der Information einzuhalten, da die von Ihnen beantragten Informationen umfangreich und komplex sind. Ich möchte Ihnen daher mitteilen, dass gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UIG die Zweimonatsfrist für die Zugänglichmachung anzusetzen ist. 2. Durch die Bekanntgabe dieser Informationen sind möglicherweise dritte Personen betroffen, weil hierdurch personenbezogene Daten offenbart und dadurch deren Interessen erheblich beeinträchtigt werden könnten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG). Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 UIG bin ich gehalten, die betroffenen Dritten vor einer Offenbarung der oben genannten geschützten Informationen anzuhören. Ich bitte Sie daher um Stellungnahme bis zum 07.03.2022, ob Sie darin einwilligen, dass die personenbezogenen Daten in den von Ihnen verlangten Akten durch Schwärzung unkenntlich gemacht werden. Hierdurch könnte eine Drittbeteiligung unnötig gemacht und das Verfahren beschleunigt werden. Dies liegt nicht zuletzt auch in Ihrem Interesse. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu 1. Der Antrag ist dem Inhalt nach ein Antrag nach IFG, nicht nach UIG. Nach IFG…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche [#238959]
Datum
2. März 2022 22:15
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu 1. Der Antrag ist dem Inhalt nach ein Antrag nach IFG, nicht nach UIG. Nach IFG gibt es eine solche Nachfrist in der Regel nicht, siehe § 7 Abs. 5 IFG. Weiterhin sollte sich die Bearbeitung als einfach darstellen. Fragen Sie doch einfach Herrn Karl Hochholzner. zu 2. Mit Hinweis auf § 8 IFG können entsprechende Stellen vorerst geschwärzt werden, so dass Dritte vorerst nicht einbezogen werden müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238959/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 Sehr Antragsteller/in vielen D…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche [#238959]
Datum
25. März 2022 15:15
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.01.2022, in der Sie um Auskunft u.a. nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) über alle Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV zu Novellierungsnotwendigkeiten des Standortauswahlgesetzes (StandAG) baten, unter Bezugnahme auf entsprechende Ausführungen eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in der Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe am 26.01.2022. Auf Ihre Anfrage antworte ich Ihnen gerne. Wie bereits in meinem Schreiben vom 28.02.2022 mitgeteilt, ist der Zugang zu Umweltinformationen Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 3 i.V.m. Nummer 2 UIG. Zu den Umweltinformationen zählen danach nicht nur Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen oder über Faktoren, die sich auf Umweltbestandteile auswirken, sondern auch Daten über Maßnahmen oder Tätigkeiten, die den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken. Das Standortauswahlgesetz ist eine solche Maßnahme, denn Zweck des Gesetzes ist es, einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung der im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle zu ermitteln. Das Informationsfreiheitsgesetz findet, anders als von Ihnen angenommen, keine Anwendung, da auf Grund von § 1 Absatz 3 IFG Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen - etwa solchen des Umweltinformationsgesetzes - den Vorschriften des IFG vorgehen. I. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschte Information zugänglich. Dabei handelt es sich um: 1. Den Austausch zwischen BMUV und BASE über Novellierungsnotwendigkeiten in § 21 StandAG (Standortsicherung). Dieser Austausch hat zu einer Änderung des § 21 StandAG geführt (Gesetz zur Anpassung der Kostenvorschriften im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sowie zur Änderung weiterer Vorschriften; Inkrafttreten 01.01.2021; zum Gesetzgebungsverfahren siehe https://dip.bundestag.de/vorgang/.../265661). Die in den Dokumenten 37ff. in Bezug genommenen Stellungnahmen der Bundesländer finden Sie unter https://www.bmuv.de/gesetz/referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-anpassung-der-kostenvorschriften-im-bereich-der-entsorgung-radioaktiver-abfaelle-sowie-zur-aenderung-weiterer-vorschriften . 2. Eine Präsentation des BASE zur Behandlung des Ausschlusskriteriums "seismische Aktivitäten" nach § 22 Absatz 4 Nummer 4 StandAG vor dem Hintergrund der Novellierung des nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1. Darin wird eine Änderung des Standortauswahlgesetzes als eine von mehreren möglichen Handlungsoptionen genannt. Eine Änderung des Standortauswahlgesetzes war jedoch nicht Gegenstand des anschließenden fachlichen Austausches zwischen BASE und BMUV. Abgesehen davon ist die Meinungsbildung zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Novellierung des nationalen Anhangs der DIN EN 1998-1 noch nicht abgeschlossen. Eine Beratung dieses Vorgangs mit der allgemeinen und der Fachöffentlichkeit befindet sich in Vorbereitung. Die entsprechenden Unterlagen werde ich Ihnen wegen der großen Dateigröße über die Upload-Funktion von "fragdenstaat" bereitstellen. Ihr Schreiben vom 02.03.2022 habe ich als Einverständnis zur Schwärzung personenbezogener Daten verstanden und diese entsprechend geschwärzt. II. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMU: www.bmu.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959] Sehr << Anrede >…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959]
Datum
6. April 2022 12:10
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Unterlagen. Wann kann ich mit der Zusendung der Protokolle der aufsichtlichen Gespräche zwischen BMU und BaSE rechnen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238959/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959] Sehr Antragsteller/in i…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959]
Datum
8. April 2022 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 26.01.2022 baten Sie um Auskunft über alle Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV zu Novellierungsnotwendigkeiten des Standortauswahlgesetzes (StandAG), unter Bezugnahme auf entsprechende Ausführungen eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in der Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe am 26.01.2022. Den Bezug auf die Äußerungen des BASE-Mitarbeiters hatten Sie in Ihrer E-Mail vom 04.03.2022 erneuert. Alle zu diesem Thema vorhandenen Unterlagen habe ich Ihnen als Anlage zu meinem Schreiben vom 25.03.2022 zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959] Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959]
Datum
10. April 2022 18:18
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage lautete "Alle Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche wie zum Beispiel ...". Die darauf folgende Liste ist offensichtlich eine offene Liste von Beispielen. Beantrag waren also nicht nur die beispielhaft aufgelistete Unterlagen. Dann gehen wir jetzt Schritt für Schritt vor, um Sie nicht zu überlasten. Ich beantrage deshalb also nochmals den Zugang zu den Unterlagen zu den Aufsichtlichen Gesprächen zwischen BMU/BMU und BfE/BaSE. Ich hoffe, Sie nutzen nicht wieder die Maximalfrist nach IFG aus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238959/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959] Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz vom 26.01.2022 0723/001-2022.0030 [#238959]
Datum
8. Mai 2022 10:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zum Austausch zwischen BMU/BMUV und BaSE zur Endlagersuche“ vom 26.01.2022 (#238959) wurde nur teilweise beschieden. Deshalb habe ich am 10.04.2022 einen nochmaligen Antrag gestellt in der Hoffnung, dass nicht wieder die Maximalfrist nach IFG ausgesessen wird. Diese Hoffnung war wohl unberechtigt. Bitte teilen Sie mir mit, welche Schwierigkeiten bei der Bescheidung des Antrags vom 10.04.2022 bestehen. Müssen Sie erst einmal Ihre Akten ordnen? Ich weise darauf hin, dass die von mir gewünschten Unterlagen eigentlich auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG veröffentlicht werden müssen. Aber das BMUV hält offensichtlich nichts vom Transparenzgebot des StandAG. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238959/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #238959) -…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #238959) - fachaufsichtl Gespräche BMUV/BASE zur Endlagersuche, hier: E elektronischer Bescheid
Datum
10. Mai 2022 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.04.2022. Hiermit begehren Sie unter Hinweis auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.01.2022 ergänzend den Zugang zu Unterlagen zum Thema Endlagersuche in Deutschland, die ausdrücklich im Zusammenhang mit aufsichtlichen Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stehen. Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass das BASE im Endlagersuchprozess selbst Kontroll- und Aufsichtsbehörde ist und somit den ordnungsgemäßen Vollzug des Verfahrens überwacht. In diesem Zusammenhang überprüft das BASE die Ergebnisse und Vorschläge der mit der Suche beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf den unterschiedlichen Stufen des Verfahrens und stellt ein gesetzeskonformes Vorgehen sicher. Darüber hinaus beteiligt das BASE die Öffentlichkeit in dem Prozess bei der Endlagersuche. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Ausgangslage unterstützen wir Ihr Informationsbegehren gerne nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 3 i. V. mit Nummer 2 des UIG. Das von Ihnen angeführte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) findet daher keine Anwendung. Zur Begründung wird auf die Antwort des BMUV verwiesen, die aufgrund Ihrer Anfrage vom 26.01.2022 unter dem AZ 0723/001-2022.0030 erging. I. Auf Ihren Antrag hin machen wir Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschten Informationen wie folgt zugänglich: 1. Erlass des BMU "Organisationsentwicklung im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" vom 20.08.2019, 2. Schreiben des BASE vom 15.01.2020 betreffend Veranstaltungsreihe "Endlager gesucht", 3. Schreiben des BASE vom 31.07.2020 betreffend Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen, 4. E-Mail-Austausch des BASE/ BMUV vom 21.02.2022 zum "Projektplan Konsultation BeGru", 5. E-Mail-Austausch des BASE/ BMUV vom 03.05.2022 zur "Bekanntmachung BeGru", 6. Projektplan "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" vom 11.02.2022, 7. Bekanntmachung des Entwurfs der "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" vom 22.04.2022 und 8. "Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen" vom 31.07.2020. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 02.03.2022, das Gegenstand in dem Verfahren unter dem AZ 0723/001-2022.0030 ist, haben Sie sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden erklärt. Da Ihre Anfrage vom 10.04.2022 im Sachzusammenhang mit Ihrer Anfrage unter dem AZ 0723/001-2022.0030 steht, ist davon auszugehen, dass dieses Einverständnis weiterhin Geltung hat. Personenbezogene Daten wurden daher auch in den hier zur Verfügung gestellten Informationen - soweit es sich nicht ohnehin um namentlich veröffentlichte Dokumente handelt - geschwärzt. II. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMUV: www.bmuv.de/datenschutz<http://www.bmuv.de/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #23895…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #238959) - fachaufsichtl Gespräche BMUV/BASE zur Endlagersuche, hier: E elektronischer Bescheid [#238959]
Datum
12. Mai 2022 10:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag vom 26.01.2022 ist immer noch nicht vollständig beschieden. 1. Es fehlen weiterhin die Unterlagen zu den Aufsichtlichen Gesprächen. 2. Es fehlen zumindest die Unterlagen zur Abstimmung zur VO nach § 38 StandAG, die gestern von Herrn König in der Sitzung des Umweltausschusses erwähnt wurden. Mit freundlichen Grüßen Michael << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #23895…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: UIG-Anfrage (Herr Dr. << Antragsteller:in >>, 26.01.22, 0723/001-2022.0030, fragdenstaat.de #238959) - fachaufsichtl Gespräche BMUV/BASE zur Endlagersuche, hier: elektronischer Bescheid [#238959] (Ticket: DP02-24107)
Datum
13. Juni 2022 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.05.2022. Hiermit begehren Sie unter Hinweis auf die Beantwortung Ihrer Anfragen vom 26.01.2022 und 10.04.2022 einerseits weiterhin den Zugang zu Unterlagen zum Thema Endlagersuche in Deutschland, die ausdrücklich im Zusammenhang mit aufsichtlichen Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) stehen. Andererseits begehren Sie Unterlagen zur Abstimmung der Verordnung nach § 38 Standortauswahlgesetz (StandAG). Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Absatz 3 Nummer 3 i. V. mit Nummer 2 des Umweltinformationsgesetzes (UIG). Das von Ihnen angeführte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) findet daher gemäß § 1 Absatz 3 IFG keine Anwendung. Zur Begründung wird auf die Antwort des BMUV verwiesen, die aufgrund Ihrer Anfrage vom 26.01.2022 unter dem AZ 0723/001-2022.0030 erging. I. 1. Betreffend Ihrem Begehren auf Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit aufsichtlichen Gesprächen zwischen BMUV sowie BASE wird erneut darauf verwiesen, dass das BASE im Endlagersuchprozess selbst Kontroll- und Aufsichtsbehörde ist. Das BASE überwacht somit den ordnungsgemäßen Vollzug des Verfahrens selbst und es überprüft die Ergebnisse sowie Vorschläge der mit der Suche beauftragten Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) auf den unterschiedlichen Stufen des Verfahrens mit dem Ziel, ein gesetzeskonformes Vorgehen sicherzustellen. Darüber hinaus beteiligt das BASE die Öffentlichkeit in dem Prozess bei der Endlagersuche. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Ausgangslage haben wir Ihr entsprechendes Informationsbegehren mit Bescheid vom 10.05.2022 gerne im Rahmen des UIG unterstützt. Zwar bestehen für das BMUV grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten, auch im Standortauswahlverfahren fachaufsichtlich tätig zu werden. Davon hat das BMUV derzeit keinen Gebrauch gemacht. Nach dem StandAG basiert das Verfahren der Standortsuche auf einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Ansatz mit klar geregelten Verantwortlichkeiten. Es ist daher ein Gebot der Verfahrensklarheit, dass sich das BMUV möglichst nicht in die laufenden Verfahren einmischt. Nur dann bleibt die mit den gesetzlichen Rollen verbundene Verantwortlichkeit gewährleistet. 2. Ferner bitten Sie um Übersendung der „Unterlagen zur Abstimmung zur VO nach § 38 StandAG, die gestern von Herrn König in der Sitzung des Umweltausschusses erwähnt wurden“. Dazu zunächst der Hinweis, dass es sich bei Ihrer Bitte in der Sache um einen neuen Antrag nach § 4 Absatz 1 UIG handelt. Die von Ihnen bezeichneten Unterlagen sind weder von Ihrem Antrag vom 26.01.2022 umfasst, da es sich hier nicht um einen Austausch zwischen BMU/BMUV und BASE zu Novellierungsnotwendigkeiten des StandAG entsprechend der Ausführungen eines Mitarbeiters des BASE in der Sitzung der Beratungs- und Planungsgruppe am 26.01.2022 handelt. Sie sind auch nicht von Ihrem zweiten Antrag vom 10.04.2022 erfasst, da es sich nicht um aufsichtliche Gespräche handelt. Die „Abstimmung zur VO nach § 38 StandAG“ bereitet vielmehr ein bereits im StandAG angelegtes, eigenständiges Verordnungsgebungsverfahren vor, zu dem sich das BMUV von seiner Fachbehörde, dem BASE, dem auch die spätere Umsetzung der Aufgabe der Langzeitdokumentation obliegen soll, beraten lässt. Ich kann Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen leider nicht entsprechen. Der Antrag muss daher abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: a. Nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UIG ist der Antrag abzulehnen, soweit das Bekanntgeben der Informationen nachteilige Auswirkungen hätte auf die Vertraulichkeit der Beratungen von informationspflichtigen Stellen, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfasst der Begriff der Beratung „die Vorgänge interner behördlicher Meinungsäußerung und Willensbildung, die sich inhaltlich auf die Entscheidungsfindung beziehen. Dem Schutz der Beratung unterfallen Interessenbewertungen und Gewichtung einzelner Abwägungsfaktoren, deren Bekanntgabe Einfluss auf den behördlichen Entscheidungsprozess haben könnte. Der Schutz gilt danach vor allem dem Beratungsprozess als solchem, also der Besprechung, Beratschlagung und Abwägung, mithin dem eigentlichen Vorgang des Überlegens“ (Urteil vom 2.8.2012 – 7 C 7 12, juris Rn. 26). § 38 Absatz 1 StandAG weist die Aufgabe der Einrichtung einer Langzeitdokumentation dem BASE zu. Diese Aufgabe soll durch die Rechtsverordnung nach § 38 Absatz 2 StandAG konkretisiert und um Vorschriften zur Erlangung der relevanten Speicherdaten ergänzt werden. Das Verordnungsgebungsverfahren obliegt dem BMUV. Um aber das beim BASE vorhandene Fachwissen für die Erarbeitung der Rechtsverordnung zu nutzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Regelungsinhalte enthält, werden diese Inhalte in einem engen, gemeinsamen Beratungsprozess zwischen BMUV und BASE erarbeitet. Diesem Beratungsvorgang dienen die folgenden, bereits öffentlich zugänglichen Unterlagen als Grundlage: * Verordnungsermächtigung in § 38 Abs. 2 StandAG, (https://www.gesetze-im-internet.de/st...), * die zugehörige Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/11398, S. 44, 74, https://dip.bundestag.de/vorgang/gese...), * die Erwägungen im Abschlussbericht der Endlagerkommission (https://www.bundestag.de/endlager-arc...), * sowie Arbeiten der OECD-NEA zur Langzeitdokumentation, namentlich die Empfehlungen zum „Key Information File“ (https://www.oecd-nea.org/jcms/pl_15060/) und dem „Set of Essential Records“ (https://www.oecd-nea.org/jcms/pl_15090/). Auf dieser Grundlage werde die Inhalte der Verordnung zwischen BMUV und BASE in einem iterativen Prozess entwickelt. Zu diesem Zweck werden Unterlagen als „lebende Dokumente“ erstellt, in denen die Inhalte zwischen BMUV und BASE wechselseitig fortlaufend kommentiert, weiterentwickelt und angepasst werden. Diese Unterlagen sind damit Spiegelbild des behördlichen Willensbildungsprozesses und der Abwägung und ließen im derzeitigen Verfahrensstadium Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zu (vgl BeckOK InfoMedienR/Karg, 35. Ed. 1.8.2021, UIG § 8 Rn. 31a.1.). Der Beratungsprozess dauert an. Im Rahmen der Verordnungsgebung stellen sich komplexe Fragen wie etwa zu Art und Inhalt der Speicherdaten, den Pflichten derer bisherigen Inhaber und zur späteren Nutzung der Speicherdaten. Um diese zu beantworten, bedarf es auch weiterhin einer unbeeinflussten Meinungsbildung in einer vertrauensvollen und vertraulichen Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Fachbehörde, um eine effektive, funktionsfähige und neutrale Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Die Bekanntgabe der von Ihnen begehrten Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt hätte nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit dieser Beratungen. Die Langzeitdokumentation nach § 38 StandAG ist eine komplexe und einmalige Aufgabe, die im Hinblick auf ihren Sammlungsgegenstand und die zeitliche Dimension der Endlagerung mit anderen Archivaufgaben nicht vergleichbar ist und teils völlig neuartige konzeptionelle Ansätze benötigt. Um hier einen konstruktiven Austausch zu gewährleisten, muss ein Raum geschaffen werden, in dem auch bisher nicht erprobte Ansätze offen diskutiert werden können. Das wäre mit Bekanntgabe der Unterlagen in diesem Verfahrensstadium nicht mehr gewährleistet. b. Nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 UIG ist der Antrag abzulehnen, soweit er sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird und noch nicht abgeschlossener Schriftstücke bezieht, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Der Ablehnungsgrund dient der Effektivität des Handelns der Verwaltung und sonstiger Informationspflichtiger Stellen; auch geht es darum, Missverständnisse und Fehldeutungen von Informationen zu vermeiden, die daraus entstehen können, dass die Unterlagen noch nicht vollständig sind (Vgl. Götze/Engel, UIG, § 8, Rn. 44). Wie bereits dargestellt, sind die Beratungen zwischen BMUV und BASE über die Regelungsinhalte der Verordnung nach § 38 StandAG noch nicht abgeschlossen. Soweit bei diesen Beratungen, wie oben beschrieben, schriftliche Unterlagen als „lebende Dokumente“ ausgetauscht werden, sind diese Schriftstücke daher ebenfalls noch nicht abgeschlossen, sondern noch Gegenstand wechselseitiger Kommentierung und Austauschs. Es ist beabsichtigt, den Verordnungsgebungsprozess im Jahr 2023 abzuschließen. c. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt hinsichtlich beider Ablehnungsgründe nicht das geschilderte Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe. Zwar handelt es sich bei der Rechtsverordnung nach § 38 StandAG um einen Vorgang im Rahmen der Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle, auf den sich wegen seiner Bedeutung in sicherheits- wie auch in gesellschaftspolitischer Sicht insgesamt ein hohes öffentliches Interesse richtet. Gleichwohl wird dieses Interesse bereits im Verordnungsgebungsverfahren selbst berücksichtigt: nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfes für die Rechtsverordnung nach § 38 StandAG erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso wie die Beteiligung von Fachgremien, Ländern und Verbänden. Die Öffentlichkeit wird zu diesem Zeitpunkt anhand eines konkreten Regelungsentwurfes informiert und kann Änderungswünsche einbringen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dieses gestufte Verfahren gleicht die Notwendigkeit der Vertraulichkeit der Beratungen über Sachfragen im Vorfeld mit dem Interesse der Öffentlichkeit an Information und Beteiligung angemessen aus. Es ist nicht ersichtlich, dass Sie mit Ihrem Antrag ein Interesse verfolgen, das über das allgemeine Interesse, das mit jeder Antragstellung verbunden ist, hinausgeht. Auf der anderen Seite besteht ein hohes Interesse am Schutz der Vertraulichkeit des Meinungsaustauschs der informationspflichtigen Stellen im Rahmen des o.g. Beratungsprozesses sowie daran, Missverständnissen und Fehldeutungen von Informationen durch die Öffentlichkeit aufgrund unfertiger Unterlagen zu vermeiden und dadurch die Effektivität des behördlichen Handelns zu gewährleisten. II. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Ich bedauere, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne weiterhin zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidungen in Abschnitt I. kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, einzulegen. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMUV: www.bmuv.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen