Personalkosten, Kosten Geschäftsführung Driburg Therme GmbH

- die Personalkosten insgesamt der Driburg Therme GmbH
- die Personalkosten der Geschäftsführung der Driburg Therme GmbH

=> Für 2019, 2020, 2021

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Personalkosten, Kosten Geschäftsführung Driburg Therme GmbH [#238972]
Datum
27. Januar 2022 09:30
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Personalkosten insgesamt der Driburg Therme GmbH - die Personalkosten der Geschäftsführung der Driburg Therme GmbH => Für 2019, 2020, 2021
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238972/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Ihr Anfrage #238972 Sehr << Antragsteller:in >> wie per Mail besprochen habe ich mich auf die Suche n…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Ihr Anfrage #238972
Datum
8. September 2022 16:16
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wie per Mail besprochen habe ich mich auf die Suche nach der Anfrage gemacht und sie im Archiv der Poststelle gefunden. Welche Fachabteilung diese Anfrage seinerzeit erhalten hat, kann ich derzeit nicht erkennen. Somit kann ich leider auch nicht ersehen, warum Sie noch keine Antwort erhalten haben. Hierfür möchte ich mich jedoch trotzdem entschuldigen. Um die Angelegenheit aber endlich zumindest in diesem Zusammenhang zum Abschluss zu bringen kann ich Ihnen folgende Information geben: Die Personalkosten der Driburg Therme GmbH obliegen nicht der Stadt Bad Driburg, sondern der Driburg Therme GmbH. Ich möchte Sie daher bitten, die Anfrage für die Stadt Bad Driburg zu schließen und entsprechend an Geschäftsführung der Driburg Therme GmbH zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972] Hallo << Antragsteller:in >> liegt der Stadt Bad Driburg die Inform…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972]
Datum
9. September 2022 00:06
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> liegt der Stadt Bad Driburg die Information (oder Teile davonn) zu den Personalkosten denn vor, d.h. sind diese Kosten ganz oder teilweise der Stadt bekannt? Falls dem so wäre, wäre die Stadt Bad Driburg auch hier informationspflichtig. Die Therme GmbH ist leider nicht informationspflichtige Stelle nach dem IFG NRW. Insofern ist das auch keine Option - leider. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238972/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972] Hallo << Antragsteller:in >> Ich bitte um kurze Rückmeldung, ob die…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972]
Datum
15. September 2022 08:45
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> Ich bitte um kurze Rückmeldung, ob die Informationen bei der Stadt Bad Driburg grundsätzlich vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972] Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich ist die Stadt Bad Dribur…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972]
Datum
20. September 2022 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich ist die Stadt Bad Driburg für die Gehälter der Driburg Therme GmbH nicht "Herr der Daten", sondern nur über einen Dienstleistungsvertrag als Dienstleister im Rahmen der Bearbeitung und somit nicht hoheitlich tätig. Darüber hinaus haben wir mit dem LDI zu Ihrer Anfrage Rücksprache gehalten. Von dort erhielten wir folgende Antwort in Bezug auf die Einzelgehälter, wie z.B. das Geschäftsführergehalt: "(...) Bei dem Gehalt der geschäftsführenden Person handelt es sich um eine personenbezogene Information nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO, welche nach § 9 IFG NRW grundsätzlich nicht herauszugeben ist. Es sei denn, die betroffene Person hat eingewilligt. Dies bedeutet, dass Sie nach § 10 Abs. 1 IFG NRW zunächst die Einwilligung der betroffenen Person einholen müssten.(...)" Die bedeutet, dass wir in diesem Fall nicht Auskunftspflichtig / -berechtigt sind. Auf der Suche nach einer anderen Möglichkeit an entsprechende Daten zu kommen, bin ich jedoch auf eine Möglichkeit gestoßen, wie Sie selbst an die gewünschten Daten kommen können: Da die Stadt Bad Driburg Gesellschafterin der Driburg Therme GmbH ist, ist der Wirtschaftsplan der GmbH als Anlage zum Haushaltsplan öffentlich zugänglich. Den Haushaltsplan können Sie auf unserer Internetseite unter https://www.bad-driburg.de/de/rathaus... abrufen. Den Wirtschaftsplan der Driburg Therme GmbH finden Sie dort ab Seite 639, u.a. auf Seite 644 sind Zahlen zu Personalkosten, im weiteren Verlauf auch ein Stellenplan, zu entnehmen. Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972] Hallo << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die ausführliche A…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Anfrage #238972 [#238972]
Datum
20. September 2022 10:22
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Danke auch für das Heraussuchen aus dem Haushaltsplan! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 238972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238972/