Öffentliche Vergabe in Sachsen-Anhalt

Alle vom Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Sachsen-Anhalt , sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Sachsen-Anhalt mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: A…
An Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Sachsen-Anhalt [#239003]
Datum
27. Januar 2022 13:26
An
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vom Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Sachsen-Anhalt , sowohl auf Landes- als auch Kommunalebene, mit besonderem Augenmerk auf den Unterschwellenbereich, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance vergebender Stellen in Sachsen-Anhalt mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben mit Bezug zur öffentlichen Vergabe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Ihre Anfrage vom 27.1.2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Präsident des Landesrechnungs…
Von
Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.1.2022
Datum
23. Februar 2022 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,2 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Präsident des Landesrechnungshofes hat mich gebeten, es zu beantworten. Wir gehen grundsätzlich allen begründeten Hinweisen nach, die eine eventuell nicht ordnungsgemäße, ungesetzliche oder nicht wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Mitteln betreffen. Dazu gehört natürlich auch der Bereich der öffentlichen Vergaben. Hier möchte ich Sie insbesondere auf unsere beiden Prüfungen zur Vergabe und Beauftragung von Beraterverträgen, Studien und Gutachten der Jahre 2010-2013 bzw. 2014-2016 aufmerksam machen. Beide Prüfungen mündeten sogar in Grundsatzbeiträge, die Sie hier finden: https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2016/LRH_Endf_JB_2016.pdf https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2021/Jahresbericht_2021_Teil_1.pdf Natürlich stellen wir auch bei vielen anderen Prüfungen immer wieder Vergaberechtsverstöße fest, sei es im Bauwesen, im kommunalen Bereich oder bei der Vergabe von Dienstleistungen. Die bei diesen Prüfungen festgestellten Vergaberechtsverstöße sind in der Regel aber Einzelfeststellungen, innerhalb unseres wesentlich breiter gesteckten Prüfungsrahmens. Die Veröffentlichung von Prüfungsergebnissen stellt für uns einen ganz wesentlichen Aspekt der Transparenz dar. Deshalb veröffentlichen wir unsere Prüfungen mehrmals jährlich - zusammengefasst in Jahresberichten - auf unserer Internetseite. Ich empfehle Ihnen unser Online-Berichtsarchiv, in dem Sie unsere gesammelten Jahresberichtsbeiträge seit 1992 finden: https://lrh.sachsen-anhalt.de/jahres-sonderberichte/archiv-berichte/ Sollten sich darüber hinaus, bzw. beim Sichten des Archives, weitere Fragen ergeben, können Sie sich natürlich jederzeit wieder an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen