[geschwärzt],
Sie begründen ihre Ablehnung mit Verweis auf interne Richtlinien der Universität Bremen (Prüfungsordnungen u.a.). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich keinen Antrag nach ihren internen Richtlinien gestellt habe, sondern nach dem BremIFG. Ich studiere nicht an ihrer Universität und habe es auch nicht vor.
Ich bitte Sie darum, diesen Teil der Ablehnung dahingehend zu korrigieren. Desweiteren ist mir nicht bekannt, dass die Universität die Kompetenz hat Landesgesetze durch interne Richtlinien einzuschränken, daher würde ich Sie andernfalls darum bitten mir den Passus in den Landesgesetzen mitzuteilen, der ihnen Erlaubt Landesgesetze zu widersprechen.
Meine eigentliche Anfrage lehnen Sie mit einer unbelegten Behauptung ab, dass eine Offenlegung nicht prüfungsrechtlich angemessen wäre sowie mit einer von ihnen nicht belegter Theorie, dass es den Prüflingen schaden könnte.
Einen Zugang zu Dokumenten zukünftiger Prüfungen habe ich nicht beantragt, daher ist dieser Teil unstimmig.
Dazu möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Senatorin für Kinder und Bildung im für diesen Vergleich sehr ähnlichen Bereich der Abiturprüfungen bereits vor ihnen eine anderslautende Entscheidung getroffen hat und u.a. die vergangenen Abiturprüfungen unter
https://bildung.bremen.de/abituraufgaben veröffentlicht hat. Ich bin überrascht davon, dass Sie eine andere Auffassung des BremIFG haben als die Senatorin. Ich möchte Sie darum bitten, ihre Ablehnung auf Kompatibilität mit den Entscheidungen der Senatorin zum Prüfungswesen zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
[geschwärzt]
Anfragenr: 239123
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