Verordnungen für Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung (nicht: Krankentransport)
Verordnung des Ministeriums, nach der in der Notfallrettung keine Transportverordnungen ("Transportscheine") von den Kliniken ausgestellt werden müssen, sowie entsprechende Gesetzesbegründung.
Ich frage mich nämlich, wie man als Klinik sonst dokumentieren kann, dass ein Transport nicht erforderlich war. Bisher konnte man solche missbräuchlichen Inanspruchnahmen auf dem Transportschein vermerken und die Unterschrift als Klinik verweigern, seit der Änderung kann sich jeder für jede Bagatelle einen RTW rufen - und die Kostenträger zahlen. Das kann ja nicht im Sinne der Sache sein.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Januar 2022
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1. März 2022
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