Verordnungen für Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung (nicht: Krankentransport)

Verordnung des Ministeriums, nach der in der Notfallrettung keine Transportverordnungen ("Transportscheine") von den Kliniken ausgestellt werden müssen, sowie entsprechende Gesetzesbegründung.

Ich frage mich nämlich, wie man als Klinik sonst dokumentieren kann, dass ein Transport nicht erforderlich war. Bisher konnte man solche missbräuchlichen Inanspruchnahmen auf dem Transportschein vermerken und die Unterschrift als Klinik verweigern, seit der Änderung kann sich jeder für jede Bagatelle einen RTW rufen - und die Kostenträger zahlen. Das kann ja nicht im Sinne der Sache sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verordnung des Mi…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verordnungen für Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung (nicht: Krankentransport) [#239145]
Datum
28. Januar 2022 20:40
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnung des Ministeriums, nach der in der Notfallrettung keine Transportverordnungen ("Transportscheine") von den Kliniken ausgestellt werden müssen, sowie entsprechende Gesetzesbegründung. Ich frage mich nämlich, wie man als Klinik sonst dokumentieren kann, dass ein Transport nicht erforderlich war. Bisher konnte man solche missbräuchlichen Inanspruchnahmen auf dem Transportschein vermerken und die Unterschrift als Klinik verweigern, seit der Änderung kann sich jeder für jede Bagatelle einen RTW rufen - und die Kostenträger zahlen. Das kann ja nicht im Sinne der Sache sein.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den mit heutigem Tage ergangenen Bescheid zu Ihrem IZG-An…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Verordnungen für Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung (nicht: Krankentransport) [#239145]
Datum
31. Januar 2022 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den mit heutigem Tage ergangenen Bescheid zu Ihrem IZG-Antrag vom 28.01.2022 bezogen auf die im Betreff benannte Angelegenheit, wie gewünscht in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskünfte, auch wenn die angefragte Verordnung nicht vorliegt, …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verordnungen für Rettungsdiensteinsätze in der Notfallrettung (nicht: Krankentransport) [#239145]
Datum
31. Januar 2022 14:20
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskünfte, auch wenn die angefragte Verordnung nicht vorliegt, konnten Sie meine Frage vollumfänglich beantworten. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die neue Woche, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239145/