Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 32049, 32051, 32052, 32120, 32130, 32139, 32257, 32278, 32289, 32584, 32602 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Herford Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239307]
Datum
31. Januar 2022 12:35
An
Gesundheitsamt Kreis Herford
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 32049, 32051, 32052, 32120, 32130, 32139, 32257, 32278, 32289, 32584, 32602 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239307/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Herford
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail mit dem Betreff "Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer…
Von
Gesundheitsamt Kreis Herford
Betreff
Aw: Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239307]
Datum
28. Februar 2022 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail mit dem Betreff "Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239307]" ist bei dem Kreis Herford am 31.01.2022 eingegangen. Das für Ihre Anfrage zuständige Gesundheitsamt ist auch gleichzeitig für die Bewältigung der Corona-Pandemie zuständig, also stark ausgelastet. Ferner gehen eine Vielzahl von, meist umfangreichen, Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW im Zusammenhang mit Corona ein. Aufgrund dessen wird die Bearbeitung Ihres Anliegens sich etwas verzögern. Der Kreis Herford hofft auf Ihr Verständnis und bittet Sie um Geduld. Im Übrigen finden Sie Informationen rund um das Thema Corona auf den Internetseiten des Kreises Herford; hierfür können Sie den folgenden Link verwenden: https://www.kreis-herford.de/LEBEN/Informationen-rund-um-Corona/ Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Kreis Herford
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen: Informatio…
Von
Gesundheitsamt Kreis Herford
Betreff
Kreis Herford: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239307]
Datum
31. Mai 2022 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 32049, 32051, 32052, 32120, 32130, 32139, 32257, 32278, 32289, 32584, 32602 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Nach Prüfung Ihres Antrags sowie Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt - Gesundheit - kann Ihnen zu Ihrem Antrag nach § 5 IFG NRW Folgendes mitgeteilt werden: Seit März 2021 ist der Kreis Herford an das Luca-System zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung angebunden und ein Endzeitpunkt ist nicht absehbar. Nähere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Kreises Herford vom 08.04.2021 entnehmen; zu finden unter: https://www.kreis-herford.de/Startseite/Kreis-Herford-ist-jetzt-Luca-App-Modellregion-.php?object=tx,2807.1114&ModID=7&FID=2807.3317.1&NavID=2807.178 . Derzeit findet keine Kontaktnachverfolgung mehr über das Luca-System statt (bereits über 6 Monate keine Nutzung mehr). Es obliegt den Locations dieses System zu nutzen und jede infizierte Person müsste sich eigenständig dazu bereiterklären, die Luca-Daten über den Token an das Gesundheitsamt weiterzugeben, wozu es in der Vergangenheit nicht kam. Luca Connect ist nicht beantragt worden. Gebühren nach § 11 IFG NRW werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen