Sehr
Antragsteller/in
unsere Antworten sind unten in blau eingefügt.
Diese Antworten sind für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass wir nicht
verpflichtet sind, Informationen zu beschaffen, die bei uns nicht vorhanden
sind. Die Erhebung von Informationen, die nur mit einem erheblichen
Sonderaufwand verfügbar gemacht werden können, werden wir gegen Erstattung
unseres Aufwand gerne zusammenstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lindheimer
__________________________________________________
Landeshauptstadt Stuttgart
Gesundheitsamt
Stefan Lindheimer
53-1
Schloßstr. 91
70176 Stuttgart
Telefon: 0711 216-59303
Fax: 0711 216-59318
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von: "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#239310]" <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 31.01.2022 12:39
Betreff: Landeshauptstadt Stuttgart: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems
in Ihrer Behörde [#239310]
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde,
insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit
wann und bis wann?
14.04.21 --> bis der Vertrag mit BaWü ausläuft/der Zugang gesperrt wird
(voraussichtlich 31.03.22)
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was
(Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
Ja, primär für Warnhinweise/Empfehlungen zur Durchführung einer
Bürgertestung.
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr)
durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine
Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber
benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via
Luca-App informiert werden?
Nein, denn die Kontaktpersonennachverfolgung KPNV bei vereinzelten
Infektionsfällen ist in Baden-Württemberg bereits seit Monaten vom
Sozialministerium ausgesetzt. Da die Betreiber häufig - unabhängig von der
Größe des Settings - lediglich einen QR-Code einsetzen, sind die durch Luca
generierten Kontaktpersonen-Listen i. d. R. zu umfangreich für eine
zielführende KPNV, auch bei Ausbrüchen. Dennoch nutzen wir Luca außerhalb
der KPNV für Warnhinweise/Testempfehlungen s. o. ggf. weiter, insbesondere
bei Verdacht auf größere Geschehen.
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten
via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
Das würde separate Nachforschungen erfordern. Entsprechend einer kürzlichen
Presseanfrage zu dem Thema:
In 25 Fällen haben wir Daten von Luca-Locations angefragt, nämlich dann,
wenn die Location einen Corona-Fall bei den Angestellten gemeldet hat. Im
Falle eines infizierten Gastes geht die Abfrage über die infizierte Person.
Allerdings sind hier auch jene Fälle mitgezählt, bei denen die Listen zur
Versendung von Warnhinweisen und Testempfehlungen abgefragt wurden.
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen?
Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
Laut unseren Informationen verlängert das Land Baden-Württemberg die
Nutzung von Luca nicht über den 31.03.22 hinaus. Nähere Anfragen sind beim
SM zu stellen. Ein eigener Vertrag ist nicht vorgesehen.
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
Wir werden Luca ggf. weiterhin für Warnhinweise und Testempfehlungen
nutzen, so lange die Funktion besteht. Wir gehen davon aus, dass zum
31.03.22 - spätestens aber nach einer gewissen Übergangszeit danach - eine
Nutzung durch unser Amt nicht mehr möglich sein wird.
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen
bereits genutzt?
Siehe oben. Wir nutzen Luca vorwiegend für Warnhinweise und
Testempfehlungen; diese laufen n. m. V. über Luca Connect.
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer
Behörde angebunden sind: 70173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184,
70186, 70188, 70190, 70191, 70192, 70193, 70195, 70197, 70199, 70327,
70329, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499,
70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599, 70619 - d.h., dass Sie dort
mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen.
Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich
darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln -
sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten
Person hatten?
Siehe oben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des
Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des
Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des §
2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie
nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen
Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen
sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es
handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem
Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte,
mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine
Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 239310
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/239310/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>