Landeshauptstadt Stuttgart: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184, 70186, 70188, 70190, 70191, 70192, 70193, 70195, 70197, 70199, 70327, 70329, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499, 70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599, 70619 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landeshauptstadt Stuttgart: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239310]
Datum
31. Januar 2022 12:39
An
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184, 70186, 70188, 70190, 70191, 70192, 70193, 70195, 70197, 70199, 70327, 70329, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499, 70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599, 70619 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in unsere Antworten sind unten in blau eingefügt. Diese Antworten sind für Sie kostenfrei. Bi…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Landeshauptstadt Stuttgart: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239310]
Datum
3. Februar 2022 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unsere Antworten sind unten in blau eingefügt. Diese Antworten sind für Sie kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass wir nicht verpflichtet sind, Informationen zu beschaffen, die bei uns nicht vorhanden sind. Die Erhebung von Informationen, die nur mit einem erheblichen Sonderaufwand verfügbar gemacht werden können, werden wir gegen Erstattung unseres Aufwand gerne zusammenstellen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Lindheimer __________________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Gesundheitsamt Stefan Lindheimer 53-1 Schloßstr. 91 70176 Stuttgart Telefon: 0711 216-59303 Fax: 0711 216-59318 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#239310]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 31.01.2022 12:39 Betreff: Landeshauptstadt Stuttgart: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239310] Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? 14.04.21 --> bis der Vertrag mit BaWü ausläuft/der Zugang gesperrt wird (voraussichtlich 31.03.22) - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Ja, primär für Warnhinweise/Empfehlungen zur Durchführung einer Bürgertestung. - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Nein, denn die Kontaktpersonennachverfolgung KPNV bei vereinzelten Infektionsfällen ist in Baden-Württemberg bereits seit Monaten vom Sozialministerium ausgesetzt. Da die Betreiber häufig - unabhängig von der Größe des Settings - lediglich einen QR-Code einsetzen, sind die durch Luca generierten Kontaktpersonen-Listen i. d. R. zu umfangreich für eine zielführende KPNV, auch bei Ausbrüchen. Dennoch nutzen wir Luca außerhalb der KPNV für Warnhinweise/Testempfehlungen s. o. ggf. weiter, insbesondere bei Verdacht auf größere Geschehen. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Das würde separate Nachforschungen erfordern. Entsprechend einer kürzlichen Presseanfrage zu dem Thema: In 25 Fällen haben wir Daten von Luca-Locations angefragt, nämlich dann, wenn die Location einen Corona-Fall bei den Angestellten gemeldet hat. Im Falle eines infizierten Gastes geht die Abfrage über die infizierte Person. Allerdings sind hier auch jene Fälle mitgezählt, bei denen die Listen zur Versendung von Warnhinweisen und Testempfehlungen abgefragt wurden. - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Laut unseren Informationen verlängert das Land Baden-Württemberg die Nutzung von Luca nicht über den 31.03.22 hinaus. Nähere Anfragen sind beim SM zu stellen. Ein eigener Vertrag ist nicht vorgesehen. - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Wir werden Luca ggf. weiterhin für Warnhinweise und Testempfehlungen nutzen, so lange die Funktion besteht. Wir gehen davon aus, dass zum 31.03.22 - spätestens aber nach einer gewissen Übergangszeit danach - eine Nutzung durch unser Amt nicht mehr möglich sein wird. - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Siehe oben. Wir nutzen Luca vorwiegend für Warnhinweise und Testempfehlungen; diese laufen n. m. V. über Luca Connect. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 70173, 70174, 70176, 70178, 70180, 70182, 70184, 70186, 70188, 70190, 70191, 70192, 70193, 70195, 70197, 70199, 70327, 70329, 70372, 70374, 70376, 70378, 70435, 70437, 70439, 70469, 70499, 70563, 70565, 70567, 70569, 70597, 70599, 70619 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Siehe oben. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>