Rückstand von Behandlungen in Krankenhäusern und fachärztlichen Praxen

- Anzahl der medizinischen Behandlungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden mussten und bislang noch nicht nachgeholt werden konnten (Rückstand/Backlog). Bitte nach Behandlungen in Krankenhäusern und in fachärztlichen Praxen aufsplitten, falls möglich.

Bitte geben Sie die Zahlen zudem für ganz Deutschland an. Sofern die Zahlen nur für die jeweiligen Bundesländer separat vorliegen, genügt auch eine Auflistung der Zahlen nach Bundesländern.

Falls dem BMG keine Statistiken zum Behandlungsrückstand vorliegen sollten, bitte ich um eine kurze Erläuterung, warum diese Daten nicht deutschlandweit erfasst werden.

Ergebnis der Anfrage

Dem BMG liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele medizinische Behandlungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie in deutschen Krankenhäusern verschoben wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der medi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückstand von Behandlungen in Krankenhäusern und fachärztlichen Praxen [#239341]
Datum
31. Januar 2022 13:34
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der medizinischen Behandlungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden mussten und bislang noch nicht nachgeholt werden konnten (Rückstand/Backlog). Bitte nach Behandlungen in Krankenhäusern und in fachärztlichen Praxen aufsplitten, falls möglich. Bitte geben Sie die Zahlen zudem für ganz Deutschland an. Sofern die Zahlen nur für die jeweiligen Bundesländer separat vorliegen, genügt auch eine Auflistung der Zahlen nach Bundesländern. Falls dem BMG keine Statistiken zum Behandlungsrückstand vorliegen sollten, bitte ich um eine kurze Erläuterung, warum diese Daten nicht deutschlandweit erfasst werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239341/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksicht…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Rückstand von Behandlungen in Krankenhäusern und fachärztlichen Praxen [#239341]
Datum
2. Februar 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Dem BMG liegen keine Za…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Rückstand von Behandlungen in Krankenhäusern und fachärztlichen Praxen [#239341]
Datum
16. Februar 2022 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Dem BMG liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele medizinische Behandlungen aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie in deutschen Krankenhäusern verschoben wurden. Der Gesetzgeber hat die Krankenhäuser nicht verpflichtet zu melden, ob und wie viele medizinische Behandlungen sie seit dem Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie verschoben haben. Es liegen folglich auch keine Informationen dazu vor, wie viele der medizinischen Behandlungen nicht nachgeholt werden konnten. Es liegen keine Informationen dazu vor, inwiefern Patientinnen und Patienten von sich aus auf stationäre Behandlungen verzichtet haben. Für den stationären Bereich werden für den Beirat nach § 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Analysen zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie u.a. auf das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern auf Basis der Daten nach § 21 Absatz 3b des Krankenhausentgeltgesetzes durchgeführt. Hierfür wird auch untersucht, welche medizinischen Behandlungen in welchem Umfang zurückgegangen sind. Auch untersucht wird, inwieweit die Zahl der ambulant-sensitiven Fälle zurückgegangen ist. Nicht untersucht werden kann, aus welchem Grund die Rückgänge im Einzelfall stattgefunden haben. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass das rückläufige Inanspruchnahmeverhalten der Patientinnen und Patienten einen größeren Einfluss auf Leistungsrückgänge gehabt habe als die aktive Absage von Behandlungen durch die Kranken-häuser. Beigefügt finden Sie die Analysen für das Jahr 2020 sowie die Analyse für den Zeitraum Januar bis Mai 2021. Alle Analysen können hier abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsminister... . Für den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung wird statistisch nicht erfasst, inwieweit medizinische Behandlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben wurden und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden müssen. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (zi) veröffentlicht jedoch seit Juli 2020 fachgruppenspezifische Statistiken zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen während der COVID-19-Pandemie ("Trendreport"). Demnach kam es jeweils in den ersten beiden Quartalen der Jahre 2020 und 2021 zu einer geringeren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Vergleich zu dem gleichen Zeitraum des Jahres 2019. Demgegenüber kam es zu Beginn des vierten Quartals 2020 zu einer höheren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2019. Die Statistiken des "Trendreport" basieren auf Frühinformationen der ärztlichen Abrechnungsdaten und werden regelmäßig aktualisiert. Ein direkter Rück-schluss dieser Abrechnungsstatistiken auf die Anzahl der wegen der COVID-19-Pandemie verschobenen medizinischen Behandlungen ist aufgrund verschiedenster zusätzlicher Einflussfaktoren nicht möglich. Weitere Informationen sind verfügbar unter: https://www.zi.de/publikationen/trend... . Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> haben Sie besten Dank für die zeitnahe und umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: Rückstand von Behandlungen in Krankenhäusern und fachärztlichen Praxen [#239341]
Datum
16. Februar 2022 19:38
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie besten Dank für die zeitnahe und umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage, die ich somit als abgeschlossen betrachte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239341/