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Öffentliche Vergabe in Deutschland

Alle vom Europäischen Rechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Deutschland, insbesondere:
- Falls vorhanden, Berichte zur Compliance öffentlicher Auftraggeber in Deutschland mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen
- Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben an denen sich Deutschland beteiligt und die einen Bezug zur öffentlichen Vergabe aufweisen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    21. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäischer Rechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Öffentliche Vergabe in Deutschland [#239381]
Datum
31. Januar 2022 15:33
An
Europäischer Rechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Alle vom Europäischen Rechnungshof oder in seinem Auftrag erstellten (Prüf-)Berichte zur öffentlichen Vergabe in Deutschland, insbesondere: - Falls vorhanden, Berichte zur Compliance öffentlicher Auftraggeber in Deutschland mit geltenden europäischen, bundesweiten und landesspezifischen Bestimmungen - Falls vorhanden, Berichte zu Digitalisierungs- und E-Governance-Vorhaben an denen sich Deutschland beteiligt und die einen Bezug zur öffentlichen Vergabe aufweisen
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239381 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239381/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Europäischer Rechnungshof
Sehr Antragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags vom 31. Januar 2022 auf Zugang zu Dokumenten gemäß…
Von
Europäischer Rechnungshof
Betreff
RE: Öffentliche Vergabe in Deutschland [#239381]
Datum
8. Februar 2022 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Wir bestätigen den Erhalt Ihres Antrags vom 31. Januar 2022 auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1367/2006<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R1367> vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und dem Beschluss Nr. 12-2005 des Hofes über den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Hofes<https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/DEC14_2009/014de.pdf> in der vom Hof mit Beschluss Nr. 14-2009 geänderten konsolidierten Fassung, veröffentlicht im ABl. C 67/1 vom 20.3.2009, ("Hofbeschluss über den Zugang zu Dokumenten"). Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission ist nicht auf den Rechnungshof anwendbar. Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten können wir leider derzeit nicht bearbeiten, da er nicht präzise genug ist. Es ist uns nicht möglich auf seiner Grundlage, die von Ihnen gesuchten Dokumente zu identifizieren. Wir laden Sie daher dazu ein, Ihren Antrag genauer zu spezifizieren, indem Sie beispielsweise einen bestimmten Zeitraum (Jahreszeitraum) für die Dokumente, die Sie interessieren, spezifische operationelle Programme, die von EU-Fonds finanziert werden, auf die sich diese Projekte beziehen, und einen oder mehrere spezifische Bereiche, in denen diese Projekte oder Ausschreibungen stattgefunden haben, angeben. Ferner weisen wir darauf hin, dass unsere Institution für die Prüfung der EU-Finanzen zuständig ist. Der Hof prüft die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU und die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge im Rahmen bestimmter Programme, die von er EU finanziert sind. Nur in diesem Zusammenhang kann es zur Prüfung der von verschiedenen Mitgliedstaaten durchgeführten Vorgänge und Maßnahmen kommen. In Bezug auf mitgliedstaatliches Handeln setzt die Prüfungskompetenz des Rechnungshofs somit nicht nur voraus, dass das überprüfte Handeln der Mitgliedstaaten einen ausreichend unmittelbaren Bezug zu den Unionsfinanzen aufweist, sondern auch, dass die Mitgliedstaaten bei der Vornahme der überprüften Handlungen unionsrechtliche Vorgaben zu beachten hatten. Die Prüfungen des Hofs konzentrieren sich daher insoweit nicht auf die Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten, vor allem dann nicht, wenn die Maßnahmen der Mitgliedstaaten keinen Bezug zu EU-Mitteln aufweisen. Mit freundlichen Grüßen