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Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA

alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zur Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA, insbesondere zu diesbezüglichen Prüfvorgängen ihres Hauses, wie berichtet im 26. BfDI-Tätigkeitsbericht auf Seite 111.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2017
  • Frist
    18. August 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Information…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA [#23941]
Datum
17. Juli 2017 12:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechseln, Gutachten) zur Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA, insbesondere zu diesbezüglichen Prüfvorgängen ihres Hauses, wie berichtet im 26. BfDI-Tätigkeitsbericht auf Seite 111.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenab…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA [#23941]
Datum
24. August 2017 16:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA“ vom 17.07.2017 (#23941) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 23941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prüfung einer Date mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA Sehr << Antragsteller:in >> auf ihren An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Prüfung einer Date mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA
Datum
25. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf ihren Antrag nach den Informationsfreiheitsgesetzt vom 17. Juli 2017 ergeht folgender Bescheid: Ihr Antrag auf Übersendung der Unterlagen zu der beim Bundeskriminalamt durchgeführten Kontrolle zur Funkzellenabfrage wird abgelehnt.

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> in Abänderung meines Bescheides vom 25. September 2017 ergeht auf Ihren A…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Prüfung einer Datei mit Daten aus Funkzellenabfragen beim BKA
Datum
21. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Abänderung meines Bescheides vom 25. September 2017 ergeht auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. Juli 2017 folgender Bescheid 1. Ihrem Antrag auf Übersendung der Unterlagen zu der beim Bundeskriminalamt durchgeführten Kontrollen zur Funkzellenabfrage wird insoweit stattgegeben, als der Prüfbericht des BfDI vom 12. September 2017 mit teilschwärzungen zur Verfügung gestellt wird. 2. Darüber hinausgehende Unterlagen können aufgrund ihrer Verschlusssachen-Einstufung nicht überlassen werden. 3. Es werden keine Gebühren erhoben. [...]
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