Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 56203, 56204, 56206, 56235, 56237, 56242, 56244, 56249, 56271, 56335, 56337, 56410, 56412, 56414, 56422, 56424, 56427, 56428, 56457, 56459, 56462, 56470, 56472, 56477, 56479, 57520, 57583, 57612, 57614, 57627, 57629, 57642, 57644, 57645, 57647, 57648 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239413]
Datum
31. Januar 2022 16:56
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 56203, 56204, 56206, 56235, 56237, 56242, 56244, 56249, 56271, 56335, 56337, 56410, 56412, 56414, 56422, 56424, 56427, 56428, 56457, 56459, 56462, 56470, 56472, 56477, 56479, 57520, 57583, 57612, 57614, 57627, 57629, 57642, 57644, 57645, 57647, 57648 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239413/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes Sie haben eine E-Mail an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises ges…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes
Datum
31. Januar 2022 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sie haben eine E-Mail an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises gesendet. Viele Fragen können bereits hier beantwortet werden. Kontaktperson oder positiv getestet Zu Anfragen, z.B. wie Sie sich als Kontaktperson verhalten sollen oder wie Sie mit einem positiven Testergebnis umgehen, finden Sie umfangreiche Informationen auch auf unserer Homepage www.westerwaldkreis.de oder auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz (www.corona.rlp.de). Haben Sie einen positiven Selbsttest? Bitten wenden Sie sich an eine zugelassene Teststelle. Standorte der Teststellen finden Sie unter: www.corona.rlp.de. Sollte der dort durchgeführte professionelle Schnelltest positiv sein, wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum welches auch PCR Tests anbietet. Sollte das PCR-Testergebnis positiv sein, wird das Gesundheitsamt Ihnen unaufgefordert eine Quarantäne-Bescheinigung zukommen lassen. Haben Sie einen positiven Schnelltest einer Teststelle? Wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum welches auch PCR Tests anbietet. Standorte der Teststellen finden Sie unter: www.corona.rlp.de. Sollte das PCR-Testergebnis positiv sein, wird das Gesundheitsamt Ihnen unaufgefordert eine Quarantäne-Bescheinigung zukommen lassen. Haben Sie einen positiven PCR Test? Aufgrund der hohen Fallzahl dauert die Bearbeitungszeit im Gesundheitsamt aktuell 24-48 Stunden. Wenn Sie oder ein Familienmitglied ein positives PCR Ergebnis haben, muss die positive Person für 10 Tage ab Abnahme des Tests in Quarantäne. Nicht geimpfte Familienmitglieder müssen ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne. Personen die „Geboostert“ sind, deren zweite Impfung oder der Genesenenstatus nicht älter ist als drei Monate ist, müssen nicht in Quarantäne, sollten aber ihre Kontakte einschränken und sich bei Symptomen testen lassen. Quarantäne bedeutet, dass das Haus nicht verlassen werden darf und kein Besuch empfangen werden darf. Sie erhalten von uns eine Quarantänebescheinigung. Sie können Ihrem Arbeitgeber bis dahin das positive PCR Ergebnis vorzeigen. Sollten Sie getestet worden sein, können Sie den Befund auch über die Corona-Warn-App oder im Labor direkt abrufen, den entsprechenden Link dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Fragen zu Impfterminen können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht im Einzelnen beantwortet werden. Wir weisen auf folgende Impfangebote hin: - Impfzentren des Landes Rheinland-Pfalz, Terminvergabe erfolgt online unter www.impftermin.rlp.de. - Impfstelle Westerwald-Sieg in Hachenburg, Terminvergabe erfolgt online unter https://impftermin.rlp.de - Impfung durch das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises in den Verbandsgemeinden, Terminvergabe über www.westerwaldkreis.de - Impfbusse des Landes Rheinland-Pfalz , den aktuellen Einsatzplan finden Sie unter www.corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ - Impfangebot des Krankenhauses Montabaur unter Impfen am KKM: Jetzt ONLINE anmelden! / Katholisches Klinikum Koblenz•Montabaur (kk-km.de) Umfangreiche Informationen zur Corona-Bekämpfungs-Verordnung erhalten Sie unter Corona-Regeln im Überblick rlp.de. Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen zur aktuellen Rechtslage haben, senden Sie bitte eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Bitte bleiben Sie gesund! Ihr Gesundheitsamt Dies ist eine automatisch generierte Mail – bitte nicht auf diese Mail antworten.
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Guten Tag, eine Erfassung der Kontaktdaten ist in Rheinland-Pfalz nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
FW: Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239413]
Datum
8. Februar 2022 17:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, eine Erfassung der Kontaktdaten ist in Rheinland-Pfalz nach der aktuellen Corona-Verordnung nicht mehr vorgeschrieben. Die wurde von der Landesregierung und verschiedenen Verbänden kommuniziert. Die Kontaktnachverfolgung erfolgte aufgrund der hohen Zahl der Infizierten auch in den vergangenen Wochen nur über die direkte Information der Infizierten. Über die weitere Nutzung von Luca in Rheinland-Pfalz wenden Sie sich bitte an das Ministerium. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Entscheidungen der Landesregierung…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FW: Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239413]
Datum
11. Februar 2022 18:51
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Entscheidungen der Landesregierung. Diese habe ich bereits der Presse entnommen. Bei der Anfrage ging es mir aber um die Nutzung des Luca-Systems konkret im Westerwaldkreis. Der Westerwaldkreis war bei der Einführung der Luca-App eine von sechs Modellregionen des Landes und die Luca-App wurde seitens des Westerwaldkreises als Hoffnungsträger für "Dienstleistungen, Kultur, Gastronomie" und alle weiteren Nutzer sowie als Entlastung für das Gesundheitsamt beworben. Auch wenn ich nach Ihrer Antwort davon ausgehe, dass Sie aktuell Luca nicht mehr nutzen (ist das so?), so bleiben noch ein paar o.g. Fragen offen: - Nutzungszeitraum und -zwecke (s.o.) - Wurden die "Luca-Locations" und "Luca-Nutzer" über die eingestellte Nutzung der App seitens des Westerwaldkreises informiert? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239413/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nu…
An Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FW: Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239413]
Datum
8. März 2022 08:30
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 31.01.2022 (#239413) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Insbesondere meine Wiederholung bzw. Konkretisierung der Anfrage vom 11.2. haben Sie noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes Sie haben eine E-Mail an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises ges…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
Wichtige Informationen des Gesundheitsamtes
Datum
8. März 2022 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sie haben eine E-Mail an das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises gesendet. Viele Fragen können bereits hier beantwortet werden. Kontaktperson oder positiv getestet Zu Anfragen, z.B. wie Sie sich als Kontaktperson verhalten sollen oder wie Sie mit einem positiven Testergebnis umgehen, finden Sie umfangreiche Informationen auch auf unserer Homepage www.westerwaldkreis.de oder auf den Seiten des Landes Rheinland-Pfalz (www.corona.rlp.de). Haben Sie einen positiven Selbsttest? Bitten wenden Sie sich an eine zugelassene Teststelle. Standorte der Teststellen finden Sie unter: www.corona.rlp.de. Sollte der dort durchgeführte professionelle Schnelltest positiv sein, wenden Sie sich bitte an ein Testzentrum welches auch PCR Tests anbietet. Sollte das PCR-Testergebnis positiv sein, wird das Gesundheitsamt Ihnen unaufgefordert eine Quarantäne-Bescheinigung zukommen lassen. Haben Sie einen positiven Schnelltest einer Teststelle? Wenn Sie ein positives Schnelltestergebnis aus einer Teststelle haben, müssen Sie sich 10 Tage in Quarantäne begeben. Sie erhalten nun automatisch eine Quarantäne-Bescheinigung durch das Gesundheitsamt. Allerdings kann aufgrund dessen, keine Genesenenbescheinigung ausgestellt werden. Diese erhalten Sie nur mit einem positiven PCR-Test. Eine Testung erhalten Sie vorrangig bei Teststellen die PCR-Tests anbieten, bei Ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt (für einen Termin schreiben Sie uns eine E-Mail). Standorte der Teststellen finden Sie unter: www.corona.rlp.de. Sollten Sie bereits einen Termin für einen PCR-Test haben, ist darüber hinaus nichts mehr durch Sie zu veranlassen. Haben Sie einen positiven PCR Test? Aufgrund der hohen Fallzahl dauert die Bearbeitungszeit im Gesundheitsamt aktuell 24-48 Stunden. Wenn Sie oder ein Familienmitglied ein positives PCR Ergebnis haben, muss die positive Person für 10 Tage ab Abnahme des Tests in Quarantäne. Nicht geimpfte Familienmitglieder müssen ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne. Personen die „Geboostert“ sind, deren zweite Impfung oder der Genesenenstatus nicht älter ist als drei Monate ist, müssen nicht in Quarantäne, sollten aber ihre Kontakte einschränken und sich bei Symptomen testen lassen. Quarantäne bedeutet, dass das Haus nicht verlassen werden darf und kein Besuch empfangen werden darf. Sie erhalten von uns eine Quarantänebescheinigung. Sie können Ihrem Arbeitgeber bis dahin das positive PCR Ergebnis vorzeigen. Sollten Sie getestet worden sein, können Sie den Befund auch über die Corona-Warn-App oder im Labor direkt abrufen, den entsprechenden Link dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Fragen zu Impfterminen können aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht im Einzelnen beantwortet werden. Wir weisen auf folgende Impfangebote hin: - Impfzentren des Landes Rheinland-Pfalz, Terminvergabe erfolgt online unter www.impftermin.rlp.de. - Impfstelle Westerwald-Sieg in Hachenburg, Terminvergabe erfolgt online unter https://impftermin.rlp.de - Impfung durch das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises in den Verbandsgemeinden, Terminvergabe über www.westerwaldkreis.de - Impfbusse des Landes Rheinland-Pfalz , den aktuellen Einsatzplan finden Sie unter www.corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/ - Impfangebot des Krankenhauses Montabaur unter Impfen am KKM: Jetzt ONLINE anmelden! / Katholisches Klinikum Koblenz•Montabaur (kk-km.de) Umfangreiche Informationen zur Corona-Bekämpfungs-Verordnung erhalten Sie unter Corona-Regeln im Überblick rlp.de. Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen zur aktuellen Rechtslage haben, senden Sie bitte eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Bitte bleiben Sie gesund! Ihr Gesundheitsamt Dies ist eine automatisch generierte Mail – bitte nicht auf diese Mail antworten.

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Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre E-Mail vom 8.03.2022 erhalten, mit der Sie um Beantwortung der dort aufgewor…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreises - Gesundheitsamt
Betreff
FW: Kreisverwaltung Westerwaldkreises: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239413]
Datum
29. März 2022 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre E-Mail vom 8.03.2022 erhalten, mit der Sie um Beantwortung der dort aufgeworfenen Fragen bitten. Wir werten Ihre E-Mail als einen Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz. Damit wir Ihren Antrag prüfen können, muss dieser Antrag jedoch den Anforderungen des § 11 LTranspG entsprechen. So muss der Antrag u.a. die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen, § 11 Absatz 2 Satz 1 LTranspG. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Sofern – wie vorliegend – der Antrag per E-Mail gestellt worden ist, genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Wir geben Ihnen hiermit die Gelegenheit, Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift zur Vervollständigung des Antrages nachzureichen. Nach Erhalt der entsprechenden Angaben werden wir Ihren Antrag prüfen. Abschließend sei der Hinweis erlaubt, dass, sofern Ihre Identität weiterhin nicht erkennbar ist, der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen