Bau Behördenzentrum BER

1) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrumszur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/
2) den Untermietvertrag für dieses Behördenzentrum
3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER"

Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) alle Informati…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Bau Behördenzentrum BER [#239491]
Datum
1. Februar 2022 11:55
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) alle Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf den Bau des Behördenzentrumszur Bearbeitung der Ein- und Ausreise von ausländischen Personen über den Berliner Flughafen BER seit Januar 2020 https://taz.de/Flughafen-BER/!5805962/ 2) den Untermietvertrag für dieses Behördenzentrum 3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER" Personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kontaktinformationen können, soweit erforderlich, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 239491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239491/ Postanschrift Vera Deleja-Hotko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Bundespolizeipräsidium
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 1. Februar 2022 und teile I…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
21. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 1. Februar 2022 und teile Ihnen hierzu mit, dass die Bundespolizei insoweit nicht der richtige Adressat ist. Hintergrund des Baus des Behördenzentrums ist eine gemeinsame Grundsatzvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK). Aus dieser geht hervor, dass sich beide Parteien über die Projektierung eines Behördenzentrums am Flughafen BER verständigt haben. Für die von der Bundespolizei ggf. künftig genutzten Gebäude und Flächen sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) gemeinsam mit dem Land Brandenburg als künftige Eigentümer des Behördenzentrums für die Planungen, den Bau und die Vermietung zuständig. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 22-05 Sehr geehrte Frau Vera Deleja-Hotko , hiermit bestätige ich den Eingang Ihres …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Bau Behördenzentrum BER [#239491]
Datum
21. Februar 2022 15:20
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 22-05 Sehr geehrte Frau Vera Deleja-Hotko , hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 01.02.2022 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Antwortschreiben. Trotz des Verweises, dass die Zuständigkeit …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Bau Behördenzentrum BER [#239491]
Datum
27. April 2022 08:30
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Antwortschreiben. Trotz des Verweises, dass die Zuständigkeit nicht bei der BPOL liegt, möchte ich auf diesen Teil der Anfrage verweisen und würde Sie bitten mit der Bearbeitung fortzusetzen: 3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER" Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau Behördenzentrum BER“ vom 01.02.2022 (#23949…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
AW: Bau Behördenzentrum BER [#239491]
Datum
3. Mai 2022 13:53
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bau Behördenzentrum BER“ vom 01.02.2022 (#239491) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. In meiner letzten Nachricht habe ich darauf verwiesen, dass Punkt 3) dennoch in ihre Zuständigkeit fällt. "3) sämtliche interne wie externe Korrespondenz zum "Bau des Behördenzentrums am BER"" Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko

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Bundespolizeipräsidium
Antwortbescheid Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich Komme zurück auf Ihren Antrag vom 27. April 2022. Ich mochte…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
18. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, ich Komme zurück auf Ihren Antrag vom 27. April 2022. Ich mochte Sie darüber informieren, dass - mit Blick auf den Umfang der hier vorliegenden Unterlagen - zu erwarten ist, dass Ihr Antrag nicht kostenfrei beschieden werden kann. Nach § 10 Abs. 1 IFG werden für zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren nach Maßgabe der Verordnung Uber die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (InformationsgebUhrenverordnung — IFGGebV) vom 2. Januar 2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Fur Anfragen, deren Bearbeitung langer als 30 Minuten dauert, k6nnen je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15 € und 500 € erhoben werden. Die tatsachliche Hohe der Gebühren errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Die Sichtung der vorhandenen Unterlagen sowie die Schwärzung einzelner Wörter und Textpassagen nimmt voraussichtlich einen Arbeitstag (8 Stunden) in Anspruch, auch ein höherer Zeitaufwand ist derzeit nicht auszuschließen. Hier wurden bei Zugrundelegung von 45 € pro Stunde für einen Beschäftigten des gehobenen Dienstes bereits 360 € an Gebühren anfallen. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung weiterhin aufrechterhalten möchten. Im Kontext der von Ihnen erbetenen Unterlagen sind Rechte Dritter betroffen, die einen Ausnahmegrund nach § 6 IFG begründen. Auf das gesetzlich geregelte Beteiligungserfordernis nach §§ 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 IFG weise ich in diesem Zusammenhang hin. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ist der Antrag bei Rechten Dritter zu begründen. Eine entsprechende Begründung ist daher von Ihnen nachzureichen. In Ihrem Antrag widersprechen Sie außerdem der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Im Rahmen des hier durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 IFG wäre jedoch die Weitergabe Ihrer Daten geboten. Auch vor diesem Hintergrund wird um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Gegebenenfalls bitte ich um Begründung Ihres Antrages. Bis zu Ihrer Ruckmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass die Bescheidung Ihres Antrags aufgrund des Umfangs der zu prüfenden Unterlagen innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 IFG nicht möglich sein wird. Mit freundlichen Grüßen