Freihaltung von Bahntrassen beim Neubau der Hochstraßenbrücke L40

- Informationen darüber, ob beim Neubau der Hochstraßenbrücke Nuthestraße/L40 in Potsdam eine Freihaltung für ein zweites Gleis der S-Bahn im Bereich Potsdam Hbf <> Babelsberg berücksichtig wurde
- sofern vorhanden: planerische Unterlagen und die Kommunikation mit der Deutschen Bahn oder Tochterunternehmen zu diesem Aspekt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Freihaltung von Bahntrassen beim Neubau der Hochstraßenbrücke L40 [#239545]
Datum
1. Februar 2022 17:45
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, ob beim Neubau der Hochstraßenbrücke Nuthestraße/L40 in Potsdam eine Freihaltung für ein zweites Gleis der S-Bahn im Bereich Potsdam Hbf <> Babelsberg berücksichtig wurde - sofern vorhanden: planerische Unterlagen und die Kommunikation mit der Deutschen Bahn oder Tochterunternehmen zu diesem Aspekt
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239545/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben, welches am 01.02.2022 beim Landesbetrieb Straßenwesen B…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Freihaltung von Bahntrassen beim Neubau der Hochstraßenbrücke L40 [#239545]
Datum
2. Februar 2022 14:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben, welches am 01.02.2022 beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg eingegangen ist. Mit diesem Schreiben begehren Sie Akteneinsicht. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Schreibens. Es handelt sich um einen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Dieser ist von der Datenschutzbeauftragten des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg zu bescheiden. Es wird geprüft, ob die Unterlagen bzw. Informationen vorliegen und ob Ablehnungsgründe nach § 4 AIG bzw. § 5 AIG vorliegen. Vorsorglich weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass gemäß § 10 des AIG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIGGebO) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Kosten in Form von Gebühren und Auslagen zu erheben sind. Die Höhe der zu erhebenden Gebühren, bestimmt sich unter anderem nach dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Der mit Ihrem Antrag verbundene Aufwand kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Für die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten in einfachen Fällen bzw. für die Erteilung von Informationen besteht gemäß dem Gebührentarif der AIGGebO, Tarifstelle 1.2.1, ein Gebührenrahmen von 0 - 100,00 EUR. Für zu fertigende Kopien bzw. Ausdrucke sind für die ersten 50 Seiten Auslagen in Höhe von 0,50 EUR für jede Seite und für jede weitere Seite von 0,15 EUR zu erheben. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Straßenwesen
Anfrage erfolgreich, eine Freihaltung wurde bei den Rampen und bei der neuen Brücke berücksichtigt. Momentan keine…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,3 MB
Anfrage erfolgreich, eine Freihaltung wurde bei den Rampen und bei der neuen Brücke berücksichtigt. Momentan keine konkreten Planungen der DB ein zweites Gleis zu errichten, deshalb liegen keine Planungsunterlagen vor