Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hinter…
An Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239585]
Datum
1. Februar 2022 20:17
An
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239585/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktna…
An Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239585]
Datum
13. März 2022 20:49
An
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 01.02.2022 (#239585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider können wir es nicht mehr vollständig nachvollziehen,…
Von
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239585]
Datum
14. März 2022 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider können wir es nicht mehr vollständig nachvollziehen, vermutlich wurden aber ihre zwei Anfragen fälschlich als identisch betrachtet und die erste Anfrage gelöscht. Ich habe jetzt diese Anfrage weitergeleitet und hoffe Ihnen bald antworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie erneut die Verzögerung aber zu den steigenden Zahlen kommen noch zu…
Von
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Betreff
Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239585]
Datum
18. März 2022 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie erneut die Verzögerung aber zu den steigenden Zahlen kommen noch zusätzliche Aufgaben. Tatsächlich kann ich Ihnen wenig sagen. Daten zu den Kontaktpersonen (nur Personalien und Quarantänedauer) werden in Baden Württemberg durch das Gesundheitsamt in die Datenbank Rescue Track hochgeladen. Auf diese Datenbank haben die Ordnungsämter und Polizeibehörden Zugriff. Daten aus der Luca-App wurden bei uns durch anderen Behörden oder Einrichtungen nicht angefragt. Die einzigen Anfragen die uns erreichten waren von Berufsgenossenschaften, dies waren aber zu Infizierten. Auch hier haben wir ausser dem Erkrankungsbeginn keine weiteren Angaben gemacht. Eine genauere Auswertung der Zahl wäre sehr aufwendig, weil wir danach nicht filtern können und wäre somit kostenpflichtig jedoch lag die Zahl im mittleren zweistelligen Bereich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Die Antwort genügt mir. Eine detailliertere Auswer…
An Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landratsamt Ludwigsburg: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239585]
Datum
21. März 2022 19:49
An
Landratsamt Ludwigsburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Die Antwort genügt mir. Eine detailliertere Auswertung bzgl. der Anfragen von Berufsgenossenschaften benötige ich nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239585/