Akte Alois Brunner

Die Ihnen vorliegende Akte zur Person Alois Brunner.

Ergebnis der Anfrage

Akte ist hier zu finden: https://fragdenstaat.de/blog/2023/06/30…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 17 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ihnen vorlieg…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Akte Alois Brunner [#239602]
Datum
1. Februar 2022 21:27
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ihnen vorliegende Akte zur Person Alois Brunner.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239602/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Verfassungsschutz
Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S Sehr Antragsteller/in vielen Dank f…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S
Datum
9. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 01. Februar 2022 in dem Sie Interesse an Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zur Person „Alois Brunner (*1912 - †2010)“ bekunden. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass aufgrund der in § 3 Nr. 8 IFG geregelten Bereichsausnahme für Nachrichtendienste kein Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegenüber dem BfV besteht. Ihr Einverständnis vorausgesetzt habe ich Ihr Schreiben vom 01. Februar 2022 jedoch als einen Nutzungsantrag nach Bundesarchivgesetz (BArchG) ausgelegt und auf dieser Grundlage eine entsprechende Prüfung veranlasst. Sobald das Ergebnis unserer Prüfung vorliegt, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Die datenschutzrechtlichen Belange Ihrer Anfrage entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt zu Ihren Rechten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (DSGVO). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602] Sehr << Anrede &…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602]
Datum
20. Februar 2022 14:15
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung in der Sache. Mein Einverständnis zur Interpretation als Nutzungsantrag nach BArchG haben Sie hiermit. Ich bin gespannt auf das Ergebnis der Prüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239602/
Bundesamt für Verfassungsschutz
Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Bescheid - Z15- 437-650013-0000-0006/22 S lch freue mich, Ihnen die anfr…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Bescheid - Z15- 437-650013-0000-0006/22 S
Datum
21. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
3,6 MB
lch freue mich, Ihnen die anfragegegenständliche Unterlagen, die ermittelt werden konnten und deren Nutzung Ihnen nach den genannten Bestimmungen in dem in der Anlage ersichtlichen Umfang gewährt wird, übersenden zu können. Wir weisen darauf hin, dass diese Unterlagen nur mit schriftlicher Einwilligung des BfV an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder veröffentlicht werden dürfen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602]
Datum
23. April 2022 12:38
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für die Übersendung der umfangreichen Unterlagen mit Bescheid vom 21.04.2022. Entsprechend Ihres Schreibens möchte ich um die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe und Veröffentlichung der übersandten Unterlagen bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesamt für Verfassungsschutz
HINWEIS: Brief wurde durch TNT nicht ordnungsgemäß zugestellt, sodass der Empfänger diesen zunächst nicht erhalten…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
HINWEIS: Brief wurde durch TNT nicht ordnungsgemäß zugestellt, sodass der Empfänger diesen zunächst nicht erhalten hatte. TNT hat den Brief einem Nachbarn zugestellt, welcher den Empfänger dann nach einem Monat auf den Erhalt hingewiesen hat.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602] Sehr geehrte Damen und…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602]
Datum
7. Juni 2022 08:18
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für die Übersendung der umfangreichen Unterlagen mit Bescheid vom 21.04.2022. Entsprechend Ihres Schreibens möchte ich um die schriftliche Einwilligung zur Weitergabe und Veröffentlichung der übersandten Unterlagen bitten. Können Sie mir hierzu bitte eine kurze Rückmeldung geben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239602/
Bundesamt für Verfassungsschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602] Sehr << Anrede &…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Alois Brunner (*1912 - 2010) - Az.: Z15- 437-650013-0000-0002/22 S [#239602]
Datum
19. Juni 2022 19:58
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihren Hinweis zur Zustellung durch TNT. Ein Nachbar hat mich in der letzten Woche darauf hingewiesen, dass er Post für mich hätte. Hierbei handelte es sich um den von Ihnen angesprochene Brief vom 12.05.2022. Dieser wurde aber nicht mir, sondern meinem Nachbarn zugestellt. Ist es möglich mir den Zustellnachweis von TNT zukommen zu lassen? Es scheint mir so, als hätte TNT hier nicht ordnungsgemäß gearbeitet. Ich hatte auch keine Zustellbenachrichtigung im Briefkasten. War die Sendung überhaupt als Zustellung zu einem Nachbarn zugelassen? Ich vermute auch, dass eine Kommunikation via Mail hier deutlich effektiver wäre und auch einiges an Kosten sparen würde. Ich würde mich freuen, wenn Sie zukünftig auf den Versand von einfachen Briefen via TNT verzichten könnten. Für einfach Rückfragen reicht ja auch eine Mail. Bezüglich des Briefinhaltes und der Aufforderung zur Präzisierung der Weitergabeabsicht, werde ich mich in Kürze noch einmal bei Ihnen melden. Viele Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239602/