Allgemein Geschwindigkeitsmessgeräte und -verstöße

- Standorte mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen inkl. zugehöriger Daten und Klassifizierungen, wie z. B. Aufstellung innerorts/außerorts, Geschwindigkeitsindex, etc.
- Anzahlen und Arten der von den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen registrierten Geschwindigkeitsverstöße.
- Höhe der Bußgeldeinnahmen an den jeweiligen Standorten.
-Die Betriebskosten mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessgeräten (Blitzern) sowie deren Wartungsunterlagen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Standorte mo…
An Stadt Rheinfelden (Baden) Details
Von
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Betreff
Allgemein Geschwindigkeitsmessgeräte und -verstöße [#239609]
Datum
1. Februar 2022 23:19
An
Stadt Rheinfelden (Baden)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Standorte mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen inkl. zugehöriger Daten und Klassifizierungen, wie z. B. Aufstellung innerorts/außerorts, Geschwindigkeitsindex, etc. - Anzahlen und Arten der von den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen registrierten Geschwindigkeitsverstöße. - Höhe der Bußgeldeinnahmen an den jeweiligen Standorten. -Die Betriebskosten mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessgeräten (Blitzern) sowie deren Wartungsunterlagen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239609/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Rheinfelden (Baden)
Sehr Antragsteller/in die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen u,a, im Bereich von Schulen, Kindergärten, Senioren…
Von
Stadt Rheinfelden (Baden)
Betreff
WG: Allgemein Geschwindigkeitsmessgeräte und -verstöße [#239609]
Datum
21. Februar 2022 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen u,a, im Bereich von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, Tempo 30-Zonen und an Gefahrenstellen. Eine Auflistung der registrierten Geschwindigkeitsverstöße und deren Bußgeldhöhe an den einzelnen Standorten erfolgt nicht. Eine stationäre Anlage ist bei uns nicht im Einsatz. Es wird lediglich mobil bzw. mobil-stationär gemessen. Im Jahr 2021 wurden mit mobilen Anlage 8207 und mit der mobil-stationären Anlage 6643 Geschwindigkeitsverstöße registriert. Da wir keine eigene Anlage besitzen liegen uns auch keine Betriebskosten vor. Mit freundlichen Grüßen