Gespräch mit der HmbBfDI

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Berichten aus der Senatskanzlei war beabsichtigt, dass sich die Leitung des Amtes für IT und Digitalisierung mit dem im Herbst 2021 neu ins Amt berufenen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg zu Anfragen über die Plattform "fragdenstaat.de" erfolgen sollte.

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
alle Unterlagen zu diesem Gespräch

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Berichten aus der S…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräch mit der HmbBfDI [#239610]
Datum
1. Februar 2022 23:41
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, nach Berichten aus der Senatskanzlei war beabsichtigt, dass sich die Leitung des Amtes für IT und Digitalisierung mit dem im Herbst 2021 neu ins Amt berufenen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg zu Anfragen über die Plattform "fragdenstaat.de" erfolgen sollte. ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: alle Unterlagen zu diesem Gespräch Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239610/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 01.02.2022 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verw…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Gespräch mit der HmbBfDI [#239610]
Datum
1. März 2022 06:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 01.02.2022 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und teilen Ihnen mit, dass entsprechende Dokumente hier nicht vorliegen. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräch mit der HmbBfDI“ [#239610]
Datum
4. März 2022 13:29
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239610/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil für eine Ablehnung keine Anhaltspunkte gegeben sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 239610.pdf Anfragenr: 239610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239610/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Gesprächsunterlagen (I3/698/2022) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.3.2022 ist bei uns ein…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Gesprächsunterlagen (I3/698/2022)
Datum
10. März 2022 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 4.3.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/698/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Sie haben angegeben, Sie hätten sich an die Senatskanzlei gewandt und dort Auskunft beantragt über Unterlagen zu einem Gespräch der Leitung des Amtes ITD mit dem seit Oktober 2021 amtierenden Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Senatskanzlei hat Ihren Auskunftsantrag abgelehnt mit der Begründung, es lägen keine Informationen im Sinne Ihres Antrags vor. Hiergegen wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unsere Dienststelle, da Ihrer Ansicht nach keine Anhaltspunkte für eine Ablehnung gegeben sind. Mir ist unklar, worin genau Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Ablehnung bestehen. Die Auskunftspflicht nach § 1 Abs. 2 HmbTG betrifft nur Informationen, die in einer Behörde vorhanden sind. Wenn die Senatskanzlei keine Unterlagen zu einem solchen Gespräch hat, ist sie insofern auch nicht auskunftspflichtig. Ich halte diese Angabe der Senatskanzlei im Übrigen für plausibel. Wie ich Ihnen bereits zu Ihrer Parallelanfrage an unsere Dienststelle mitgeteilt habe, hat ein solches Gespräch bisher nicht stattgefunden. Ich werde Ihre Eingabe daher schließen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Gesprächsunterlagen (I3/698/2022) [#239610] Sehr << Anrede >> die Senatskanzlei …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Gesprächsunterlagen (I3/698/2022) [#239610]
Datum
11. März 2022 09:31
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Senatskanzlei weigert sich seit Frühjahr 2021 mit allen Mitteln gegen die Herausgabe von Unterlagen. Sie hat das Gespräch mit dem HmbBfDI angeregt und wollte dies bereits schon im Vorfeld des Amtsantritts ansetzen, um diesen zu beeinflussen. Dass hier für die Amtsleitung keine Unterlagen vorliegen, ist unter diesen Gesichtspunkten unwahrscheinlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239610/