Abstimmung mit dem HmbBfDI (Protestnote der Senatskanzlei gegen die Veröffentlichung von Unterlagen durch HmbBfDI)

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Senatskanzlei hat sich nach Berichten Anfang Juli 2021 an den Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gewandt und dagegen protestiert, dass von dortiger Seite im Rahmen einer Anfrage nach dem HmbTG Unterlagen zum Einsatz von Microsoft Teams und der diesbezüglichen Stellungnahme des HmbBfDI herausgegeben wurden. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die nach übereinstimmender rechtlicher Meinung der Herausgabepflicht unterliegen.

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Protestnote der Senatskanzlei gegen die Veröffentlichung von Unterlagen zum Einsatz von Microsoft Teams durch den HmBfDI

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Senatskanzlei hat s…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstimmung mit dem HmbBfDI (Protestnote der Senatskanzlei gegen die Veröffentlichung von Unterlagen durch HmbBfDI) [#239612]
Datum
1. Februar 2022 23:47
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die Senatskanzlei hat sich nach Berichten Anfang Juli 2021 an den Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) gewandt und dagegen protestiert, dass von dortiger Seite im Rahmen einer Anfrage nach dem HmbTG Unterlagen zum Einsatz von Microsoft Teams und der diesbezüglichen Stellungnahme des HmbBfDI herausgegeben wurden. Dabei handelt es sich um Unterlagen, die nach übereinstimmender rechtlicher Meinung der Herausgabepflicht unterliegen. ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Protestnote der Senatskanzlei gegen die Veröffentlichung von Unterlagen zum Einsatz von Microsoft Teams durch den HmBfDI Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239612/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1.2.2022 ist bei uns eingeg…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022)
Datum
7. Februar 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 1.2.2022 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/351/2022 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Ich werde Ihren Antrag prüfen und hierzu in Kürze erneut auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) Sehr Antragsteller/in Sie haben Auskunft beantragt über eine Prot…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022)
Datum
15. Februar 2022 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben Auskunft beantragt über eine Protestnote der Senatskanzlei gegen die Veröffentlichung von Unterlagen zum Einsatz von Microsoft Teams durch den HmBfDI. Die rechtliche Prüfung Ihres Antrags wird voraussichtlich mehr als nur einen geringen Verwaltungsaufwand verursachen. Hierfür wird eine Gebühr nach Ziffer 1.3.1.1 der Anlage zur Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) erhoben. Der Gebührenrahmen beträgt 15-125 Euro; die Gebühr wird hier voraussichtlich am unteren Rand des Gebührenrahmens liegen. Wenn Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten möchten, bitte ich um Angabe einer zustellfähigen Postanschrift. Sollte sich im weiteren Verlauf der Bearbeitung herausstellen, dass nur ein geringer Aufwand entsteht, wird selbstverständlich kein Gebührenbescheid ergehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612] Sehr << Anrede >> dies ist mir nicht ga…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612]
Datum
9. März 2022 16:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies ist mir nicht ganz logisch nachvollziehbar. Was soll den hier der Aufwand sein? Müssen unflätige Bemerkungen der Senatskanzlei entfernt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239612/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612] Sehr Antragsteller/in vor der Herausgabe der von Ih…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612]
Datum
10. März 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vor der Herausgabe der von Ihnen begehrten Information wird die Senatskanzlei als Absenderin beteiligt werden. Ich rechne damit, dass hieraus ein erhöhter Aufwand entsteht, der die Grenze der einfachen unentgeltlichen Auskunft überschreitet. Es steht Ihnen frei, einen Gebührenbescheid nach seinem Erlass hinsichtlich des Grundes und der Höhe der erhobenen Gebühr rechtlich überprüfen zu lassen. Ohne Ihre Zusage, die möglicherweise anfallenden Gebühren zu tragen, kann ich die Angelegenheit leider nicht weiter bearbeiten. Swantje Wallbraun Referat JI – Fachbereich Inneres und Informationsfreiheit Referentin, I3 Freie und Hansestadt Hamburg Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 22 · 20459 Hamburg Geschäftsstelle:  Telefon: +49 (0)40 428 54-4040   Fax: +49 (0)40 428 54-4000 Durchwahl: Büro: +49 (0)40 428 54-4065 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Webauftritt:  datenschutz-hamburg.de Abhängig vom Anlass Ihrer oder unserer Kontaktaufnahme werden Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier oder auf Nachfrage bei unserer behördlichen Datenschutzbeauftragten. Bitte beachten Sie auch, dass vertrauliche Informationen auf elektronischem Wege nur verschlüsselt an uns übermittelt werden sollten.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612] Sehr << Anrede >> die Beteiligung ist n…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage wg. Protestschreiben (I3/351/2022) [#239612]
Datum
11. März 2022 09:25
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Beteiligung ist nur für Dritte vorgesehen. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt daher die Beteiligung der Senatskanzlei? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239612 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239612/