Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde

Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere:
- Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann?
- Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)?
- Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?
- Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?
- Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?
- Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?
- Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?
Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48268, 48282, 48341, 48356, 48366, 48369, 48429, 48431, 48432, 48477, 48485, 48493, 48496, 48565, 48607, 48612, 48629, 49477, 49479, 49492, 49497, 49504, 49509, 49525, 49536, 49545, 49549 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239661]
Datum
2. Februar 2022 12:28
An
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde, insbesondere: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48268, 48282, 48341, 48356, 48366, 48369, 48429, 48431, 48432, 48477, 48485, 48493, 48496, 48565, 48607, 48612, 48629, 49477, 49479, 49492, 49497, 49504, 49509, 49525, 49536, 49545, 49549 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Sys…
An Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239661]
Datum
4. März 2022 10:17
An
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 02.02.2022 (#239661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Sys…
An Gesundheitsamt Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239661]
Datum
27. April 2022 13:17
An
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 02.02.2022 (#239661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage bzgl. der Nutzung des Luca-Systems beantworte ich…
Von
Gesundheitsamt Kreis Steinfurt
Betreff
WG: Kreis Steinfurt: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239661]
Datum
29. April 2022 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, Ihre Anfrage bzgl. der Nutzung des Luca-Systems beantworte ich wie folgt: - Ist Ihre Behörde derzeit an das Luca-System angebunden? Wenn ja, seit wann und bis wann? Der Kreis Steinfurt wurde am 13.04.2021 in das Luca-System integriert. Durch die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 20.08.2021 gültig war, entfiel in NRW die verpflichtende Kontaktnachverfolgung für Anbieter. - Nutzt Ihre Behörde das Luca-System? Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, "Warnungen", ...)? Der Kreis Steinfurt hat in der Zeit von April bis August 2021 das Luca-System für die Kontaktnachverfolgung und -ermittlung genutzt. Die Möglichkeit des Warnungs-Versandes wurde nicht genutzt. - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden? Der Kreis Steinfurt hat weder die Location noch die Nutzer informiert, dass die Kontaktdatenerfassung per Luca-App obsolet geworden ist. - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)? Der Kreis Steinfurt hat in den Monaten November 2021 - Januar 2022 keine Kontaktnachverfolgung mit dem Luca-System durchgeführt. Der Kreis Steinfurt hat in den Monaten August 2021 - Januar 2022 eine Kontaktnachverfolgung mit dem Luca-System durchgeführt. - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht? Durch die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 20.08.2021 gültig war, entfiel in NRW die verpflichtende Kontaktnachverfolgung für Anbieter. Der Kreis Steinfurt zieht keinen Vertrag mit Luca in Betracht - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich? Eine Nutzung wäre möglich, ist jedoch nicht angedacht. - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt? Luca Connect wurde vom Kreis Steinfurt nicht genutzt. Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48268, 48282, 48341, 48356, 48366, 48369, 48429, 48431, 48432, 48477, 48485, 48493, 48496, 48565, 48607, 48612, 48629, 49477, 49479, 49492, 49497, 49504, 49509, 49525, 49536, 49545, 49549 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten? Der Kreis Steinfurt nutzt seit der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab dem 20.08.2021 gültig war, die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung über die Luca-App nur, wenn Infizierte die Nutzung im infektiösen Zeitraum angeben. Sofern sich hieraus ein Kontakt ergeben hat, wurden die Personen durch den Kreis Steinfurt über den Kontakt zu einem Infizierten informiert. Freundliche Grüße