Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz

Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab:
1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021,
- bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...)
- bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund)
- die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren
jeweils gegliedert nach
- Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt)
- Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst)
beide Punkte untergliedert nach
- Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.)

(bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Februar 2022
  • Frist
    4. März 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Essen - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239667]
Datum
2. Februar 2022 12:55
An
Stadt Essen - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund, dass es in Mainz (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/polizei-ermittelt-ohne-rechtsgrundlage-mit-daten-aus-luca-app-100.html) und in Heilbronn (vgl. https://www.stimme.de/regional/region/polizei-wollte-luca-daten-haben-art-4581945) Anfragen an Landratsämter/Gesundheitsämter nach Informationen aus der Corona-Kontaktnachverfolgung gab: 1. Schriftverkehr seit Januar 2021, auch elektronischer Art, zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten durch andere Stellen als dem Gesundheitsamt (z.B. Polizei, Verwaltung, Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaft, etc.) und/oder zu allen Anfragen auf Übermittlung oder Einsicht in Kontaktverfolgungsdaten zu einem anderen Zweck als dem im Infektionsschutzgesetz genannten. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. 2. Die Gesamtzahl von entsprechenden Anfragen seit Anfang 2021, - bei denen es zu einer Auskunft kam (inkl. Form: E-Mail, Fax, Einsicht, ...) - bei denen eine Auskunft durch Sie abgelehnt wurde (inkl. Grund) - die erfolglos waren, weil entsprechende Daten nicht vorhanden waren jeweils gegliedert nach - Daten/Anfragen, die sich auf die Luca-App beziehen (weil darüber erfasst oder explizit danach gefragt) - Daten/Anfragen, die sich NICHT auf Luca beziehen (weil nicht darüber erfasst) beide Punkte untergliedert nach - Herkunft der Anfrage (Amt, Behörde, etc.) (bitte antworten Sie OBERHALB dieser E-Mail - vielen Dank!)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 239667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/239667/upload/dceb1c7a9ccd9cecf08d4f2fdc78d27ee892716e/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgung…
An Stadt Essen - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
AW: Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239667]
Datum
22. April 2022 00:32
An
Stadt Essen - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 02.02.2022 (#239667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgung…
An Stadt Essen - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz [#239667]
Datum
17. Mai 2022 08:13
An
Stadt Essen - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Stadt Essen: Nutzung von Kontaktnachverfolgungsdaten zu anderen Zwecken als dem Infektionsschutz“ vom 02.02.2022 (#239667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>