Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Mitgliedszeit für die KVdR

Stellungnahmen von Verbänden/Organisationen usw. zu der im HHVG aufgenommenen Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR erforderlichen Vorversicherungszeiten (sog. 9/10 Regelung).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
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Siegbert Mödinger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahmen v…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Siegbert Mödinger
Betreff
Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Mitgliedszeit für die KVdR [#23996]
Datum
20. Juli 2017 15:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellungnahmen von Verbänden/Organisationen usw. zu der im HHVG aufgenommenen Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die für eine Pflichtmitgliedschaft in der KVdR erforderlichen Vorversicherungszeiten (sog. 9/10 Regelung).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Siegbert Mödinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Siegbert Mödinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Mödinger, Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um St…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Mitgliedszeit für die KVdR [#23996]
Datum
24. Juli 2017 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mödinger, Sie haben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt und um Stellungnahmen zu einem Gesetzentwurf gebeten. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit ohnehin eine Veröffentlichung von Referentenentwürfen und von zu diesen im Rahmen der Verbändebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Internet vor. Hierdurch soll die Transparenz bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen in Bundesministerien erhöht werden. Im Hinblick auf die in Kürze erfolgende Veröffentlichung gehe ich - auch im Hinblick auf andernfalls eventuell anfallende Gebühren - von Ihrem Einverständnis aus, dass ich Ihren Antrag nicht individuell bescheide. Mit freundlichen Grüßen