Materialien zum Umgang mit Coming Outs unter Schüler*innen

Verordnungen, Verfügungen, Handreichungen, Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Dokumente für Lehrpersonal, Schulleitungen und Schulen allgemein zum Umgang mit Coming Outs in der Schüler*innenschaft, insbesondere bei transgeschlechtlichen Lernenden.

Falls sich darin personenbezogene Daten befinden sollten, können Sie diese schwärzen.

Mein Interesse ist berechtigt, da hier teilweise unsinnige Auflagen gemacht werden und ich in einem bundesweiten Vergleich aufzeigen möchte, wo Schulen hierzu welche Vorschriften gemacht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verordnungen, …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Materialien zum Umgang mit Coming Outs unter Schüler*innen [#239992]
Datum
4. Februar 2022 13:32
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verordnungen, Verfügungen, Handreichungen, Stellungnahmen, Gutachten und sonstige Dokumente für Lehrpersonal, Schulleitungen und Schulen allgemein zum Umgang mit Coming Outs in der Schüler*innenschaft, insbesondere bei transgeschlechtlichen Lernenden. Falls sich darin personenbezogene Daten befinden sollten, können Sie diese schwärzen. Mein Interesse ist berechtigt, da hier teilweise unsinnige Auflagen gemacht werden und ich in einem bundesweiten Vergleich aufzeigen möchte, wo Schulen hierzu welche Vorschriften gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239992/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Anfragenr: 239992 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Februar dieses Jahres, in der Sie u…
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 4. Februar dieses Jahres, in der Sie um Materialien zum Umgang mit Coming Outs in der Schule bitten. Gerne erteile ich Ihnen hierzu Auskunft: Der konkrete Rahmen für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen wird durch Richtlinien vorgegeben, die für jede Lehrkraft an öffentlichen Schulen in Bayern verbindlich und auch bei der Erstellung von Lehrplänen maßgeblich sind. Die aktuelle Fassung wurde am 15. Dezember 2016 in Kraft gesetzt (abrufbar unter https://www.km.bayern.de/download/493_richtlinien_familien_und_sexualerziehung.pdf). Die Richtlinien greifen die Themen "sexuelle Orientierung" und "sexuelle Identität" gemäß dem heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand auf. Um insbesondere Inhalte zu queeren Themen angemessen abzubilden, waren im Zuge der Überarbeitung auch Mitglieder der queeren Community in den Dialogprozess eingebunden. Im Regelfall ist die sexuelle Orientierung / sexuelle Identität einer Schülerin oder eines Schülers den Schulen nicht bekannt. Bei Bedarf können die Beauftragten für die Familien- und Sexualerziehung, die Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog(inn)en vor Ort gezielt Hilfe leisten. Für jede staatliche Schule ist eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe sowie eine Beratungslehrkraft zuständig. Sie sind neben den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften die Ansprechpartner des Vertrauens für Schülerinnen und Schüler sowie für deren Erziehungsberechtigte. Insbesondere die Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen helfen durch geeignete psychologische Interventionen zur Bewältigung von persönlichen Krisen und vermitteln gegebenenfalls weitergehende Beratungsmaßnahmen, beispielsweise bei Coming Outs, so auch bei transgeschlechtlichen Lernenden. Sie stehen nicht nur den Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten, sondern auch den Lehrkräften und der Schulleitung als Ansprechpartner für den Umgang mit Coming Outs Schülern zur Verfügung und stellen bei Bedarf gezielt ausgewähltes Material für Lehrkräfte bereit. Die Erstellung solcher Materialien liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Für Fragestellungen, die über die Einzelschule hinausgehen, sind an den Staatlichen Schulberatungsstellen besonders erfahrene Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte tätig. Diese greifen die Thematik für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen auf und unterstützen gezielt bei entsprechenden Beratungsanfragen und Einzelanfragen. Weiterführende Informationen zur angesprochenen Thematik werden z. B. vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bereitgestellt (Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt (LSBTIQ) | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)<https://www.stmas.bayern.de/lsbtiq-geschlechtliche-vielfalt/index.php>). Mit freundlichen Grüßen