Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin

Für wie viele und welche privaten Forstbetriebe (>10ha) erfolgt aktuell eine vertragliche Bewirtschaftung durch Beamte und Angestellte der Landesoberförsterei Lehnin?
Wie hoch ist die bewirtschaftete Fläche dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in ha)?
Wieviele Beamte (Anzahl) und Angestellte (Anzahl) sind mit welchem Zeitaufwand (h/a) und zu welchen Kosten (€/a) zu dieser Bewirtschaftung privater Forstbetriebe eingesetzt ?
Wieviele Beschäftigte hat die Landesoberförsterei Lehnin (Angaben getrennt nach Besoldungs/Gehaltsklassen)?
Welche Einzel-Diestleistungen wurden im Rahmen dieser vertraglichen Bewirtschaftung für die jeweiligen Einzelbetriebe erbracht (Auflistung der Dienstleistungen je Einzelbetrieb und Gesamt)?
Wie hoch sind die Einnahmen der Landesoberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in € und €/ha jeweils für den Einzelbetrieb und Gesamt)?
Sind die für die Bewirtschaftung von privaten Forstbetrieben eingesetzten Beamten und Angestellten der Landesoberförsterei Lehnin gleichzeitig mit Aufgaben der staatlichen Forstaufsicht betraut?
Sind diese Beamten oder Angestellten mit gesetzlichen Aufgaben der Ordnungspolizei im Wald betraut?
Sind diese Beamten und Angestellten gleichzeitig mit Aufgaben der Landesplanung, Planfeststellungen und vergleichbaren behördlichen Aufgaben betraut?
Erstellen die eingesetzten Beamten oder Angestellten Anträge für Subventionen (Fördermittelanträge) im Auftrag ihrer Kunden oder erbringen sie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Einwerben und Abrechnen von Subventionen für diese Kunden?
Erhält die Landesoberförsterei Lehnin Subventionen, wenn ja in welcher Höhe (Angaben in €)?
Wie hoch waren die für die privaten Forstbetriebe bewilligten Subventionen (Angaben in €/Einzelbetrieb und Gesamt)?
Erfolgt durch die Landesoberförsterei Lehnin eine Bewirtschaftung von Wald im Eigentum des Landes Brandenburg, wenn ja auf welcher Fläche?
Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Erhebung und Speicherung von Daten aus der Forstaufsicht, Bewirtschaftung privater Forstbetriebe, amtlichen Beratung und Eigenbewirtschaftung für die Landesoberförsterei Lehnin zuständig?
Tragen die Beamten und Angestellten der Oberförsterei Lehnin bei der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe Hoheitskennzeichen des Landes Brandenburg an ihrer Kleidung und/oder an ihren Fahrzeugen?
Werden die Einnahmen der Oberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe versteuert und wenn ja bei welchem Finanzamt?
Ist die Insolvenzfähigkeit der Landesoberförsterei Lehnin nach (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 InsO) bundesgesetzlich ausgeschlossen?
Alle Zahlen-Angaben bitte auf das Jahr 2016

Ergebnis der Anfrage

Die Fragen zur „Vertraglichen Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin“ wurden an das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gerichtet, da sie Grundsatzfragen des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, des Datenschutzes, der Korruptionsprävention und des öffentlichen Dienstrechtes betreffen.
Das MIK hat die Anfrage an die oberste Forstbehörde weitergeleitet, die ihrerseits die Beantwortung der Fragen an die untere Forstbehörde (Landesforstbetrieb LFB) weiterreichte obwohl sie die Aufsicht über die untere Forstbehörde hat.
In 30 Oberförstereien Brandenburgs werden gegenwärtig von Beamten und Angestellten der Forstbehörde gewerbliche Dienstleistungen erbracht. Beispielhaft wurde die Forstbehörde zum Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Oberförsterei Lehnin befragt. Die untere Forstbehörde beantwortete einen Teil der Fragen. Wesentliche Informationen zum Umfang und Kosten der gewerblichen Tätigkeit der Forstbehörde blieben unbeantwortet. In den jährlichen Geschäftsberichten des LFB finden sich dazu keinerlei Informationen. Informationen zum Umfang der gewerblichen Tätigkeit der Forstbehörde Brandenburgs finden sich auf der WEB-Seite des LFB http://www.mlul.brandenburg.de/sixcms/d…
und stammen aus dem Jahr 2002. Danach war die Forstbehörde im Jahr 2001 gewerblicher Dienstleister auf 98.000 ha Privatwald in Brandenburg. Aktuellere Zahlen zum Umfang der gewerblichen Tätigkeit der Forstbehörde sind unveröffentlicht.
Die Frage „wie viele Beamte in der Oberförsterei Lehnin gewerbliche Tätigkeiten ausführen“ blieb unbeantwortet. Der Einsatz von Beamten zur Privatwaldbewirtschaftung ist ein Verstoß gegen §3 (2) des Beamtenstatusgesetzes – BeamtStG:
„Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung
1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder
2. solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/beam…)
Nach Auskunft der Forstbehörde erzielten 8 Beamte und Angestellte des gehobenen Dienstes der Oberförsterei Lehnin gewerbliche Einnahmen durch die Privatwaldbewirtschaftung in Höhe von 75.542,- € im Jahr 2016. Die Personalaufzählung dürfte unvollständig sein, da der Oberförster (höherer Dienst) die Leitung und Aufsicht über die gewerblichen Tätigkeiten seiner Unterstellten hat und damit ebenfalls in der Privatwaldbewirtschaftung involviert war.
Da die Forstbehörde nach eigener Darstellung weder Kosten noch Zeitaufwand für die gewerbliche Tätigkeiten ihrer Beamten und Angestellten erfasst, lediglich erklärt, dass ihre Mitarbeiter anteilig auch andere behördliche Aufgaben wahrnehmen, ist aufgrund fehlenden Nachweises, des als „erheblich“ zu unterstellenden Marktanteils und der hohen Gemeinkosten der Forstbehörde davon auszugehen, dass die gewerblichen Tätigkeiten der Forstbehörde unter Gestehungskosten erbracht werden und diskriminierende Beihilfen darstellen. Der Bundesgesetzgeber erläutert dazu: „§ 46 – neu – BWaldG schränkt auch nicht die Verpflichtung der Landesforstverwaltungen und – betriebe ein, fakultative staatliche Forstdienstleistungen im Wettbewerb diskriminierungsfrei und nicht unter Gestehungskosten anzubieten.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 18/10456 vom 28.11.2016, S.11)
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des LFB wird erläutert: „Soweit der LFB technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu
dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich…“ (veröffentlicht unter http://forst.brandenburg.de/cms/detail.…)
Die Forstbehörde erklärt bei der Beantwortung der Fragen, dass sie nach § 28 Landeswaldgesetz (damit kostenlos) lediglich beratend für ihre Kunden Subventionen einwirbt und abrechnet. Gleichzeitig ist sie jedoch auch Bewilligungsbehörde für die Subventionierung privater Forstbetriebe. Die Frage zur Höhe der „beratend“ eingeworbenen und bewilligten Subventionen beantwortet die Forstbehörde nicht.
Für jedes private Unternehmen sind Beratungsdienstleistungen gewerbliche Dienstleistungen und umsatzsteuerpflichtig.
Die gesetzwidrige Erbringung von kostenlosen und/oder unter Gestehungskosten erbrachten gewerblichen Dienstleistungen bewirkt eine Umsatzsteuerverkürzung und ist bei der Mithilfe von Amtsträgern, die ihre Befugnisse oder ihre Stellung missbrauchen nach § 370 AO (3) ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung, auf die eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren steht.
Das Tragen von Hoheitsabzeichen und die Insolvenzunfähigkeit der Forstbehörde verfälschen den fairen Wettbewerb auf dem Markt der Forstdienstleistungen.
Die Forstbehörde erklärte, dass sie ca. 200,- € für die Beantwortung weiterer Fragen und eine Anschrift für einen Gebührenbescheid benötigt.
Da nicht davon auszugehen war, dass Umfang und Kosten der gewerblichen Tätigkeiten der Forstbehörde nach Zahlung von 200,- € veröffentlicht werden, wurde die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht um Vermittlung gebeten.
Die Antwort der Landesbeauftragten lautet zusammengefasst: Informationen die nicht vorliegen müssen auch nicht offengelegt werden. Die Quote der Brandenburger Landesbeauftragten für Datenschutz etc. bei der Ablehnung von Vermittlungsanträgen bei „FragdenStaat“ im Vergleich zu anderen Bundesländern und die Aussage, dass die Landesbeauftragte generell keine „Beschwerden“ Dritter (gemeint ist die Plattform „FragdenStaat“) beantwortet, sind Ausdruck ihres Demokratieverständnisses.
Interessant ist, dass mit Datum vom 14.8.2017 (dem Tag der Beantwortung der Fragen durch den LFB) ein neuer „Einzelkatalog der Dienstleistungen für Dritte“ auf der Webseite des LFB eingestellt wurde (http://forst.brandenburg.de/cms/detail.…). Unter anderem wurden die Stundensätze für den gehobenen Dienst (Revierförster) im Vergleich zum bis dato geltenden „Entgeltkatalog“ um 47% (von 34,-€/h auf 50,- €/h) erhöht. Unter der Voraussetzung, dass der aktuelle Entgeltkatalog nunmehr kostendeckende Preise für gewerbliche Dienstleistungen enthält und es von 2016 zu 2017 keine vergleichbaren Tariferhöhungen bei der Forstbehörde gab, hätte die Forstbehörde allein 2016 über 40% höhere umsatzsteuerpflichtige Einnahmen für „gewerbliche Tätigkeit für Dritte“ beim Finanzamt Potsdam anmelden müssen da die indirekte Subventionierung dieser Tätigkeiten aus Landeszuschüssen ungesetzlich und damit zu versteuern war. Gleichzeitig dürfte insofern ein Verstoß gegen § 34 (2) der Landeshaushaltsordnung (LHO) Brandenburg vorliegen: „Ausgaben dürfen nur so weit und nicht eher geleistet werden, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind. Die Ausgabemittel sind so zu bewirtschaften, daß sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen…“.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2017
  • Frist
    25. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin [#24011]
Datum
22. Juli 2017 11:55
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele und welche privaten Forstbetriebe (>10ha) erfolgt aktuell eine vertragliche Bewirtschaftung durch Beamte und Angestellte der Landesoberförsterei Lehnin? Wie hoch ist die bewirtschaftete Fläche dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in ha)? Wieviele Beamte (Anzahl) und Angestellte (Anzahl) sind mit welchem Zeitaufwand (h/a) und zu welchen Kosten (€/a) zu dieser Bewirtschaftung privater Forstbetriebe eingesetzt ? Wieviele Beschäftigte hat die Landesoberförsterei Lehnin (Angaben getrennt nach Besoldungs/Gehaltsklassen)? Welche Einzel-Diestleistungen wurden im Rahmen dieser vertraglichen Bewirtschaftung für die jeweiligen Einzelbetriebe erbracht (Auflistung der Dienstleistungen je Einzelbetrieb und Gesamt)? Wie hoch sind die Einnahmen der Landesoberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in € und €/ha jeweils für den Einzelbetrieb und Gesamt)? Sind die für die Bewirtschaftung von privaten Forstbetrieben eingesetzten Beamten und Angestellten der Landesoberförsterei Lehnin gleichzeitig mit Aufgaben der staatlichen Forstaufsicht betraut? Sind diese Beamten oder Angestellten mit gesetzlichen Aufgaben der Ordnungspolizei im Wald betraut? Sind diese Beamten und Angestellten gleichzeitig mit Aufgaben der Landesplanung, Planfeststellungen und vergleichbaren behördlichen Aufgaben betraut? Erstellen die eingesetzten Beamten oder Angestellten Anträge für Subventionen (Fördermittelanträge) im Auftrag ihrer Kunden oder erbringen sie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Einwerben und Abrechnen von Subventionen für diese Kunden? Erhält die Landesoberförsterei Lehnin Subventionen, wenn ja in welcher Höhe (Angaben in €)? Wie hoch waren die für die privaten Forstbetriebe bewilligten Subventionen (Angaben in €/Einzelbetrieb und Gesamt)? Erfolgt durch die Landesoberförsterei Lehnin eine Bewirtschaftung von Wald im Eigentum des Landes Brandenburg, wenn ja auf welcher Fläche? Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Erhebung und Speicherung von Daten aus der Forstaufsicht, Bewirtschaftung privater Forstbetriebe, amtlichen Beratung und Eigenbewirtschaftung für die Landesoberförsterei Lehnin zuständig? Tragen die Beamten und Angestellten der Oberförsterei Lehnin bei der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe Hoheitskennzeichen des Landes Brandenburg an ihrer Kleidung und/oder an ihren Fahrzeugen? Werden die Einnahmen der Oberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe versteuert und wenn ja bei welchem Finanzamt? Ist die Insolvenzfähigkeit der Landesoberförsterei Lehnin nach (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 InsO) bundesgesetzlich ausgeschlossen? Alle Zahlen-Angaben bitte auf das Jahr 2016
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer an das MIK gerichteten E-Mail vom 22.7.2017. Si…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin [#24011]
Datum
27. Juli 2017 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer an das MIK gerichteten E-Mail vom 22.7.2017. Sie wurde zuständigkeitshalber an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Abteilung Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten, Referat Wald und Forstwirtschaft zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Ihr Ansprechpartner ist Herr Michael Duhr, <<E-Mail-Adresse>> Tel.Nr. 0331 866 7641. Freundliche Grüße
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihres Anliegens stelle ich fest, dass dieses Gegenstand der Aufgaben des …
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin [#24011]
Datum
2. August 2017 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihres Anliegens stelle ich fest, dass dieses Gegenstand der Aufgaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) ist und Unterlagen zu Ihrem Anliegen nur dort vorliegen. Ich habe deshalb Ihre Anfrage heute zur weiteren Bearbeitung an den LFB weitergereicht. Sie erreichen die Betriebszentrale des LFB unter Landesbetrieb Forst Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Telefon: 0331 97929-301 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den LFB, Oberförsterei Lehnin Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr An…
Von
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Betreff
Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den LFB, Oberförsterei Lehnin
Datum
14. August 2017 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag wird im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) bearbeitet. Soweit die Fragen unmittelbar zu beantworten sind, habe ich sie unten in der Tabelle angefügt. Für einige noch offene Fragen sind jedoch gesonderte Zusammenstellungen nötig, die eine Gebühr verursachen würden. Sie baten in Ihrem Antrag für diesen Fall vorab um einen entsprechenden Hinweis. Die einschlägige Gebührenordnung (AIGGebO) gibt einen entsprechenden Rahmen vor. Voraussichtlich werden max. 200 € fällig. Bei der Gebührenentscheidung handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form eines schriftlichen Bescheides. Für den Gebührenbescheid ist eine vollständige Adresse notwendig. Bitte teilen Sie mir ihre Adresse mit, sofern Sie die Zusammenstellungen wünschen. Weitere Fragen beziehen sich auf personenbezogene Daten von Waldbesitzern, die nach § 5 AIG abzulehnen sind, sofern die betroffenen Waldbesitzer nicht der Offenbarung zugestimmt haben. Ohne Zustimmung ist eine Weitergabe nicht möglich. Gerne können wir zur weiteren Klärung Ihres Antrages telefonieren (03391 97929330). Frage Antwort Für wie viele und welche privaten Forstbetriebe (>10 ha) erfolgt aktuell eine vertragliche Bewirtschaftung durch Beamte und Angestellte der Landesoberförsterei Lehnin? Wie hoch ist die bewirtschaftete Fläche dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in ha)? Dem LFB nicht bekannt Wie viele Beamte (Anzahl) und Angestellte (Anzahl) sind mit welchem Zeitaufwand (h/a) und zu welchen Kosten (€/a) zu dieser Bewirtschaftung privater Forstbetriebe eingesetzt? 8 Beamte und Angestellte des gehobenen Dienstes erbringen anteilig Dienstleistungen. Der Zeitaufwand und damit die Kosten werden in der angefragten Form nicht erfasst. Der Einzelleistungskatalog weist die Entgeltsätze für Dienstleistungen aus: http://forst.brandenburg.de/cms/media.p… Wie viele Beschäftigte hat die Landesoberförsterei Lehnin (Angaben getrennt nach Besoldung/Gehaltsklassen)? Siehe aktueller Internetauftritt der Oberförsterei: http://forst.brandenburg.de/sixcms/deta… Welche Einzeldienstleistungen wurden im Rahmen dieser vertraglichen Bewirtschaftung für die jeweiligen Einzelbetriebe erbracht (Auflistung der Dienstleistung je Einzelbetrieb und gesamt)? · Planung von Maßnahmen Organisation + Kontrolle v. Maßnahmen · Rechnungsvorbereitung · Holzerntehilfe · Organisation + Kontrolle Holzerntemaßnahmen · Auszeichnen in Beständen über 15 m Oberhöhe · Rückegassen einmessen · Komplettleistung Holzerntemaßnahmen · Abgrenzung von Waldflächen zur Bewirtschaftung Wie hoch sind die Einnahmen der Landesoberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung dieser privaten Forstbetriebe (Angaben in € und €/ha jeweils für den Einzelbetrieb und gesamt)? Gesamtsumme für die Obf 2016: 75.542 € (im Betrieb gewerblicher Art „Forstliche Dienstleistungen“) Eine Aufstellung in > oder < 10 ha Betriebe oder auch DL für andere Dritte liegt nicht vor, bzw. müsste erstellt werden. Sind die für die Bewirtschaftung von privaten Forstbetrieben eingesetzten Beamten und Angestellten der Landesoberförsterei Lehnin gleichzeitig mit Aufgaben der staatlichen Forstaufsicht betraut? ja Sind diese Beamten oder Angestellten mit gesetzlichen Aufgaben der Ordnungspolizei im Wald betraut? Ja, im Sinne der Forstaufsicht (§ 34 LWaldG) Sind diese Beamten und Angestellten gleichzeitig mit Aufgaben der Landesplanung, Planfeststellungen und vergleichbaren behördlichen Aufgaben betraut? Ja, als Träger öffentlicher Belange und den nach LWaldG zugewiesenen Verwaltungsverfahren. Erstellen die eingesetzten Beamten oder Angestellten für Subventionen (Fördermittelanträge) im Auftrag ihrer Kunden oder erbringen sie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Einwerben und Abrechnen von Subventionen für diese Kunden? Die Beratung der Waldbesitzer (§28 LWaldG) schließt die forstliche Förderung als Beratungsinhalt ein. Im Zusammenhang mit dem Einwerben und Abrechnen von Subventionen werden keine Leistungen erbracht, die über die Beratung hinausgehen. Erhält die Landesoberförsterei Lehnin Subventionen, wenn ja in welcher Höhe (Angaben in €)? Die Oberförsterei Lehnin erhält keine Subventionen. Sie wird durch Zuweisungen aus dem Landeshaushalt finanziert. Wie hoch waren die für die privaten Forstbetriebe bewilligten Subventionen (Angaben in €/Einzelbetrieb und gesamt)? Erfolgt durch die Landesoberförsterei Lehnin eine Bewirtschaftung von Wald im Eigentum des Landes Brandenburg, wenn ja auf welcher Fläche? nein Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzes bei der Erhebung und Speicherung von Daten aus der Forstaufsicht, Bewirtschaftung privater Forstbetriebe, amtlicher Beratung und Eigenbewirtschaftung für die Landesoberförsterei Lehnin zuständig? Bei der Erfüllung der dienstlichen Obliegenheiten ist jeder Angehörige des LFB zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet. Tragen die Beamten und Angestellten der Oberförsterei Lehnin bei der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe Hoheitskennzeichen des Landes Brandenburg an ihrer Kleidung und/oder an ihren Fahrzeugen? Ja Werden die Einnahmen der Oberförsterei Lehnin aus der Bewirtschaftung privater Forstbetriebe versteuert und wenn ja bei welchem Finanzamt? Die Oberförsterei Lehnin ist als Bestandteil des Landesbetriebes Forst (LFB) unmittelbare Landesverwaltung und damit für seine unternehmerischen Umsätze (wie z.B. entgeltliche forstliche Dienstleistungen) umsatzsteuerpflichtig. Der LFB erklärt seine Umsätze gegenüber dem Finanzamt Potsdam Ist die Insolvenzfähigkeit der Landesoberförsterei Lehnin nach (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 InsO) bundesgesetzlich ausgeschlossen? Die Oberförsterei Lehnin ist als Struktur des LFB Bestandteil der Landesverwaltung Brandenburg und unterliegt damit auch dem § 12 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertragliche Bewirtschaftung von Privatwald durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg Oberförsterei Lehnin“ [#24011]
Datum
16. August 2017 02:45
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24011 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder der Umfang (Fläche) noch Zeitaufwand und Kosten der vertraglichen Dienstleistungen benannt wurden. Die Forstbehörde erklärt, dass ihr der Umfang nicht bekannt ist und Kosten und Zeitaufwand nicht erhoben werden. Das wird bestritten. Der Umfang der Dienstleistungen ergibt sich aus den Dienstleistungsverträgen Kosten und Zeitaufwand sind Grundlage Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den Vertragspartnern. Die Oberförsterei Dippmannsdorf erbringt vertragliche Dienstleistungen für fast alle großen Waldbesitzer in ihrem Territorium und zu Preisen, die ca. ein Drittel ihrer Entstehung'skosten entsprechen. Der Wettbewerb zu diesen Preisen wäre ruinös für andere Dienstleister. Diskriminierende Beihilfe sind u.a. nach Bundeswaldgesetz gesetzlich verboten. Mit freundlichen Grüßen Konem Anfragenr: 24011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag auf Informationszugang beim Landesbetrieb Forst vom 22. Juli 2017 Sehr geehrte/r Antragsteller/in, im Auf…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag auf Informationszugang beim Landesbetrieb Forst vom 22. Juli 2017
Datum
25. August 2017 09:06
Status
geschwärzt
181,8 KB
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, im Auftrag des Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen