Fragen zu Impfpflicht

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Gibt es eine Studie eines unabhängigen Instituts, welche von einer unabhängigen Stelle beauftragt wurde und beweist, dass die aktuellen covid 19 Impfung besser vor einer Infektion schützen, wie eine durchgemachte Infektion.

Gibt es eine Studie eines unabhängigen Instituts, welche von einer unabhängigen Stelle beauftragt wurde und beweist, dass die Corona Impfung vor der Ansteckung einer anderen Person.

Und gibt es einen Nachweis das diese Belege auch für die jetzige Omikron Variante gilt, sowie für kommende varianten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es eine Stud…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragen zu Impfpflicht [#240133]
Datum
6. Februar 2022 16:39
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine Studie eines unabhängigen Instituts, welche von einer unabhängigen Stelle beauftragt wurde und beweist, dass die aktuellen covid 19 Impfung besser vor einer Infektion schützen, wie eine durchgemachte Infektion. Gibt es eine Studie eines unabhängigen Instituts, welche von einer unabhängigen Stelle beauftragt wurde und beweist, dass die Corona Impfung vor der Ansteckung einer anderen Person. Und gibt es einen Nachweis das diese Belege auch für die jetzige Omikron Variante gilt, sowie für kommende varianten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240133/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Anfrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr [geschwärzt] anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Un…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Anfrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Februar 2022 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt] anbei übersende ich Ihnen ein Schreiben für Ihre Unterlagen und zur weiteren Verwendung Witzke Referat ZR 4 Geheimschutz, Informationsfreiheit Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 30 227-35230 Fax: +49 30 227-36054