Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019.

Im Geschäftsbericht Ihres Hauses zum Jahr 2019 finden sich Angaben zur Aufteilung Ihrer gehaltenen Aktien auf verschiedene Branchen (S. 40 f.). Dem dürfte eine aktenkundige Information zugrundeliegen, aus der sich ergibt, in welche Aktien und zu welchen Kosten oder zu welchem Wert der KENFO zum Stichtag 31.12.2019 investiert ist.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Soweit Sie erwägen, den Informationszugang mit Verweis auf § 3 Nr. 6 IFG abzulehnen, sei vorsichtshalber auf Folgendes hingewiesen: Der KENFO zählt bereits nicht zum "Bund" i. S. der Vorschrift. Entscheidend ist insoweit die Relevanz für den Bundeshaushalt (BVerwGE 150, 383 Rn. 21). Eine solche besteht ausweislich § 8 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG nicht. Im Übrigen sei lediglich hilfsweise daran erinnert, dass eine konkrete Beeinträchtigung von gewissem Gewicht erforderlich wäre. Das fiskalische Interesse müsste erheblich und spürbar beeinträchtigt sein. Dies wäre anhand einer nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Prognose darzutun. Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern die begehrten Informationen Nachteile für fiskalische Interessen hervorrufen sollen.

Auch des Weiteren fehlt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Ein spürbarer wettbewerbsrelevanter Nachteil ist nicht ersichtlich. Dies gilt vor allem, weil seit dem 31.12.2019 mittlerweile über zwei Jahre vergangen sind und sich Ihr Investmentportofolio seitdem ausweislich des neuesten Geschäftsberichts vervielfacht hat. Die damals erfolgten Informationen dienen einer ex-post-Kontrolle, die aus Gründen der Transparenz für einen durch den Staat installierten Fonds erforderlich sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Der KENFO erweitert anlässlich der Anfrage generell seine Informationspolitik: Er publiziert ab sofort auf seiner Website jährlich detaillierte Bestandsinformationen zu seinem Finanzvermögen, insbesondere exakt die gehaltenen Aktien mit Marktwert, abrufbar unter https://www.kenfo.de/kapitalanlagen/por… – diese Veröffentlichung erfolgt nach Bestätigung des Geschäftsberichts durch den Wirtschaftsprüfer und nach einem angemessenen Zeitablauf, um die Anlagestrategie und finanziellen Interessen der Stiftung zu wahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Aktieninvestitio…
An Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145]
Datum
6. Februar 2022 19:29
An
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019. Im Geschäftsbericht Ihres Hauses zum Jahr 2019 finden sich Angaben zur Aufteilung Ihrer gehaltenen Aktien auf verschiedene Branchen (S. 40 f.). Dem dürfte eine aktenkundige Information zugrundeliegen, aus der sich ergibt, in welche Aktien und zu welchen Kosten oder zu welchem Wert der KENFO zum Stichtag 31.12.2019 investiert ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Soweit Sie erwägen, den Informationszugang mit Verweis auf § 3 Nr. 6 IFG abzulehnen, sei vorsichtshalber auf Folgendes hingewiesen: Der KENFO zählt bereits nicht zum "Bund" i. S. der Vorschrift. Entscheidend ist insoweit die Relevanz für den Bundeshaushalt (BVerwGE 150, 383 Rn. 21). Eine solche besteht ausweislich § 8 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG nicht. Im Übrigen sei lediglich hilfsweise daran erinnert, dass eine konkrete Beeinträchtigung von gewissem Gewicht erforderlich wäre. Das fiskalische Interesse müsste erheblich und spürbar beeinträchtigt sein. Dies wäre anhand einer nachvollziehbaren, auf Tatsachen gestützten Prognose darzutun. Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern die begehrten Informationen Nachteile für fiskalische Interessen hervorrufen sollen. Auch des Weiteren fehlt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Ein spürbarer wettbewerbsrelevanter Nachteil ist nicht ersichtlich. Dies gilt vor allem, weil seit dem 31.12.2019 mittlerweile über zwei Jahre vergangen sind und sich Ihr Investmentportofolio seitdem ausweislich des neuesten Geschäftsberichts vervielfacht hat. Die damals erfolgten Informationen dienen einer ex-post-Kontrolle, die aus Gründen der Transparenz für einen durch den Staat installierten Fonds erforderlich sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Sehr [geschwärzt], ich best��tige den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 6. Februar 2020 im KENFO. Die Bea…
Von
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Betreff
WG: Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145]
Datum
11. Februar 2022 12:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], ich best��tige den Eingang Ihres Antrags nach dem IFG vom 6. Februar 2020 im KENFO. Die Bearbeitung des Antrags wird noch etwas andauern. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ich danke Ihnen f��r Ihren Antrag. Mit freundlichen Gr����en [geschwärzt] ______________________________________________________________________ **[geschwärzt]** *[geschwärzt] ***KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung** *Stiftung des öffentlichen Rechts* T: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] M: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] www.kenfo.de ( https://www.kenfo.de/ ) Kurfürstenstraße 87 10787 Berlin Vorstand: Anja Mikus (Vorsitzende), Dr. Thomas Bley, Stefan Spannagl Der Fonds wurde errichtet durch das Entsorgungsfondsgesetz vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 1676), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2137) geändert worden ist.Die Satzung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 09.08.2018 B3), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 27. April 2020 (BAnz AT 19.05.2020 B1). -----Urspr��ngliche Nachricht----- Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> Gesendet: Sonntag, 6. Februar 2022 19:29 An: KENFO Info <[geschwärzt]> Betreff: Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145] Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019. Im Gesch��ftsbericht Ihres Hauses zum Jahr 2019 finden sich Angaben zur Aufteilung Ihrer gehaltenen Aktien auf verschiedene Branchen (S. 40 f.). Dem d��rfte eine aktenkundige Information zugrundeliegen, aus der sich ergibt, in welche Aktien und zu welchen Kosten oder zu welchem Wert der KENFO zum Stichtag 31.12.2019 investiert ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach �� 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Soweit Sie erw��gen, den Informationszugang mit Verweis auf �� 3 Nr. 6 IFG abzulehnen, sei vorsichtshalber auf Folgendes hingewiesen: Der KENFO z��hlt bereits nicht zum "Bund" i. S. der Vorschrift. Entscheidend ist insoweit die Relevanz f��r den Bundeshaushalt (BVerwGE 150, 383 Rn. 21). Eine solche besteht ausweislich �� 8 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG nicht. Im ��brigen sei lediglich hilfsweise daran erinnert, dass eine konkrete Beeintr��chtigung von gewissem Gewicht erforderlich w��re. Das fiskalische Interesse m��sste erheblich und sp��rbar beeintr��chtigt sein. Dies w��re anhand einer nachvollziehbaren, auf Tatsachen gest��tzten Prognose darzutun. Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern die begehrten Informationen Nachteile f��r fiskalische Interessen hervorrufen sollen. Auch des Weiteren fehlt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Ein sp��rbarer wettbewerbsrelevanter Nachteil ist nicht ersichtlich. Dies gilt vor allem, weil seit dem 31.12.2019 mittlerweile ��ber zwei Jahre vergangen sind und sich Ihr Investmentportofolio seitdem ausweislich des neuesten Gesch��ftsberichts vervielfacht hat. Die damals erfolgten Informationen dienen einer ex-post-Kontrolle, die aus Gr��nden der Transparenz f��r einen durch den Staat installierten Fonds erforderlich sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens geb��hrenpflichtig sein, m��chte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschl��sseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Geb��hren fallen somit nach �� 10 IFG nicht an. Auslagen d��rfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Geb��hren veranschlagen wollen, bitte ich gem���� �� 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Erm����igung der Geb��hren. Ich verweise auf �� 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie m��glich, sp��testens nach Ablauf eines Monats zug��nglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, m��ssen Sie mich dar��ber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem���� �� 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdr��cklich der Weitergabe meiner Daten an beh��rdenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausf��hrliche Begr��ndung. Ich m��chte Sie um eine Empfangsbest��tigung bitten und danke Ihnen f��r Ihre M��he! Mit freundlichen Gr����en [geschwärzt] Anfragenr: 240145 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie gro��e Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://linkprotect.cudasvc.com/url?a... ( https://linkprotect.cudasvc.com/url?a... ) Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage mit der Bitte um Kenntni…
Von
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Betreff
Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145]
Datum
4. März 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Die Fristverlängerung kann ich nachvollzieh…
An Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145]
Datum
4. März 2022 12:49
An
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Die Fristverlängerung kann ich nachvollziehen. Im Hinblick auf die Aufbereitung will ich bei Ihnen keinen unverhältnismäßigen Aufwand hervorrufen. Ich präzisiere – wegen möglicherweise missverständlicher Wortwahl meinerseits – das Begehren wie folgt: Der Begriff "Investition" soll hier nicht im Sinne von Transaktionsvorgang verstanden werden. Mich interessiert ausschließlich, welche Einzelaktien zu welchem Marktwert im für den Geschäftsbericht 2019 maßgeblichen Zeitpunkt gehalten wurden. Da – wie im Antrag beschrieben – im Geschäftsbericht auf S. 40 eine Kumulation der gehaltenen Einzelaktien nach Branchen unter Verweis auf den anteiligen Marktwert erfolgt, liegt dem Antrag die Vorstellung zugrunde, dass die begehrte Information bei Ihnen ohne aufwendige Aufbereitung extrahierbar / vorrätig ist, etwa als Excel-Liste o. ä. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240145/

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Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag nach �� 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (…
Von
Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
Betreff
WG: Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145]
Datum
5. April 2022 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr [geschwärzt], zu Ihrem Antrag nach �� 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) zur Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 ��bersende ich Ihnen in der Anlage den Bescheid des KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung. Mit freundlichen Gr����en [geschwärzt] ______________________________________________________________________ **[geschwärzt]** *Leiter Kommunikation ***KENFO – Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung** *Stiftung des öffentlichen Rechts* T: +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] www.kenfo.de ( https://www.kenfo.de/ ) Kurfürstenstraße 87 10787 Berlin Vorstand: Anja Mikus (Vorsitzende), Dr. Thomas Bley, Stefan Spannagl Der Fonds wurde errichtet durch das Entsorgungsfondsgesetz vom 27. Januar 2017 (BGBl. I S. 114, 1676), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2137) geändert worden ist.Die Satzung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 09.08.2018 B3), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 27. April 2020 (BAnz AT 19.05.2020 B1). -----Urspr��ngliche Nachricht----- Von: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> Gesendet: Sonntag, 6. Februar 2022 19:29 An: KENFO Info <[geschwärzt]> Betreff: Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019 [#240145] Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste der Aktieninvestitionen zum Stichtag 31.12.2019. Im Gesch��ftsbericht Ihres Hauses zum Jahr 2019 finden sich Angaben zur Aufteilung Ihrer gehaltenen Aktien auf verschiedene Branchen (S. 40 f.). Dem d��rfte eine aktenkundige Information zugrundeliegen, aus der sich ergibt, in welche Aktien und zu welchen Kosten oder zu welchem Wert der KENFO zum Stichtag 31.12.2019 investiert ist. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach �� 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Soweit Sie erw��gen, den Informationszugang mit Verweis auf �� 3 Nr. 6 IFG abzulehnen, sei vorsichtshalber auf Folgendes hingewiesen: Der KENFO z��hlt bereits nicht zum "Bund" i. S. der Vorschrift. Entscheidend ist insoweit die Relevanz f��r den Bundeshaushalt (BVerwGE 150, 383 Rn. 21). Eine solche besteht ausweislich �� 8 Abs. 3 S. 2 EntsorgFondsG nicht. Im ��brigen sei lediglich hilfsweise daran erinnert, dass eine konkrete Beeintr��chtigung von gewissem Gewicht erforderlich w��re. Das fiskalische Interesse m��sste erheblich und sp��rbar beeintr��chtigt sein. Dies w��re anhand einer nachvollziehbaren, auf Tatsachen gest��tzten Prognose darzutun. Es ist schon nicht ersichtlich, inwiefern die begehrten Informationen Nachteile f��r fiskalische Interessen hervorrufen sollen. Auch des Weiteren fehlt ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Ein sp��rbarer wettbewerbsrelevanter Nachteil ist nicht ersichtlich. Dies gilt vor allem, weil seit dem 31.12.2019 mittlerweile ��ber zwei Jahre vergangen sind und sich Ihr Investmentportofolio seitdem ausweislich des neuesten Gesch��ftsberichts vervielfacht hat. Die damals erfolgten Informationen dienen einer ex-post-Kontrolle, die aus Gr��nden der Transparenz f��r einen durch den Staat installierten Fonds erforderlich sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens geb��hrenpflichtig sein, m��chte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschl��sseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Geb��hren fallen somit nach �� 10 IFG nicht an. Auslagen d��rfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Geb��hren veranschlagen wollen, bitte ich gem���� �� 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Erm����igung der Geb��hren. Ich verweise auf �� 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie m��glich, sp��testens nach Ablauf eines Monats zug��nglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, m��ssen Sie mich dar��ber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gem���� �� 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdr��cklich der Weitergabe meiner Daten an beh��rdenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausf��hrliche Begr��ndung. Ich m��chte Sie um eine Empfangsbest��tigung bitten und danke Ihnen f��r Ihre M��he! Mit freundlichen Gr����en [geschwärzt] Anfragenr: 240145 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie gro��e Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://linkprotect.cudasvc.com/url?a... ( https://linkprotect.cudasvc.com/url?a... ) Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]